Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Da ist zumindest fürs Schwimmen eine Doppelbesetzung vom Schulamt explizit bei der Berechnung der minimal benötigten Stunden vorgesehen.

    Ich kenne eine Schule, da hatte sich der Schulleiter regelmäßig als Doppelbesetzung beim Schwimmunterricht eingetragen, um seine Pflichtstunden abzuleisten. Meist war er dann dienstlich verhindert. Zum Glück gab es an dieser Schule gute, kompetente Sportlehrkräfte.

    BTW: Letztendlich muss man jedoch auch die Eltern in die Pflicht nehmen und bei jedem Elternabend zu Beginn des Schuljahres darauf hinweisen, dass SIE für die Schwimmfähigkeit ihres Kindes verantwortlich sind. Je früher, je besser. Meine Enkeltochter hat mit viereinhalb das Seepferdchen absolviert. Geht schon. Im Schwimmunterricht lernen sie dann die Feinheiten.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • So in der verkürzten Pressedarstellung hört es sich für mich nach einem krassen Fehlurteil an.

    Ich finde die Begründung mit dem Gruppe-Teilen fraglich, wenn das Land keinen anderen Personalschlüssel vorgibt.


    Was halt aus der Beschreibung unklar ist, ist wie die Situation genau aussah.

    Wenn ich solche Urteile und Fälle lese, komme ich immer mehr zu dem Schluss, dass es besser wäre, möglichst wenig Situationen als Lehrer einzugehen, wo erhöhtes Risiko besteht, insbesondere auch möglichst keine Klassenfahrten zu machen oder Kursfahrten in der Oberstufe, wo ja immer etwas passieren kann. Jedenfalls mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit als in der Schule

  • @state_of_Trance


    Lehrer: 60% haben die Prüfung nicht bestanden.
    Schüler: So viele sind wir doch gar nicht!

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  • Keine konkrete. Nur persönliche Vermutungen: Lockdowns in der Coronazeit, generell zunehmende Unsportlichkeit, ...

    Die Zahl der Nichtschwimmer nimmt seit Jahren zu. Auch ohne Corona. Ich denke, dass die beiden Hauptaspekte einmal die veränderte Kindheit (Smartphones etc.) und einmal, dass unsere Kinder tendenziell eher aus immer sozial schwächeren Schichten kommen. Die Schere zwischen arm und reich wird größer und der Mittelstand wird immer kleiner. Dazu gefühlt seit Corona immer mehr Bekloppte. Wahrscheinlich glauben die inzwischen, dass man sich auch beim Schwimmen mit dem MRNA-Impfstoff infizieren kann ...

  • Ich erlaube mir kein Urteil über den konkreten Fall, die Schilderungen des Vorganges sind zu ungenau.


    Grundsätzlich darf aber so etwas einfach nicht passieren. Der Unterricht ist schließlich eine staatliche Pflichtveranstaltung.


    Wenn der Staat bzw. das jeweilige Bundesland will, dass die Kinder verpflichtend am Schwimmunterricht teilnehmen, ist dieser so zu gestalten, dass ein Kind nicht einfach mal 1ne Minute unbemerkt kopfunter im Wasser treiben kann. Dafür braucht es v.a. eine ausreichende personelle Ausstattung.


    Wer unterrichtet, kann nicht gleichzeitig das Becken überwachen.

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