Ich habe gerade auf swr.de das Urteil zu dem Fall aus Konstanz gelesen. Wer das nicht mitverfolgt hat: Zwei Lehrerinnen, davon eine Referendarin haben den Schwimmunterricht einer 2. Klasse, 21 SuS, begleitet. Schwimmer- und Nichtschwimmer waren zeitgleich im Wasser. Ein Kind geriet mit dem Kopf unter Wasser für etwa 1min unbemerkt,, konnte zunächst wiederbelebt werden, verstarb aber später im KKH.
Die beiden Lehrerinnen wurden jetzt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt zu Freiheitsstrafen von neun bzw. sechs Monaten auf Bewährung, sowie einem Schmerzensgeld an die Eltern i.H.v. 10.000€, bzw. 7000€. Begründet wurde das offenbar mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen und unzureichender Übersicht. Die Lehrerinnen hätten die Schwimmgruppe teilen und nur einen Teil der Kinder gleichzeitig ins Wasser lassen sollen, damit diese kleinere Gruppe besser beaufsichtigt wäre.
Wie seht ihr das, vor allem natürlich diejenigen, die in der GS tätig sind und Schwimmunterricht erteilen, wie Susannea ? Wie viele Personen begleiten bei euch wie viele SuS ins Schwimmbad? Wie viele Kinder lasst ihr zeitgleich ins Wasser (Schwimmer/ Nichtschwimmer)? Und wer zum Henker soll eigentlich die ganzen Kinder am Beckenrand beaufsichtigen, damit zwei Lehrkräfte eine kleine Teilgruppe optimal beaufsichtigen können, die sich im Wasser befindet?