Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • grundsätzlich ja, aber "Rettungsfähigkeit" ist auch der Name des Scheins, den man braucht, um mit Kindern ins Wasser zu gehen (es sei denn, man hat DLRG Bronze oder höher). und es ist selbst im Vergleich zu Bronze echt wenig:
    https://www.schulsport-nrw.de/rettungsfaehigkeit.html

    Das scheint mir ein großes Problem der 3.JT. Man versucht ALLES gesetzlich und durch "Scheine" zu regeln! Dabei reicht die richtige Anwendung des normalen Hausverstandes!

  • Meine Frage, wie viele von denen, die hier klagen, wie schlecht doch einfach nur die Rahmenbedingungen sind, eigentlich selbst schon einmal schriftlich reklamiert haben, beantwortet natürlich nur jemand, der sich niemals über irgendwas beklagt und der in der Oberstufe unterrichtet. Erleuchtend. Wie so oft.

    Ich hatte mich aus diesem Thread eigentlich verabschiedet, weil alles geschrieben wurde. Ja, ich habe mehrfach Dinge angemahnt, erst mündlich bei der SL, dann bei Nichterfolg auch schriftlich mit deutlichen Worten. Zweimal habe ich auch den PR eingeschaltet (einer von ihnen hatte auch einen guten Draht zum Schulträger). Inzwischen (seit gut 10 Jahren) lasse ich mich auch nicht mehr abwimmeln. Ich weiß aber auch, wieviel Kraft und Zeit es kostet, wenn man es durchzieht. Es muss also (mir) wichtig sein.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Du schreibst nicht das gleiche wie Moebius.

    Er schreibt:

    2. Du kannst dir gerne Gedanken über Veränderungen im Unterricht machen oder auch wahlweise zu dem Ergebnis kommen "Der Unterricht ist so nicht sicher machbar, also gebe ich kein Schwimmen", für beides habe ich Verständnis.


    Du schreibst:

    Zitat

    Und du willst dich weigern, einem Kind das Schwimmen beizubringen, weil es dabei ertrinken kann? Wenn du Schwimmunterricht erteilen sollst, wirst du dafür qualifiziert und dann ist es eine Aufgabe, für die du bezahlt wirst.

    Zitat

    Was ich aber nicht kann, ist, mich zu verweigern, weil ja potentiell immer irgendwas passieren könnte. Dann hat der Arbeitgeber nämlich das Recht, mich abzumahnen oder mir auch die Kündigung hinzulegen.

    Dazu noch Vergleiche, dass der Busfahrer auch Leute umbringen kann und schlechter bezahlt wird als Lehrkräfte etc pp.


    Darüber habe ich mich aufgeregt, ja.

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    Das scheint mir ein großes Problem der 3.JT. Man versucht ALLES gesetzlich und durch "Scheine" zu regeln! Dabei reicht die richtige Anwendung des normalen Hausverstandes!

    keine AHnung, was "3.JT." ist, aber NEIN, es ist kein normaler Hausverstand, wie man einen Ertrinkenden rettet (u.a.). Das lernt man, das übt man und man zeigt in einer (regelmäßigen!) Übungs-/Prüfungssituation, dass man es kann.
    Es ist GUT, dass es für bestimmte Tätigkeiten "Scheine" gibt. Erste-Hilfe, Rettungsscheine gehören definitiv dazu. Ich glaube, in den Experimentalfächern gibt es etwas Ähnliches. Ich maße mich nicht an, mit normalen Hausverstand, Seife im Chemieraum zu machen, sondern habe meine Chemiekollegin dabei, die dann auch die "Führung" hat (und wir haben eh keine Lauge oder so gemacht).

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    Danke.
    Es gehört definitiv zu den mit Scheinen geregelten Sachen, die ich absolut befürworte.
    Ich bin offen für Bausteinmodule für alle "Seiteneinsteigenden" (also egal von welchem zu welchem Beruf) und zu Anerkennung von Fähigkeiten stärker als diese Diplomfokussierung, aber nee, die selbstbewussten Coolos, die klar doch Aufsicht im Freibad machen würden, weil sie selbst am coolsten vom 5er springen, nee.
    Der Rettungsjob ist ein unglaublich anstrengender (also im Vorfeld Aufmerksamkeit bindender), ein unglaublich anspruchsvoller Job, da kann nicht "einfach so" jede*r (ggf. halb bekleidet) ins Becken springen, zu jemandem schwimmen oder gar tauchen, ihn abschleppen und mobilisieren, weil er in Panik um sich schlägt, die Distanz zurücklegen und aus dem Becken hieven.
    in 20 Jahren geht alles gut, aber WENN ein Kind einen Krampf hat und leicht untergeht, da muss alles sitzen. In einer Milisekunde. und nicht nach "gesundem Verstand".

  • Das scheint mir ein großes Problem der 3.JT. Man versucht ALLES gesetzlich und durch "Scheine" zu regeln! Dabei reicht die richtige Anwendung des normalen Hausverstandes!

    Was ist denn "AHS" für eine Schulart?

    Im andren Thread schreibst du, dass du "pensionierter Forschender" bist. Was darf ich mir darunter vorstellen?

    (Achtung, das waren jetzt 2 Fragen!)

  • Kathie Ich spar's mir jetzt razszusuchen, an welchen Stellen Moebius wirklich exakt den gleichen Duktus anschlägt. Nein, du kannst dich als Lehrperson nicht "auf Verdacht" verweigern und dich auch nicht darauf berufen, dass ja irgendjemand mal für xyz verurteilt worden sei. Verweigern *musst* du dich hingegen, wenn die Gesundheit und Sicherheit von Schutzbefohlenen nach deiner sachkundigen Einschätzung nicht gewährleistet ist. Dann kannst auch nicht auf irgendwelche generischen Vorgaben verweisen, wenn es zu einem Unglück kommt.


    Ich kann dir leider mehr als genug Unfälle mit Chemikalien aufzählen und ich kann dir versichern, dass jedes Mal die Lehrperson fahrlässig gehandelt hat. Wir können an meiner Schule von Glück sprechen, dass in den letzten 15 Jahren nie ein junger Mensch zu Schaden gekommen ist und ich bin ehrlich froh darum, dass die Ursache diverser Vorfälle nicht mehr bei uns arbeitet. In diesem Forum ist leider auch mindestens eine Person angemeldet, die öffentlich zur Schau stellt, dass sie infolge mangelhafter Sachkenntnis Leib und Leben von Schutzbefohlenen riskiert hat. Es möge die Hölle über solche Menschen hereinbrechen. Und ich habe null Verständnis dafür, sowas auch noch entschuldigen zu wollen.

  • Das scheint mir ein großes Problem der 3.JT. Man versucht ALLES gesetzlich und durch "Scheine" zu regeln! Dabei reicht die richtige Anwendung des normalen Hausverstandes!

    Mir scheint es ein Problem alter, weisser Männer zu sein, sich einzubilden alles zu können, über das man bestenfalls mal ein Buch gelesen hat. Dass es kein Gesetz braucht, in dem drin steht "Schüler*in muss sich beim Umgang mit offenem Feuer die Haare zusammenbinden" heisst nicht, dass die zugehörige Lehrperson keine entsprechende Qualifikation nachweisen muss. Das Gegenteil ist der Fall. Der Nachweis von letzterem macht ersteres obsolet.

  • ... Dass es kein Gesetz braucht, in dem drin steht "Schüler*in muss sich beim Umgang mit offenem Feuer die Haare zusammenbinden" heisst nicht, dass die zugehörige Lehrperson keine entsprechende Qualifikation nachweisen muss. Das Gegenteil ist der Fall. Der Nachweis von letzterem macht ersteres obsolet.

    Wenn die Schülerin ihre Haare zusammenbindet und ihr Zopf trotzdem Feuer fängt, bist du verantwortlich, weil du ihr Haar hättest zurückhalten können oder weil 8 statt 10 Jugendliche übersichtlicher gewesen wären oder ein Haarnetz selbstverständlich hätte sein müssen oder Leute mit Haaren ab Schulterlänge hätten auf der Bank warten müssen... To be continued.


    Wenn du noch nie Zweitklässlern Schwimmunterricht erteilt hast, keine Rettungsschwimmerin und Sportlehrerin in Baden-Württemberg bist, woher willst du denn wissen, was man beachten muss, ab wann die Sicherheit nicht mehr gegeben ist? Die unterrichtende Lehrkraft im besprochenen Unglücksfall wusste das, davon müssen wir zumindest ausgehen. Sie hat sich an alle Regeln gehalten, jedenfalls ist bislang nichts anderes bekannt. Wieso meinst du, es für diesen Fall besser zu wissen, das verstehe ich nicht?


    Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.

  • Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.

    Ja, aber darüber hinaus muss man doch trotzdem bestimmte Regeln beachten, wie zB dass man nur dann alle im Wasser plantschen lässt, wenn man wirklich auch alle Kinder im Blick haben kann. Nur weil in BW 28 Kinder pro Lehrkraft zugelassen sind, muss ich doch selber entscheiden, was ich zulassen darf, denn das hängt von den örtlichen Begebenheiten, meiner Tagesform und der Zusammensetzung der Gruppe ab. Das kann keine Vorschrift abbilden.


    Ich verstehe aber, was Du meinst: Man hält sich an die Vorschriften und wird trotzdem verknackt. Aber genau das glaube ich nicht. Da muss noch mehr dahinterstecken.


    Es muss daher das Urteil abgewartet werden, warum genau das nun so gefällt wurde. Erst dann kann man sagen, was da genau schief lief. Wann wird sowas veröffentlicht? Nachdem es rechtskräftig ist?

  • Kathie Ich spar's mir jetzt razszusuchen, an welchen Stellen Moebius wirklich exakt den gleichen Duktus anschlägt. Nein, du kannst dich als Lehrperson nicht "auf Verdacht" verweigern und dich auch nicht darauf berufen, dass ja irgendjemand mal für xyz verurteilt worden sei. Verweigern *musst* du dich hingegen, wenn die Gesundheit und Sicherheit von Schutzbefohlenen nach deiner sachkundigen Einschätzung nicht gewährleistet ist. Dann kannst auch nicht auf irgendwelche generischen Vorgaben verweisen, wenn es zu einem Unglück kommt.

    Und warum du immer noch meinst, belehren zu müssen als wüsste das außer dir keiner, frage ich mich halt.

    Ich schrieb nirgends was von einer pauschalen Weigerung.

    Aber du hast angefangen, "sprachlos" zu werden und Grundschullehrer quasi als überbezahlte Arbeitsverweigerer hinzustellen, als das Überlegen über Veränderungen im Schwimmunterricht losging.

  • Wenn die Schülerin ihre Haare zusammenbindet und ihr Zopf trotzdem Feuer fängt, bist du verantwortlich, weil du ihr Haar hättest zurückhalten können oder weil 8 statt 10 Jugendliche übersichtlicher gewesen wären oder ein Haarnetz selbstverständlich hätte sein müssen oder Leute mit Haaren ab Schulterlänge hätten auf der Bank warten müssen... To be continued.

    Nein, wenn der Zopf Feuer fängt und die Schülerin dabei verletzt wird entscheidet ein Richter am Ende, ob du korrekt gehandelt hast. Und wenn du sie auf das Zusammenbinden der Haar und ein passendes Verhalten hingewiesen hast, wird der zu dem Ergebnis kommen, dass dir kein Vorwurf zu machen ist. Und wenn du in der ersten Schwimmstunde 21 dir unbekannte SuS gleichzeitig ins Becken lässt und dabei jemand zu Tode kommt, kommt der - völlig sachgerecht - eben zu dem Ergebnis, dass dir ein schulhaftes Versäumnis vorzuwerfen ist.

    Letztlich diskutieren wir jetzt seit 3 Seiten über deine Angst, irgendetwas selber entscheiden und verantworten zu müssen.

  • Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.

    Halte ich nicht für möglich.

    Ist ja so auch nicht in anderen Lebenslagen möglich.

    Zum Beispiel Straßenverkehr: Nur weil man außerorts an einer bestimmten Stelle 100 km/h fahren darf, heißt das nicht, dass man nicht mit 60 km/h in der konkreten Situation zu schnell gewesen sein kann.

    Am Ende wird immer die handelnde Person eine Risikoeinschätzung vornehmen müssen.

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