Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Vielleicht noch etwas zu den Lehrerinnen:

    Mir tun sie sehr leid, dass das Unglück mit diesem Ausgang sie getroffen hat. Vor allem die Referendarin, die erst in der Ausbildung war, die konnte das aus mangelnder Erfahrung doch gar nicht absehen. Und ich denke, dass die Lehrerin auch nicht anders gehandelt hat, wie es üblich und besprochen war. Ich würde ihr jetzt nicht mangelnden Leichtsinn unterstellen - sie hat sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt - sie hat ja sogar eine Referendarin betreut. Außerdem lernt man in der Schwimmausbildung neben den didaktischen Dingen die ganzen Sicherheitsmaßnahmen.


    Brenzlige Situationen gibt es im Schwimmunterricht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer mal wieder. Eine Kollegin berichtete mir, dass sie einmal ein gerade untergegangenes Kind aus dem Wasser gezogen hat oder beim Wasserspielen einer ein anderes Kind unter Wasser gedrückt hat. Schwimmunterricht - wie auch Sport - hat seine Gefahrenseiten und trotz Absicherung kann immer etwas passieren.


    Am besten ist es, wenn Eltern vor dem Schwimmunterricht in der Schule ihr Kind einen Schwimmkurs besuchen lassen. Dann ist die Gefahr, unterzugehen und nicht zu wissen, wie man sich helfen kann, nicht so groß.

  • Vielleicht noch etwas zu den Lehrerinnen:

    Mir tun sie sehr leid, dass das Unglück mit diesem Ausgang sie getroffen hat. Vor allem die Referendarin, die erst in der Ausbildung war, die konnte das aus mangelnder Erfahrung doch gar nicht absehen. Und ich denke, dass die Lehrerin auch nicht anders gehandelt hat, wie es üblich und besprochen war. Ich würde ihr jetzt nicht mangelnden Leichtsinn unterstellen - sie hat sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt - sie hat ja sogar eine Referendarin betreut.

    Klar, wenn wir von uns selbst als gewissenhafte umsichtige KuK ausgehen, ist es schlimm. Aber seit dieser Londonfahrt-Sache bin ich da zurückhaltender geworden. Es GIBT eben KuK, die ziemlich fahrlässig (umgangssprachlich) und sorglos handeln, schlampern oder untragbare Verhältnisse akzeptieren und nicht zB remonstrieren, um nicht schlecht da zu stehen. Oder wirklich einfache Absicherungsmaßnahmen sein lassen. Dass eine Referendarin mit reingezogen wird, das ist krass, ja.

  • Wer das nicht mitverfolgt hat: Zwei Lehrerinnen, davon eine Referendarin haben den Schwimmunterricht einer 2. Klasse, 21 SuS, begleitet.

    Was heißt denn "begleitet"? War die eine Lehrerin die Schwimm-/Sportlehrerin? Die Referendarin musste ja wahrscheinlich mitkommen im Rahmen ihrer Ausbildung, wie viel Eigenverantwortung kann man ihr in so einer Situation schon zumuten?


    Zumindest in den Schulen meiner Kinder (sowohl Grundschule als auch weiterführende) begleiten immer die Sportlehrer den Schwimmunterricht, die auch einen Rettungsschein haben. Ich am Gymnasium dürfte weder Sport- noch Schwimmunterricht geben, da andere Fächer. Ich gehe auch nicht am Wandertag zum See (bzw. wenn dann nur an den See) aus besagten Gründen.


    Diese Infos (Sportlehrkraft oder nicht) wären noch interessant, um sich ein Urteil über das Urteil bilden zu können... Für die Referendarin ist es besonders krass, denn sie fügt sich ja wahrscheinlich den Gegebenheiten der Schule (kennen wir ja alle) und wird kaum sagen können: Sollten wir die Kinder nicht lieber nacheinander ins Wasser lassen? Wieviel Verantwortung kann man ihr da überhaupt übertragen?

  • Unter diesen Bedingungen: Gar keinen! Da dürfte es keine Kompromisse geben und ich hoffe, dass diese sich häufenden Urteile Lehrerinnen und Lehrer dazu bewegen, solche Missstände anzusprechen. Schlimm ist eben, dass viele ihre Rechte und Pflichten gar nicht kennen und auch die Möglichkeit/Pflicht der Remonstration nicht kennen.

    Die Konsequenz daraus wird sein, dass perspektivisch der Schwimmunterricht nur noch seltener angeboten wird. Schade :(

    Die Konsequenz wird sein (und das ist gut so), dass Schwimmunterricht mit anderem Personalschlüssel oder weniger Personen gleichzeitig im Wasser stattfinden werden muss, sodass die Aufsichtsverhältnisse übersichtlich bleiben. Das ist gleichwohl jetzt bereits Stand der Dinge. Die Dienstanweisung zur Durchführung von Schwimmunterricht ist für sich genommen auch noch nicht rechtswidrig, die konkreten Umstände können es aber tatsächlich problematisch machen und darauf ist natürlich hinzuweisen. Ich nehme nicht an, dass es hier die Dienstanweisung gab, mit 2 Personen und 20 Kindern gleichzeitig im Wasser zu sein.

  • Bei uns gehen mit 25 Kindern 2 Lehrerinnen und ein FsJler.

    In diesem Fall seid ihr nach diesem Urteil hochgradig gefährdet. Im besagten Fall, der zur Verurteilung führte, waren eine Lehrerin und eine Referendarin mit 21 Kindern im Schwimmbad. Dabei ertrank ein Kind. Ihnen wurde zur Last gelegt, dass - um die Aufsicht zu gewährleisten - nur die Hälfte der Kinder ins Wasser dürfe. Mit der großen Gruppe sei nicht möglich gewesen, alle im Blick zu haben.

    Bleibt die Frage: Was machst du mit den anderen 10 Kindern - und was geschieht, wenn nur noch eine Aufsichtsperson die Kinder im Wasser beobachtet. Darf ein FSjler überhaupt Aufsicht führen?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Was mich interessieren würde: wie wäre das Urteil bei einem/zwei, drei Bademeistern ausgegangen?

    Da sind viel mehr Menschen im Wasser. Werden die auch jedes Mal, wenn jemand ertrinkt (und das passiert ja) auf diese Weise verurteilt?

    Wir gehen manchmal im Sommer mit den Klassen vormittags ins benachbarte Freibad, aber da 3 andere Schulen im Ort oft die gleiche Idee haben, haben die dortigen Bademeister kommuniziert, dass wir die Besuche ankündigen müssen und dass sie nicht unsere Schüler beaufsichtigen. Das müssen wir selbst und daher muss immer eine Lehrkraft mit Rettungsschwimmerbeacheinigung mitgehen.

  • Was heißt denn "begleitet"? War die eine Lehrerin die Schwimm-/Sportlehrerin? Die Referendarin musste ja wahrscheinlich mitkommen im Rahmen ihrer Ausbildung, wie viel Eigenverantwortung kann man ihr in so einer Situation schon zumuten?


    Zumindest in den Schulen meiner Kinder (sowohl Grundschule als auch weiterführende) begleiten immer die Sportlehrer den Schwimmunterricht, die auch einen Rettungsschein haben. Ich am Gymnasium dürfte weder Sport- noch Schwimmunterricht geben, da andere Fächer. Ich gehe auch nicht am Wandertag zum See (bzw. wenn dann nur an den See) aus besagten Gründen.


    Diese Infos (Sportlehrkraft oder nicht) wären noch interessant, um sich ein Urteil über das Urteil bilden zu können... Für die Referendarin ist es besonders krass, denn sie fügt sich ja wahrscheinlich den Gegebenheiten der Schule (kennen wir ja alle) und wird kaum sagen können: Sollten wir die Kinder nicht lieber nacheinander ins Wasser lassen? Wieviel Verantwortung kann man ihr da überhaupt übertragen?

    Ich weiß selbst nicht, ob die Lehrkräfte Sportlehrkräfte waren. Wenn sie den Schwimmunterricht erteilen müssen sie gemäß der Vorgaben des Landes BW für den Schwimmunterricht Grundschulen aber ausnahmslos eine Qualifizierung im Vorfeld durchlaufen haben (Sportstudium, FoBi..), eine Qualifikation über Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen (Studium oder FoBi), sowie die eigene Rettungsfähigkeit nachweisen und aktuell halten. Referendare, die Schwimmunterricht erteilen wollen, können eine freiwillige, vorgezogene Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ref an der Außenstelle Ludwigsburg durchlaufen, damit sie die Berechtigung erlangen Schwimmunterricht zu erteilen. Ob es also Sportlehrkräfte waren spielt keine entscheidende Rolle.


    Was die Situation als Refi anbelangt: Als ich im Ref war, wurden wir beständig vom Seminar umfassend hingewiesen auf rechtliche Stolperfallen (Schwimmunterricht, Ausflüge, Klassenlehrerschaft,…) , die sich durch „das haben wir schon immer so gemacht“ an Schulen auch für Refis ergeben, die mitmachen, statt bei Bedarf „Nein“ zu sagen oder auch zu remonstrieren. Speziell auf das Kittel der Remonstration wurde regelmäßig verwiesen. Uns wurde sehr unmissverständlich gesagt, was wir aus rechtlichen Gründen im Ref noch nicht machen dürfen oder auch nur in Begleitung machen dürfen und wie wir mit anderslautenden Vorstellungen einer SL diesbezüglich umgehen sollten (angefangen damit, das Seminar hinzuzuziehen, da dieses die den Refis zugeordnete Dienststelle ist, nicht die Schule). Das macht es nicht leichter als Refi Grenzen zu ziehen, bedeutet aber, dass man für die Verantwortung, die man übernimmt dann auch aufgeklärt einstehen muss, vor allem im eigenständigen Unterricht, also der zweiten Ausbildungsphase.

    Ungeachtet dessen könnte das niedrigere Strafmaß für die Anwärterin sich auch darin begründen, dass diese eben noch in der Ausbildung war. Trotzdem war sie beim Schwimmunterricht anwesend und mitverantwortlich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Konsequenz wird sein (und das ist gut so), dass Schwimmunterricht mit anderem Personalschlüssel oder weniger Personen gleichzeitig im Wasser stattfinden werden muss, sodass die Aufsichtsverhältnisse übersichtlich bleiben. Das ist gleichwohl jetzt bereits Stand der Dinge. Die Dienstanweisung zur Durchführung von Schwimmunterricht ist für sich genommen auch noch nicht rechtswidrig, die konkreten Umstände können es aber tatsächlich problematisch machen und darauf ist natürlich hinzuweisen. Ich nehme nicht an, dass es hier die Dienstanweisung gab, mit 2 Personen und 20 Kindern gleichzeitig im Wasser zu sein.

    Ehrlich gesagt müssen die meisten Lehrkräfte an der Stelle mal innehalten und prüfen, ob das Handeln der eigenen Schule beispielsweise mit Schwimmsporttagen angesichts dieses Urteils überhaupt tragbar ist ohne Remonstration. Auch wenn ein gesamtes Kollegium samt sämtlicher Lehrkräfte mit nachgewiesener Rettungsfähigkeit so einen Schulschwimmtag begleiten, werden das am Ende schließlich immer deutlich mehr als 20 SuS zeitgleich im Wasser sein (darunter zahlreiche ungeübte Schwimmer, sowie ggf. Nichtschwimmer mit Schwimmhilfe) und damit- wenn ich an die Schwimmtage meiner Schule denke- angesichts dieses Urteils rechtlich unhaltbare Zustände.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Schulschwimmtage?!

    Welche Frage soll ich dir dazu beantworten? Ja, so etwas gibt es an zahlreichen Schulen, also die gesamte Schule geht 1-2x im Jahr ins Schwimmbad, entweder klassisches Programm mit Bahnenschwimmen, Tauchspielen, etc. oder komplett spielerisch aufgezogen oder eine Mischung aus beidem.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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    Es war reine Verwunderung (und „Unglaube“ (aber ich glaube es dir!))

    Ich glaube, bei uns ist der Sportlehrer froh, wenn in der 9. nicht ein Drittel auf der Band sitzt (vergessene Sachen, Chlorallergie, Attest…).

    In der 6. ist die Quote niedriger (da sind die einzigen Jahrgänge mit Schwimmen)

  • Es war reine Verwunderung (und „Unglaube“ (aber ich glaube es dir!))

    Ich glaube, bei uns ist der Sportlehrer froh, wenn in der 9. nicht ein Drittel auf der Band sitzt (vergessene Sachen, Chlorallergie, Attest…).

    In der 6. ist die Quote niedriger (da sind die einzigen Jahrgänge mit Schwimmen)

    Nicht alle Schulen belassen es bei klassischen Bundesjugendspielen einmal jährlich. 😉 Einerseits gibt es moderne Varianten davon, andererseits zahlreiche Ergänzungen, die viele Schulen zusätzlich das Jahr über an Sport- und Bewegungstagen einbauen (Sponsorenläufe, Fußballturniere, Ruderwettbewerbe, Schwimmtage, sowie natürlich die klassischen Wandertage, die alle machen, etc.) und schließlich gibt es auch diverse Schulen mit Sport- und Bewegungsprofil an denen solche Angebote Teil des Kernprofils sind, also gehäufter auftreten als an anderen Schulen (was nicht bedeutet, dass zwangsläufig auch eine sportaffine Klientel diese Schulen besucht). An den Schwimmtagen an meiner Schule sind so auch die üblichen Verdächtigen alljährlich schwer geplagt von ihrer Periode und können keinesfalls mit ins Wasser. Chlorallergien sind viel zu raffiniert für die meisten, letztlich reicht es aber ja schon aus, wenn die Eltern keine ausreichende Schwimmfähigkeit unterschreiben und das Schwimmen nicht genehmigen, damit die Kinder nicht mit ins Wasser dürfen (ist schließlich kein Schwimmunterricht, dabei sein können sie dann auch am Beckenrand und z.B. Punkte zählen, auch wenn das deutlich doofer ist für die Kinder).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich weiß selbst nicht, ob die Lehrkräfte Sportlehrkräfte waren. Wenn sie den Schwimmunterricht erteilen müssen sie gemäß der Vorgaben des Landes BW für den Schwimmunterricht Grundschulen aber ausnahmslos eine Qualifizierung im Vorfeld durchlaufen haben (Sportstudium, FoBi..), eine Qualifikation über Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen (Studium oder FoBi), sowie die eigene Rettungsfähigkeit nachweisen und aktuell halten. Referendare, die Schwimmunterricht erteilen wollen, können eine freiwillige, vorgezogene Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ref an der Außenstelle Ludwigsburg durchlaufen, damit sie die Berechtigung erlangen Schwimmunterricht zu erteilen. Ob es also Sportlehrkräfte waren spielt keine entscheidende Rolle.

    So ähnlich ist es auch in Bayern. Man darf in der Grundschule nur Schwimmen unterrichten, wenn man die entsprechende Qualifikation hat. Zu dem Rettungsschwimmschein gehört eben auch noch die didaktische inklusive sicherheitsrelevante Fortbildung. Die Schulleitungen sind immer froh, wenn welche die Qualifikationen machen, denn so viele finden sich nicht, die die Zusatzqualifikation machen wollen.

  • Keine Schulschwimmtage, aber in meinem Ref waren wir mit Jahrgangsstufen 8 und 9 im Strandbad am See. Aufsicht geführt hat da ehrlich gesagt keiner - die Schüler waren im Wasser oder sonstwo und wir Lehrkräfte saßen im Cafe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man sich da voll auf die Bademeister verlassen hat.

    Erscheint mir aus heutiger Sicht auch nicht ganz gelungen..



    Das Urteil finde ich allerdings sehr hart. Wenn man in dieser Aufsichtskonstellation losgeschickt wird, muss man sich meines Erachtens eigentlich auch darauf verlassen können, dass das rechtlich grundsätzlich so in Ordnung ist. Wenn man Gruppen teilen soll oder dergleichen, sollte es klare Vorgaben dazu geben, was bei welcher Konstellation angezeigt ist. Irgendwie bewegt man sich hier ja vermutlich doch immer ein wenig im interpretierbaren Graubereich.. passiert nix, waren Personalschlüssel und Vorgehen "angemessen", geht was schief, tja...

  • CDL , ich glaube, wenn man als Gruppe zum Beispiel am Schulsporttag Eintritt bezahlt, sind die Bademeister mit in der Pflicht. Was beim Todesfall eines Kindes aber passieren würde? Keine Ahnung.

    Nein, die Bademeister haben tatsächlich dann nur die Beckenaufsicht an den Becken, die nicht für die Schulveranstaltung explizit gesperrt sind und damit durch die Schule zu beaufsichtigen sind. Das ist tatsächlich ausgeschlossen in dem Fall seitens des Bades/ der Stadt. Das wäre sicherlich anders zu bewerten, wenn nicht komplette Becken für die Schulveranstaltung gesperrt würden, dennoch würde das lediglich Bademeister: innen mit in die Pflicht nehmen, nicht Schulen/ Lehrkräfte aus ihrer Aufsichtspflicht entlassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn man in dieser Aufsichtskonstellation losgeschickt wird, muss man sich meines Erachtens eigentlich auch darauf verlassen können, dass das rechtlich grundsätzlich so in Ordnung ist.

    So funktioniertest funktioniert das mit der Aufsichtspflicht aber halt rein rechtlich gesehen nicht. Die entlässt niemanden von uns aus dem Nachdenken über die konkrete Gruppe, eigene Grenzen oder der Verantwortungsübernahme, wenn man es halt trotzdem unter miesen Bedingungen macht und etwas schief geht. Ich gebe dir aber völlig recht, dass es gerade im Schwimmunterricht rechtssichere Vorgaben braucht samt einem demgemäßen Personalschlüssel, auf die man sich verlassen darf als Lehrkraft, wenn man seinen Teil der Bedingungen (Ausbildung/ Fortbildung, wahrgenommene Aufsichtspflicht, Remonstration bei unzumutbaren/ gefährlichen Bedingungen) erfüllt. Einen Persilschein gibt es aber trotzdem nicht aus der Aufsichtspflicht heraus.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • ...dennoch würde das lediglich Bademeister: innen mit in die Pflicht nehmen, nicht Schulen/ Lehrkräfte aus ihrer Aufsichtspflicht entlassen.

    Aufsichtspflicht ist aber etwas anderes. Die Lehrerinnen im Ausgangsbeitrag sind ihrer Aufsichtspflicht ja auch nachgekommen, die Kinder würden nicht alleine ins Wasser geschickt o.ä.


    Ob die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden würde ich gerne wissen. Das ist m.E. dasselbe wie mit den Klassenfahrten, wenn ich als Lehrerin alle Regeln eingehalten habe, möchte ich wissen, dass ich auf der sicheren Seite bin, solange ich mich nicht saublöd verhalte.


    Wenn Gerichte im Nachhinein entscheiden können, ob Gruppengrößen anders aussehen müssten usw. kann doch nicht die einzelne Lehrkraft verantwortlich gemacht werden. Schwimmunterricht findet an Grundschulen nunmal in Klasse 2 statt und soll dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen lernen, also können es einige überhaupt nicht und die meisten nicht ausreichend sicher, das ist doch immer so?

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