Da ist zumindest fürs Schwimmen eine Doppelbesetzung vom Schulamt explizit bei der Berechnung der minimal benötigten Stunden vorgesehen.
Ich kenne eine Schule, da hatte sich der Schulleiter regelmäßig als Doppelbesetzung beim Schwimmunterricht eingetragen, um seine Pflichtstunden abzuleisten. Meist war er dann dienstlich verhindert. Zum Glück gab es an dieser Schule gute, kompetente Sportlehrkräfte.
BTW: Letztendlich muss man jedoch auch die Eltern in die Pflicht nehmen und bei jedem Elternabend zu Beginn des Schuljahres darauf hinweisen, dass SIE für die Schwimmfähigkeit ihres Kindes verantwortlich sind. Je früher, je besser. Meine Enkeltochter hat mit viereinhalb das Seepferdchen absolviert. Geht schon. Im Schwimmunterricht lernen sie dann die Feinheiten.