"Abtreibungs-Diskussion" - (aus: Wahlen in Deutschland)

  • Selbst existieren kann ein Menschenkind sehr lange nicht.

    Ja schon klar, dass man sich auch nach der Geburt kümmern muss. Aber selbst atmen wäre schon nicht schlecht, das meine u.a.


    Dann hätte ich gern von dir die Fakten. Wo steht das, wer definiert das?

    Was sind denn deine Fakten? Außer: Ja das ist schon ein Kind, weil es mal werden wird. Hopfen- und Malzfelder, die an einem Fluss stehen sind auch noch kein Bier.

  • Sorry, aber das war nie meine Argumentation. Vielleicht warst du in einem anderen Forum unterwegs?

    Deine Argumentation läuft aber darauf hinaus. Vielleicht hast du einfach vergessen weiterzudenken als bis zum Punkt des Satzes. Was du schriebst hat bestimmte Implikationen, Haltungen, Konsequenzen im Umgang mit Frauen/ Mädchen. Betrifft dich persönlich nicht nehme ich, deshalb reicht es dir beim Punkt mit dem Mitdenken aufzuhören. Mich betrifft es persönlich als Frau, genau wie es jeden halbwegs empathisch begabten Mann oder diversen Menschen betrifft, der/die über die Situation von Frauen/ Mädchen/ Schwangeren nachdenkt und deren Rechte nicht komplett ignoriert bei der eigenen Argumentation.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mindestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist es ein Zellhaufen, kein „menschliches Leben“

    Das sieht die deutsche Rechtsprechung anders:

    Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] sowie herrschender Auffassung) Träger der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies damit, dass auch der Nasciturus ab der Nidation ein einmaliges und unverwechselbares Wesen ist, da sich das ungeborene Kind nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.[3] Aus dem Schutz der Menschenwürde folgt, dass eine Aufrechnung von Leben gegen Leben grundsätzlich unzulässig ist.[4]

  • Die ganze Diskussion ist sowieso müßig. Es gibt den reformierten §218, der das Procedere regelt und der von verschiedensten Gerichten abgesegnet wurde. Die Diskussion, ob abgetrieben werden darf, ist obsolet. Die einzige Diskussion kann sich nur noch darum drehen, ob der §218 komplett aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden muss und nicht als Regelungswerk für Hilfen und psychosoziale Begleitung ins Sozialgesetzbuch gehört.


    Interessant ist dieser Teil der ethischen Diskussion:


    Peter Singer

    Einer der bekanntesten Philosophen, die in sehr vielen Fällen einen Schwangerschaftsabbruch für moralisch zulässig halten, ist der australische Ethiker Peter Singer. Er wurde zunächst vor allem durch seine tierethischen Positionen bekannt. Ihm zufolge ist eine moralische Beurteilung einzig an der gleichberechtigten Abwägung der Interessen aller Betroffenen vorzunehmen (Präferenzutilitarismus). Zu prüfen sei jeweils, in welchem Ausmaß diese Präferenzen durch die Konsequenzen einer Handlung erfüllt oder nicht erfüllt würden (Konsequenzialismus).


    Anschauungen darüber, ob oder ab wann ein Fötus als „Mensch“ zu bezeichnen ist, seien daher für die moralische Beurteilung von Schwangerschaftsabbrüchen irrelevant. Moralisch relevant seien vielmehr mit der Ausbildung von Präferenzen zusammenhängende Eigenschaften wie „Rationalität, Selbstbewußtsein, Bewußtsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfinden und so weiter“.Nur Bewusstsein und Schmerzempfinden kämen hier, was den Embryo oder Fötus betrifft, überhaupt in Betracht. Wenn diese vorlägen, „sollte Abtreibung nicht leichtgenommen werden (falls eine Frau jemals einen Schwangerschaftsabbruch leichtnimmt).“ Allerdings werde auch dann nur eine Existenz beendet, die nicht mehr moralischen Wert habe als höher entwickelte Tiere – deren Abschlachtung den meisten Menschen moralisch unbedenklich erscheine, „nur weil uns deren Fleisch schmeckt“; analog sei „selbst ein Schwangerschaftsabbruch in einem späten Stadium der Schwangerschaft aus den trivialsten Gründen […] schwerlich zu verurteilen“.

    Solange aber Schmerzempfinden und Bewusstsein nicht vorlägen, beende „ein Schwangerschaftsabbruch eine Existenz, die überhaupt keinen Wert an sich hat.“ Es könnten daher allenfalls noch die Interessen anderer Betroffener speziell am Leben des zukünftigen Kindes in Rechnung gestellt werden; bei einem Schwangerschaftsabbruch sei aber vorauszusetzen, „daß die am meisten Betroffenen – die potentiellen Eltern oder zumindest die potentielle Mutter – den Abbruch auch wirklich wollen“.

    Singer gibt an, einige Abtreibungsgegner würden argumentieren, dass bei einer Abtreibung zwar keine bereits vorliegenden Interessen verletzt würden. Der Fötus sei jedoch ein potentielles menschliches Leben und es sei bereits aufgrund dieses Potentials falsch, ihn zu töten. Derartige potentielle Eigenschaften hält Singer aber grundsätzlich für moralisch irrelevant: es gebe keinen allgemeinen Grund, einem potentiellen X dieselben moralischen Rechte zuzusprechen wie einem wirklichen X, und es gebe hier auch keine anderen Gesichtspunkte, wegen irgendwelcher potentieller Eigenschaften weitere moralische Rechte zuzuschreiben, als gegebenenfalls ohnehin aufgrund faktisch realisierter Eigenschaften zuzuschreiben sind.

    Wie bereits in der oben zitierten Darstellung gezeigt, befindet sich ein Embryo bis zum 3./4. Monat auf der Stufe eines wenig entwickelten Tieres.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Was schlussfolgerst du daraus für Menschen, die auf künstliche Beatmung angewiesen sind?

    Die atmen selbst - mit Unterstützung. Ein Embryo atmet nicht. Es würde ertrinken. Die Atemfunktion wird erst mit dem Augenblick der Geburt aktiviert.

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  • mir fällt bei diesen Diskussionen immer auf, dass ein paar Männer lautstark für das ungeborene Leben sich einsetzen, sobald das Kind aber geboren wurde nicht mehr helfen. Daher denke ich eher an Machtkampf zwischen ein paar Männern auf Kosten von Frauen.


    Wer gegen Abtreibung ist, sollte auch bereit sein, notleidende Frauen und ihre Kinder nach der Geburt zu unterstützen (es ist nicht immer nur Geld notwendig, manchmal auch Zeit, Wohnung, andere Hilfe). Im anderen Fall ist es verlogen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Peter Singer

    Sich auf jemanden zu berufen, der sich für das Recht ausspricht, bei schwerer Behinderung auch Säuglinge nach der Geburt noch zu töten ...

    Der Fötus sei jedoch ein potentielles menschliches Leben und es sei bereits aufgrund dieses Potentials falsch, ihn zu töten. Derartige potentielle Eigenschaften hält Singer aber grundsätzlich für moralisch irrelevant: es gebe keinen allgemeinen Grund, einem potentiellen X dieselben moralischen Rechte zuzusprechen wie einem wirklichen X [...]

    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich, wie bereits oben geschrieben, bei einem Fötus nicht um einen potentiellen Menschen, sondern um einen Menschen (https://de.wikipedia.org/wiki/…e_Stellung_des_Nasciturus).

  • Sich auf jemanden zu berufen, der sich für das Recht ausspricht, bei schwerer Behinderung auch Säuglinge nach der Geburt noch zu töten ...

    Kannst du dafür eine valide Quelle angeben? Ich habe hier Wikipedia zitiert.

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  • Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich, wie bereits oben geschrieben, bei einem Fötus nicht um einen potentiellen Menschen, sondern um einen Menschen (https://de.wikipedia.org/wiki/…e_Stellung_des_Nasciturus).

    Ich Frage mich, was alte Rechtssprechung hier beitragen kann.

  • Kannst du dafür eine valide Quelle angeben? Ich habe hier Wikipedia zitiert.

    Siehe:

    Die „Tötung eines behinderten Säuglings“, behauptet der australische Philosoph Peter Singer sei „nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht.“

    Singer argumentiert, dass Eltern zusammen mit den zuständigen Ärzten über das Weiterleben eines Säuglings entscheiden sollten, der an einer unheilbaren Krankheit wie Anenzephalie leidet [...]

    usw.

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