Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Hier wird ständig mit den Umständen und der Anordnung durch die SL argumentiert um die Kolleginnen ihre individuelle Verantwortung abzusprechen.

    Nur weil du immer dasselbe schreibst, wird es nicht richtiger. Niemand hat geschriebenen, dass sich die Lehrkräfte der Anordnung ihrer Schulleitung unterworfen hätten und deswegen niemals wieder persönliche Verantwortung übernehmen müssten.


    ...

    Ansonsten kann es nämlich passieren, dass man selbst zum Opfer eines ahnungslosen Richters wird, der ein Urteil mit Geschmäckle fällt.

    Deine ätzende, verniedlichende Ironisierung finde ich in diesem Fall völlig deplatziert, hier ist ein Kind gestorben. Kapiert du überhaupt, was das bedeutet?


    Da du mir immer noch keine vernünftige Antwort gegeben hast, gehe ich davon aus, dass du außer hinterm Pult zu sitzen selbst niemals irgendwas getan hast, bei dem du je Verantwortung hättest übernehmen müssen, daher steht es dir meines Erachtens noch weniger zu, über andere zu urteilen.

  • Nur weil du immer dasselbe schreibst, wird es nicht richtiger.

    Das gilt natürlich auch für dich.



    Deine ätzende, verniedlichende Ironisierung finde ich in diesem Fall völlig deplatziert

    Es ist die einzige Reaktion, die mir darauf auch noch einfällt.


    Du hast ansonsten recht: Wir kommen hier in der Diskussion nicht mehr weiter. Lassen wir es gut sein.

  • Aber gut die Diskussion ist müßig - Wir werden noch 100 Seiten diskutieren können, ich werde dutzende Maßnahmen erläutern können, die eine höhere Sicherheit kreiert hätten, auf die Erlasslage für den Schulsport hinweisen können (als Beispiel: https://km.baden-wuerttemberg.…sport/ratgeber-schulsport), die wahrscheinlich in allen Ländern ähnlich ist und am Ende wird immer noch wer sagen, das ist immer so gewesen ist, eine Anordnung Schuld ist oder das Schwimmbad blöde war und die Kolleg*innen daher keine individuelle Schuld tragen.

    Da fängt das Problem schon an. Sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die örtlichen Begebenheiten unterscheiden sich vom Bundesland zu Bundesland immens. Entsprechend schwierig ist es für Lehrkräfte zu entscheiden, was in Ordnung ist und was nicht.


    Das ertrunkene Kind war 1,25m groß.


    1,25 m großes Kind in 1,35 m tiefen Nichtschwimmerbecken? Ich würde da eher sagen, dass das das Problem ist. Wenn das Becken 1,35 m tief ist, kann ich dort mit Nichtschwimmer nicht richtig arbeiten. Egal ob mit 20 oder 10 oder 5. Dann hätte dort wahrscheinlich mit dieser Gruppe kein Schwimmunterricht stattfinden dürfen.


    Ergänzung: Wenn man sich die Berichte von damals durchliest, wurde das Nichtschwimmerbecken langsam tiefer. Im hinteren Bereich kurz vor der Absperrleine war es 1,35m tief. Vorne konnte das Kind anscheinend stehen. Alle Kinder spielen vorne? ein Spiel. Beide Lehrkräfte beobachten dieses vom Beckenrand. Der Junge entgeht ihrer Aufmerksamkeit und treibt "plötzlich" mit dem Kopf untern Wasser im Becken.

    Natürlich hätte da eine kleinere Gruppe geholfen. Aber wo setzt man die Grenze? Am besten 1:1 Betreuung. Dann ist das Risiko am kleinsten. Sind 20 Kinder und 2 Lehrkräfte nicht angemessen? 16 Kinder (jeder 8) wären nach Meinung einiger bereits angemessen. Schwierig und keinesfalls so eindeutig. Zumal die Schule bereits eine zweite Lehrkraft mitgeschickt hat, obwohl anscheinend damals nur 1 notwendig gewesen wäre. Man darf auch nicht die aktuellen Erlasse als Grundlage nehmen sondern muss die Erlasslage von 2023 nehmen. Wahrscheinlich wurde diese nach dem Vorfall nachgeschärft.

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