Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Die Schulleitung kann nur verplanen, wen sie hat. Eigentlich ist es Aufgabe der Dienstherrin für genug Personal zu sorgen.

    Es war doch mehr Personal da, als vorgesehen. Das ganze Konzept muss überdacht werden.


    Aber es soll ja was von oben kommen.


    Was ich noch sagen will: Der Fall ist viel weniger in der Öffentlichkeit bekannt als diese Klassenfahrt nach England, bei der eine Schülerin verstorben ist. Warum können in Konstanz die beiden Lehrerinnen so weiterarbeiten wie bisher? Ich hätte gedacht, dass man sie so lange aussetzt, bis ein Urteil gesprochen ist. Ein Kind ist verstorben, das einem anvertraut war. Liegt es daran, dass das Kind einen nicht deutschstämmigen Namen trägt, dass der Fall nicht mehr Beachtung findet oder daran, dass die Eltern vllt. niemanden haben, der für sie eintritt?


    Wie kann die Lehrerin in der Schule so weitermachen wie bisher als wäre nichts gewesen?

  • Unsere Bezahlung wird auch mit unsere hohen Verantwortung gerechtfertigt. Wenn man ihr gerecht werden muss 13 Seiten Debatte.

    Ein Unfall kann natürlich passieren und wenn er passiert hoffe ich, dass man urteilt, dass ich nicht falsch gehandelt habe. Hier wurde aber laut Urteil falsch gehandelt. Ich mache nicht die Umstände verantwortlich sondern das Handeln der Kollegin.

    Du und einige andere tun so als gebe es einen Befehlsnotstand (dieser ist nicht mal für das 3. Reich belegt).

    Der Vergleich ist vollkommen unpassend. Viele Klassen gehen mit Schwimmern und Nichtschwimmern gemeinsam ins Wasser. Auch die Aufsicht ist grundsätzlich ähnlich. In dieser Hinsicht kann man die im Raum stehenden Vorwürfe nicht nachvollziehen. Das heißt nicht, dass die Lehrkräfte nichts falsch gemacht haben. Aber wir sollten Ihnen nicht das vorwerfen, was Standard ist.

    Einige machen hier Vorwürfe ohne jemals Schwimmen in der Grundschule unterrichtet zu haben.

    Ich denke, dass man erstmal die weiteren Fakten und die Berufsverhandlung abwarten muss. Aber eine generelle Verurteilung, man die Gruppe nicht getrennt hat, entspricht einfach nicht der Realität. Und das es Schwimmkräfte es so machen, ohne das andauernd Kinder ertrinken, zeigt zu mindestens dass nicht vollständig abwegig ist.

  • Die Schulleitung kann nur verplanen, wen sie hat. Eigentlich ist es Aufgabe der Dienstherrin für genug Personal zu sorgen.

    Das ist richtig. Wenn aber Mangel verwaltet werden muss, dann ist es Aufgabe der Schulleitung die Unterrichtsverteilung zu priorisieren und zu bestimmen, wer wann was macht.

  • Es war doch mehr Personal da, als vorgesehen.

    Aber eben nicht genug, um die Veranstaltung sicher werden zu lassen. Eine ausgebildete Lehrerin für 21 Kinder ist halt zu wenig.


    Leider finden immer wieder Veranstaltungen mit zu wenig Aufsichten statt. Schwimmunterricht, Klassenfahrten. Und immer hört man, dass das nicht anders ginge, weil man nicht genug Leute habe für einen sicheren Betreuungsschlüssel. Weder das personal selbst noch die Schulleitung kann aber für mehr Leute sorgen, das muss dann schon das Land machen.


    Da ist meine Sichtweise als Frechdachs -s, die meint, die Schulleiterin könne das regeln.

  • Es war doch mehr Personal da, als vorgesehen. Das ganze Konzept muss überdacht werden.

    Aber es soll ja was von oben kommen.

    „Mehr als vorgesehen“, aber halt dennoch nicht genug für diese Gruppe, Gruppengröße, Altersgruppe, Lernsituation. Zwei Lehrpersonen sind zu wenig nicht nur in dieser Situation gewesen, sondern generell für den Schwimmunterricht mindestens mal bis Klassenstufe 6 in dieser Gruppengröße. Genau da sind dann Sportlehrkräfte/ Lehrkräfte gefordert Grenzen zu ziehenden nicht einfach weil es schon immer so war und nix passiert ist, weiterhin so Schwimmunterricht zu erteilen. Ebenso müssen Schulleitungen für ausreichende Begleitung sorgen oder sonst halt auch schlicht Schwimmunterricht nicht stattfinden zu lassen mit entsprechender Rückmeldung an Eltern und KM, woran es scheitert, nämlich dem ausreichenden Begleitpersonal.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mein Sohn hatte gerade seine letzte (Schul-) Schwimmstunde, 3. Klasse, 21 Schüler. Er hat das Silberabzeichen in Schwimmen, deswegen war ich unbesorgt. Aber heute habe ich ihn gefragt, dabei waren immer nur die Lehrkraft und die Schulsozialpädagogin. Ich glaube, letztere war einfach so dabei, aus Initivative der LK, aber wie viele in Bayern dabei sein sollten laut Gesetz, das weiß ich nicht.

    Wegen eben diesen Sicherheitsrisiken möchte ich auch keinen "Schwimmschein" machen.

  • Man kann hinterher halt immer leicht sagen, dass mehr Personal als vorgesehen halt immer noch nicht genug war. Ich finde das wirklich schwierig - dass jemand verstorben ist, zeigt, dass die Lehrkräfte die Sachlage faktisch falsch eingeschätzt haben. Wie viele hunderte Male ertrinkt bei gleicher Konstellation aber niemand und es wird als völlig angemessen verbucht.. und auch bei "man hätte teilen müssen"-Aussagen gilt, dass man hinterher natürlich immer schlauer ist..


    Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass Schule viele Aktivitäten besser prophylaktisch streichen sollte bzw. dass Lehrkräfte erheblich mehr remonstrieren müssen.

  • Woher weißt du, dass sie so weiter machen wie bisher?
    Und vielleicht geht das, weil der Dienstherr ihnen eben genau keinerlei Verfehlungen vorwerfen kann.

    Ich habe das gestern gelesen und auch hier geschrieben. Lehrerin 1 unterrichtet weiter an derselben Schule, aber erteilt keinen Schwimmunterricht mehr. Die Referendarin hat ihren Abschluss gemacht und unterrichtet als Grundschullehrerin in der Schweiz.

  • Man kann hinterher halt immer leicht sagen, dass mehr Personal als vorgesehen halt immer noch nicht genug war.

    Mein Gott, es ist doch jetzt 3 x verlinkt worden, was im entsprechenden Erlass für das fragliche Bundesland wirklich steht. Wenn die organisierende Lehrperson der Ansicht ist, für die fragliche Gruppe ist mehr als eine begleitende Lehrperson erforderlich, dann KANN SIE DAS VERLANGEN!!! SIE HAT ES ABER NICHT GEMACHT!


    Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass Schule viele Aktivitäten besser prophylaktisch streichen sollte bzw. dass Lehrkräfte erheblich mehr remonstrieren müssen.

    Nein, es bleibt die Erkenntnis, dass eine studierte Fachperson einfach mal ihr Hirn einschalten sollte!

  • Woher weißt du, dass sie so weiter machen wie bisher?
    Und vielleicht geht das, weil der Dienstherr ihnen eben genau keinerlei Verfehlungen vorwerfen kann.

    Ich glaube, mich hätte das so betroffen, dass ich da nicht mehr so schnell hätte hingehen können. Die Augen der Kinder, Eltern und Kollegen.... das muss schrecklich sein, wenn einem so etwas passiert und das eigene Gewissen dazu, Schuldgefühle, whatever...

  • KANN SIE DAS VERLANGEN!!! SIE HAT ES ABER NICHT GEMACHT!

    Nein, das kann sie eben nicht, denn genau das steht dort nicht drin.

    Es darf geteilt werden, aber nicht es muss und genau so argumentieren dann Schulämter, es muss nicht geteilt werden, egal ob du ihnen das sagst, dass du das wünschst, das tanzt oder sonst was.

    Nein, es bleibt die Erkenntnis, dass eine studierte Fachperson einfach mal ihr Hirn einschalten sollte!

    Nein, es bleibt die Erkenntnis, dass sich hier Leute über Dinge unverschämt äußern, die sie gar nicht einschätzen können.

  • Du hast mitbekommen, dass ein Kind gestorben ist, oder? Alta... Ich kann nicht mehr. Da kommt einem echt das Kotzen hoch. :tot:

  • Wenn die strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig wird kann da durchaus dienstrechtlich noch etwas nachkommen. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe wird man automatisch aus dem Dienst entlassen, im Umkehrschluss gilt aber nicht, dass man bei unter einem Jahr automatisch "vom Haken" ist, bei geringeren Strafen kann der Dienstherr prüfen, ob trotzdem eine beamtenrechtliche Sanktion erfolgen muss. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es einen Zusammenhang zwischen der Straftat und der Dienstausübung gegeben hat. Das ist hier offensichtlich der Fall. Ich würde es auch für alle Seiten für sinnvoll halten, die Kollegin an eine andere Schule zu versetzen, selbst wenn die das bisher nicht so realisiert. Es wird immer Thema bleiben, vor ihr werden immer wieder Kinder von Nachbarn, Tanten, etc. des zu Tode gekommenen Kindes sitzen, das ist etwas, was der Dienstherr in meinen Augen verhindern muss.

  • Nein, es bleibt die Erkenntnis, dass sich hier Leute über Dinge unverschämt äußern, die sie gar nicht einschätzen können.

    Den Satz würde ich mir für den Richter aufheben, falls du irgendwann mal mit einem ähnlichen Fall dort landest.

  • Mein Gott, es ist doch jetzt 3 x verlinkt worden, was im entsprechenden Erlass für das fragliche Bundesland wirklich steht. Wenn die organisierende Lehrperson der Ansicht ist, für die fragliche Gruppe ist mehr als eine begleitende Lehrperson erforderlich, dann KANN SIE DAS VERLANGEN!!! SIE HAT ES ABER NICHT GEMACHT!

    Eben. Weil sie zu einer anderen Risikorinschätzung kam und es wahrscheinlich jahrelang auch so gut funktioniert hta. Das ist ja genau der Punkt. Ich kann meine Einschätzung für nochso richtig halten und sie kann noch so "praxiserprobt" sein, am Ende bleibt ein Restrisiko. Immer.

  • Die ehemalige Referendarin unterrichtet befristet in der Schweiz. Ob der Unfall dafür Ursache ist, weiß ich nicht. Auch nicht wie es weiter geht, ob sie z. B. nach Verurteilung weiter unterrichten darf.


    Die Lehrerin unterrichtet noch an derselben Grundschule, aber beide geben kein Schwimmen mehr.


    In den beiden mir näher bekannten Vorfällen mit Strafzahlungen verzichtete das Land auf Disziplinarverfahren. Es wird schon genau hin gesehen und manches auch anders beurteilt. Bei den beiden Fällen wurde auch das mögliche Disziplinarverfahren nach dem Strafverfahren angekündigt (und fand nicht statt). Es kommt vielleicht für die beiden Lehrerinnen noch?


    Aber da die beiden kein Schwimmunterricht mehr geben, ist auch keine Gefahr im Verzug. Es hat sicher nichts mit der Nationalität des Kindes zu tun. Das klingt nach Verschwörungstheorie.

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  • Beitrag von Zauberwald ()

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