Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Da ist zumindest fürs Schwimmen eine Doppelbesetzung vom Schulamt explizit bei der Berechnung der minimal benötigten Stunden vorgesehen.

    Ich kenne eine Schule, da hatte sich der Schulleiter regelmäßig als Doppelbesetzung beim Schwimmunterricht eingetragen, um seine Pflichtstunden abzuleisten. Meist war er dann dienstlich verhindert. Zum Glück gab es an dieser Schule gute, kompetente Sportlehrkräfte.

    BTW: Letztendlich muss man jedoch auch die Eltern in die Pflicht nehmen und bei jedem Elternabend zu Beginn des Schuljahres darauf hinweisen, dass SIE für die Schwimmfähigkeit ihres Kindes verantwortlich sind. Je früher, je besser. Meine Enkeltochter hat mit viereinhalb das Seepferdchen absolviert. Geht schon. Im Schwimmunterricht lernen sie dann die Feinheiten.

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  • So in der verkürzten Pressedarstellung hört es sich für mich nach einem krassen Fehlurteil an.

    Ich finde die Begründung mit dem Gruppe-Teilen fraglich, wenn das Land keinen anderen Personalschlüssel vorgibt.


    Was halt aus der Beschreibung unklar ist, ist wie die Situation genau aussah.

    Wenn ich solche Urteile und Fälle lese, komme ich immer mehr zu dem Schluss, dass es besser wäre, möglichst wenig Situationen als Lehrer einzugehen, wo erhöhtes Risiko besteht, insbesondere auch möglichst keine Klassenfahrten zu machen oder Kursfahrten in der Oberstufe, wo ja immer etwas passieren kann. Jedenfalls mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit als in der Schule

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