Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Ich habe jetzt mal meinen Sohn gefragt, wie es im Gymnasium ist/war. Er sagte, sie seien allein mit nur einem Lehrer zum Schwimmunterricht gegangen. Aber bei Fünftklässlern geht man wohl davon aus, dass alle schwimmen können.

    Das mag bei deinem Sohn so gewesen sein, ist deshalb aber nicht repräsentativ für den Umgang mit Schwimmunterricht in der SEK.I. Habe inzwischen mit zahlreichen Lehrkräften anderer Schulen gesprochen, wie bei diesen der Schwimmunterricht läuft und fast überall werden in der Unterstufe- schulartunabhängig- mindestens zwei Lehrkräfte beim Schwimmunterricht pro Klasse eingeteilt, meist sogar drei. Drei vor allem, wenn entweder ein hoher Nichtschwimmeranteil bekannt ist oder sehr unklar ist, wie viele Nichtschwimmer es geben könnte oder aber auch an Schulen, mit fittem Sportkollegium, das deutlich auf die Barrikaden geht bei sicherheitsrelevanten Abwägungen, die sie sonst zu tragen hätten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es sollte ein Vergleich der Vorgehensweisen von Grundschule und Gymnasium sein. In den Grundschulen ist man anscheinend trotzdem vorsichtiger.


    Bin gespannt, was sich jetzt in Zukunft ändern wird.

    Fun Fact: An der Uni Heidelberg ging schon vor 25 Jahren niemand davon aus, dass Studierende der Chemie dies, das und jenes von irgendwoher sicher schon können und wissen. Ohne Testat, in dem überprüft wurde, ob man sich mit den Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht hat, hat niemand das Labor betreten. Und zwar weder im 1. Semester, noch im 4. Semester noch im 6. Semester. Ich glaube kaum, dass die Regeln seither weniger streng geworden sind, das Gegenteil wird der Fall sein. In Zürich an der ETH geht es genau gleich, ebenso an der Uni Basel. Es gibt in der Schweiz für nur 3 Studiengänge ferner eine Eignungsprüfung: Medizin, Pädagogik (!) und Sport. Aber an deutschen Schulen geht man in der 5. Klasse davon aus, dass die Kinder mal sicher irgendwie schwimmen können? Das hielte ich mindestens für fragwürdig. Ich meine, ich gehe davon aus, dass alle Lesen, Schreiben und Rechnen können. Falls nicht, stirbt aber keins dran. Der Unterschied ist hoffentlich klar.

  • [...] beigebracht wurde uns exakt nichts. [...]

    So lief mein gesamter Sportunterricht im Gymnasium ab. Wenn es hochkam, durfte eine Mitschülerin, die es konnte, vormachen.

    In Deutsch übrigens auch nicht: „Schreib mal eine Charakterisierung!“ ... „Die war nicht gut, das ist eine Vier.“ „Warum?“ „Lies dir deinen Text noch einmal durch, dann sollte es dir auffallen.“ :autsch:

    Und im Ref ging das so weiter. „Schreiben Sie mal einen Stundenentwurf ...“

  • Wenn angeblich jeder normale Mensch weiß, wie groß eine Schwimmgruppe zu sein hat, dann ist der Schulleiter zur Verantwortung zu ziehen. Wieso entlässt er die Kolleginnen so zum Unterricht?


    Ich halte die Gruppengröße aber gar nicht für entscheidend. Ich persönlich würde weder mit 28 Kindern alleine ins Schwimmbad gehen noch mit 5 Kindern. Wiederum sehe ich den Unterschied zwischen 15 oder 20 Kindern als nicht so bedeutsam, ich muss sie sowieso als Gruppe handeln.

    Man darf sie aber offenbar nicht frei spielen lassen im Wasser, sondern muss sie so anleiten, dass sie sich festhalten und mit Schwimmnudeln, Gürteln usw. ausgestattet sind.


    Da die beiden zu zweit waren, scheint das ja auch das Problem gewesen zu sein und gerade nicht der Betreuerschlüssel.


    Auch wenn einige hier der Überzeugung sind, es brauche keine Regeln und Vorschriften, wenn man nur so gescheit wäre wie sie: doch, das braucht man. So wie die DLRG Rettungsfähigkeit definiert, muss eben auch an Schulen definiert sein, was zu vertreten ist, gerade weil es um die Sicherheit von Kindern geht und nicht um das Ego des Forumsraketenwissenschaftlers.

  • Wiederum sehe ich den Unterschied zwischen 15 oder 20 Kindern als nicht so bedeutsam

    Weil du keine Ahnung von gefährdungsbehafteter Arbeit mit solchen Gruppen hast.


    Wieso entlässt er die Kolleginnen so zum Unterricht?

    Er hat sie zu zweit "entlassen" und ging wohl davon aus, dass die studiert haben und man ihnen an der Uni irgendwas Nützliches beigebracht hat. Weder mein Rektor noch meine Rektorin können entscheiden, unter welchen Umständen ich sicher im Labor arbeiten kann. Der eine ist studierter Jurist (was in dem Kontext übrigens ultra nützlich ist), die andere ist studierte Musikerin. Ihre Aufgabe ist es, die Qualifikation der angestellten Lehrpersonen sicherzustellen, dies in Rücksprache mit den Fachvorstehenden. Die Verantwortung für den Fachunterricht liegt bei der Fahlehrperson.

  • Ich habe jetzt mal meinen Sohn gefragt, wie es im Gymnasium ist/war. Er sagte, sie seien allein mit nur einem Lehrer zum Schwimmunterricht gegangen. Aber bei Fünftklässlern geht man wohl davon aus, dass alle schwimmen können.

    Wir lassen uns bei Anmeldung den Schwimmausweis im Original vorlegen und verlassen uns nicht auf die Auskunft der Kinder/Eltern. Die Quote der Leute mit Bronze ist definitiv über 95% und wir bieten Crashkurse für die Nichtschwimmer an, in denen eigentlich alle zeitnah grundlegende Schwimmerfahrung sammeln und sich über Wasser halten können. Beim letzten Mal waren das zwei Kolleginnen mit sieben Schülern. Der Erlass hätte sicher auch weniger erlaubt und die Kurse müssten wir auch nicht anbieten, aber ich vertraue darauf, dass unsere Fachschaft da länger drüber nachgedacht hat, anstatt das den Nichtschwimmern im Rahmen des regulären Unterrichts zu vermitteln. Wird als Überstunden abgerechnet, falls das relevant ist, also keine freiwillige, unbezahlte Leistung der Kolleginnen für leuchtende Kinderaugen. Andererseits können die Augen nachher wenigstens noch alle leuchten...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    Einmal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • Schön, dass du das so sicher weist, mir fällt gerade kaum ein Schwimmbad ein, was das hat und das die Kinder da sitzen und sitzen bleiben ist nun eh weit an der Realität vorbei.

    Ich kenne ein paar größere Schwimmhallen, wo das genau so ist. Diese beheizten Bänke befinden sich dann neben den Nichtschwimmerbecken.

    Und was das sitzen und sitzen beleiben der Kinder auf diesen Bänken angeht, ist das sicher eine Frage der Regeln und Disziplin. Ich war als Vertretung nicht sehr oft mit beim Schwimmunterricht (nur als Aufsicht am Rand) aber habe da nie Probleme gesehen. Dass Kinder aufmerksam sind und sich regelkonform verhalten können, ist nicht "weit an der Realität vorbei".

  • muss eben auch an Schulen definiert sein, was zu vertreten ist, gerade weil es um die Sicherheit von Kindern geht und nicht um das Ego des Forumsraketenwissenschaftlers.

    Bevor ich auf deinen albernen (wiederholten) persönlichen Angriff eingehe, möchte ich das du mir die Stelle zeigst an der ich sage, das weder Vorschriften noch Erlasse nötig sind?

    Ansonsten ist das nämlich Fake News oder alternative Fakten.


    Antimon, ich und viele andere sagen, dass du dich an die Erlasse halten musst aber es trotzdem deine Verantwortung ist, dass dein gefahrenbehafteter Unterricht sicher ist. Keiner negiert die Notwendigkeit von Erlassen und Sicherheitsvorschriften.

    Eigentlich reicht ein Erlass:


    Gestalten Sie ihren Unterricht dermaßen, dass für die Teilnehmenden alle ersichtlichen Gefahren minimiert sind.


    Natürlich sind dafür Standards durch die Unfallkassen usw. und Erlasse hilfreich aber sie entbinden mich nicht von meiner Verantwortung.


    Das ist, wie schon mehrfach hier durch andere und mich betont, die Haltung der Judikative. Es ist also aus reinem Opportunismus geboten sich diese Sicht zu eigen zu machen, weil man sonst Gefahr läuft verurteilt zu werden.


    Die Ebene von Micromanagement durch Erlasse und Vorschriften, die sich hier einige wünschen, ist schlicht nicht realisierbar. Dann bräuchte es für jedes Bad und jede Lerngruppe einen angepassten Erlass.


    Wieso du mein Ego ins Spiel bringen musst, weiß ich nicht und wäre dir für eine Erläuterung dankbar.

    Scheinbar kann man heute nicht mehr hart miteinander argumentieren. Eigentlich sollte das einer der Kerne der Demokratie sein.


    Ich kenne ein paar größere Schwimmhallen, wo das genau so ist. Diese beheizten Bänke befinden sich dann neben den Nichtschwimmerbecken.

    Und was das sitzen und sitzen beleiben der Kinder auf diesen Bänken angeht, ist das sicher eine Frage der Regeln und Disziplin. Ich war als Vertretung nicht sehr oft mit beim Schwimmunterricht (nur als Aufsicht am Rand) aber habe da nie Probleme gesehen. Dass Kinder aufmerksam sind und sich regelkonform verhalten können, ist nicht "weit an der Realität vorbei".

    Scheinbar rede ich weniger Blödsinn als hier einige behaupten.

  • Die Ebene von Micromanagement durch Erlasse und Vorschriften, die sich hier einige wünschen, ist schlicht nicht realisierbar.

    Exakt, DAS ist es, was ich mal geschrieben habe. Ich möchte nicht, dass jeder Hasenpfurz im Detail reguliert ist, weil das auch meine didaktische Freiheit einschränkt. Jemand schrieb im Kontext Schwimmunterricht eben auch, dass Auftriebshilfen nicht immer gewünscht sind, also sollte bitte auch nicht im Erlass stehen, dass die zwingend angelegt werden müssen. Ich habe ansonsten das ChemG, in dem schon recht klar drinsteht, dass mir Geldstrafen im sechsstelligen Bereich und auch Gefängnisstrafe drohen, wenn ich als fachkundige Person fahrlässig andere gefährde. Ich nehme an, bei euch wird sich das Gericht auf die Garantenstellung berufen, aber das wirst du sicher besser wissen als ich.

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