Mich würde einmal interessieren, ob es für Ba-Wü verbindliche niedergeschriebene gesetzliche Vorgaben für den Schwimmunterricht wie in Bayern gibt. Dann sind bestimmte Verhaltensregeln einfach vorgegeben. In Bayern wird man vom Gesetzestext her ziemlich konkret:
Gesetzlich nicht, aber dennoch für Lehrkräfte bindend: klick
Hat denselben Stellenwert wie die von dir genannte Bekanntmachung in Bayern (die auch kein Gesetz ist).