Beihilfe lehnt notwendige Therapie ab - was tun?

  • Hallo zusammen,


    heute erreichte uns der Brief der Beihilfe, dass die einzig wirksame Therapie für die Erkrankung meines Mannes nach Durchsicht der Datenlage durch den Amtsarzt abgelehnt wurde, wir dürfen Widerspruch einlegen. Mal abgesehen von den teils echt krassen generellen R-Fehlern im Schrieb, wurde mein Mann auch noch als "Frau Soundso" angeschrieben, also wohl ein Copy/Paste-Fehler.


    Hier eine kleine Vorgeschichte: Seit etwa drei Jahren hatte mein Mann (40) immer mal wieder Probleme mit dem Rücken mit teils extremen Rückenschmerzen. Diese waren teils so extrem, dass er sich kaum fortbewegen konnte. Wir waren mehrfach beim Orthopäden, dieser diagnostizierte einen winzigen Bandscheibenvorfall, mit entsprechender Cortisonspritzen-Therapie wurden die Schmerzen beim vorletzten Schub minimal besser, beim letzten stellte sich keine Besserung mehr ein, der Schmerz saß zudem im IGS beidseitg. Im Urlaub in Dänemark hat er es teilweise nicht mehr geschafft, aus dem Auto auszusteigen etc. Wir sind in Dänemark ins Notfallkrankenhaus auf der Insel, weil er vor Schmerzen nichts mehr konnte, und er wurde mit 3 x 800er Ibus therapiert und dem Hinweis, dass ein MRT sinnvoll wäre.


    Daheim wieder zum Orthopäden, dieser hat uns zum MRT und Röntgen geschickt. Der findige Röntgenarzt wies uns darauf hin, dass wir auf Rheuma kontrollieren lassen sollen. Gesagt, getan..und tadaa....die Werte waren ein Wink mit dem Zaunpfahl. Seitdem haben wir eine Odysee durch's Rheumazentrum hinter uns und haben im Dezember die ziemlich niederschmetternde Diagnose XY erhalten. NSAR (nicht-steroidale Antirheumatika) wie Diclofenac, Ibu etc. zeigen bei Weitem keine ausreichende Wirkung. Der Schub aus dem Sommer hörte etwa Mitte Dezember auf, bis dahin lief mein Mann wie ein 90jähriger durch die Gegend. Ein COX2-Blocker hilft kurzfristig die Schmerzen halbwegs erträglich zu machen, ist aufgrund der Auswirkungen auf Niere (und Leber?) aber keine Lösung für viele Wochen/Monate.


    Die einzige bekannte Therapie, die anschlägt, ist ein Medikament aus der Familie der Biologika. Das ist KEINE Therapie, auf die man sonderlich heiß ist bzw. die man unbedingt will, sondern einfach nur das kleinere Übel in seiner Situation. Die Nebenwirkungen können teils heftig sein, die Kosten schlagen mit 12000 bis 14000 (je nach Medikament) pro Jahr zu Buche. Es ist schlichtweg seine einizige Hoffnung, auch während eines Schubes, der teilweise wie gesagt Monate dauern kann, ein halbwegs normales Leben zu führen. Wir müssen bereits aufgrund der Krankheit alle zwei bis drei Monate zur Kontrolle, selbst mit der Therapie würde das beibehalten. Das ist also kein Spaß und nichts für "mal eben so weils cool ist".


    Der Schrieb von der Beihilfe gibt nur an, dass "gutachterlich" festgestellt wurde, "dass die medizinische Notwendigkeit nicht festgestellt werden kann". Ich dachte, ich lese nicht richtig. Im Gutachten des Rheumaarztes steht eindeutig, dass keine andere Therapie angeschlagen hat und dass diese Therapie "leitliniengerecht" ist. Das Gutachten des Amtsarztes liegt nicht anbei, eine genaue Begründung wurde uns nicht geliefert, auch kein Vorschlag, was man stattdessen nehmen könnte (hahaha...).


    Wir haben alle MRT-Bilder, Gutachten etc. eingereicht. Selbst wir können auf den MRT-Bildern sofort erkennen, dass die Bilder geradezu Symbolbilder für diese Erkrankung sein könnten (wenn man die Krankheit im Netz sucht, erscheinen MRT-Bilder mit 1:1 diesem Anblick an der exakten Stelle). Der Arzt hatte uns das alles erklärt. Es steht eigentlich alles drin, was drinstehen muss.


    Hat jemand von euch da schonmal Erfahrungen gemacht? Ich werde da morgen direkt anrufen und nachfragen, wir werden natürlich Widerspruch einlegen, aber wir sind echt ratlos. Die Krankheit ist kein Spaß, ohne diese Therapie wird das Leben meines Mannes für Monate/Wochen zur Hölle.


    LG!

  • Ergänzend zum Widerspruch würde ich den Rheumaarzt bitten, nochmal ein Gutachten/eine Begründung zu erstellen, wieso genau diese Therapie im individuellen Fall notwendig und alternativlos ist. Ich würde ihm auch den Hintergrund schildern. Oft wissen die Ärzte ja, wie sie etwas für die Beihilfe formulieren müssen. Nur "leitliniengerecht" ist vielleicht etwas wenig. Letztlich geht es bei diesen Dingen auch immer darum, dass die Entscheidung mit einer entsprechenden Aktenspur gerechtfertigt werden kann.

  • Als Nächstes würde ich mal das Gutachten anfordern.


    Nach dem Widerspruch würde die Klage folgen. Jemand wird sich die Akte nochmal anschauen und abschätzen, ob sie vor Gericht eine Schlappe kassieren oder eben nicht. Es ist durchaus möglich, dass der Widerspruch Erfolg hat und ihr euch die Klage sparen könnt.


    Die Copy/Paste-Fehler würde ich im Widerspruch mit erwähnen und alle Belege/Schreiben des Arztes mit beifügen und darauf im Schreiben verweisen.


    Auch, wenn es an sich klar sein sollte: Unbedingt darauf achten, dass die Form eingehalten wird. Datum und Unterschrift und das Ganze innerhalb eines Monats an die Beihilfestelle. Am besten per Einwurfeinschreiben (Sendungsnummer aufbewahren), damit man einen Nachweis hat. Wenn ihr mehr Zeit für die Begründung braucht, könnt ihr auch zunächst widersprechen mit dem Hinweis, dass ihr die Begründung nachreicht.


    Es ist nicht ungewöhnlich, dass Widersprüche bei der Beihilfe erst nach vielen Monaten bearbeitet werden. Am besten im Schreiben selbst und auch nochmal telefonisch darauf drängen, dass der Widerspruch zeitnah bearbeitet wird. Wenn drei Monate vergangen sein sollten, direkt Untätigkeitsklage ankündigen mit einer Fristsetzung.


    Sollte weiterhin die Zahlung verweigert werden, habt ihr wieder genau einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Anwaltszwang gibt es zwar nicht in erster Instanz, macht es aber natürlich für euch einfacher.


    Ich würde mal auf gut Glück probieren, den Ablehnungsbescheid der Beihilfe bei der PKV einzureichen. Vllt. besteht ja doch irgendwie eine Möglichkeit, dass etwas über den Beihilfeergänzungstarif bezahlt wird? Vermutlich nicht, kostet aber auch nichts, es zu probieren.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.


    Wahrscheinlich war ich einfach mega naiv zu glauben, dass in so einem eindeutigen Fall die Beihilfe natürlich alles genehmigen wird. Ich dachte echt, ich spinne, als ich das gelesen habe. Mein Mann kann während der Schübe (die leider einfach vollkommen unvorhergesehen kommen) quasi keinen einzigen Schritt ohne krasse Schmerzen durch's Leben, der Facharzt im der Beihilfe vorliegenden Gutachten hat nicht ohne Grund darauf hngewiesen, dass die Therapie möglichst bald beginnen sollte, vor allem auch, weil die Krankheit die Gelenke sonst dauerhaft schädigen wird (Dienstunfähigkeit mit 50 winkt).

  • Ich habe den Widerruf nun formuliert.

    k_19 Meinst du, folgende Formulierung ist im ersten Widerspruch over the top?


    "Ich fordere eine Korrektur des Bescheids und eine entsprechende Anpassung der festgesetzten Beihilfe. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und informieren Sie mich über die weiteren Schritte.


    Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der erneuten Prüfung und Ihre Stellungnahme bis zum 15.03.2025.


    Sollte meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Genervter Beihilfeempfänger"

  • Da die Sachbearbeiter*innen nichts für die Vorgänge können, darf man einen Widerspruch auch freundlich formulieren, würde ich spontan sagen. Ich würde außerdem das Gutachten lesen wollen, kann man das zugeschickt bekommen? Und einen Grund für den Widerspruch angeben, wieso braucht es eine Korrektur deiner Ansicht nach?

  • Nochmal mein gut gemeinter Vorschlag sich im Öffentlicher Dienst Forum zu informieren!


    Hier sind nur Lehrer!

    Ich wage zu behaupten, 90% kennen nicht mal die Rechtsvorschriften, die für sie gelten und können sie rechtssicher anwenden!


    Im Forum Öffentlicher Dienst wird sich sicher jemand finden, dessen Expertise in der Beihilfe liegt.


  • Du solltest beginnen mit.


    Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein in dem die Behandlung (Name) mit XYZ abgelehnt wird.


    Du legst keinen Widerspruch ein sondern verlangst eine Korrektur!


    s.o. :

    Alles nur Lehrer hier ohne irgend eine Expertise

  • Das sind die letzten paar Zeilen meines Textes..Ich habe mich tatsächlich an einer Mustervorlage für einen rechtssicheren Widerspruch gegen einen Beihilfebescheid orientiert. Die korrekten Formulierungen stehen alle oben im Text. Das was hier zitiert würde, ist der Abschluss des Textes.

  • Dann muss ich nochmal forschen. Hab gestern die Suchfunktion in dem Forum bemüht, aber nichts besonders Aufschlussreiches gefunden. Setze mich nochmal dran.

  • Die Therapie ist notwendig und sollte möglichst "gestern" beginnen.

    Was sagt die PKV dazu? Muss das dort ebenfalls genehmigt werden?

    Die PKV zahlt vermutlich 50 % der Kosten (?). Könntet ihr euch vorstellen, ggf. den nicht durch die Beihilfe erstatteten Betrag selbst zu bezahlen? Ist viel Geld, aber bei solchen Schmerzen ist einem das Geld (wenn man es denn hat...) wahrscheinlich auch egal.


    Wie wäre das rechtlich, wenn man jetzt selbst bezahlt und sich später herausstellt, dass die Ablehnung durch die Beihilfe tatsächlich falsch war. Dann müsste doch der erste Antragstermin gelten, die Übernahme der Kosten ab diesem Termin gelten. Sodass man rückwirkend noch die Rechnungen müsste erstattet bekommen.

    (Kann natürlich auch sein, dass sie sich (bei zunächst privater Zahlung) jetzt und in alle Zukunft weigern, die Kosten zu übernehmen, weil der Beginn der Therapie nicht genehmigt wurde - aber eben fälschlicherweise.)

  • Widerspruch sollte natürlich direkt im Schreiben erwähnt werden. Laut Rechtsprechung wäre es jetzt aber kein Beinbruch gewesen, da dein Schreiben als Widerspruch erkennbar gewesen wäre.


    Das Ganze könnte z. B. wie folgt aussehen:


    Name, Adresse

    Beihilfenummer: ...


    Widerspruch gegen den Beihilfebescheid vom ... mit der Antragsnummer ...


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Beihilfebescheid ein.


    Sachlage noch einmal schildern, Argumente aus dem Beihilfebescheid aufgreifen und entkräften, auf ärztliche Stellungnahme verweisen und ggf. auch im Schreiben zitieren...


    Datum und Unterschrift



    Am besten auch mal die Diagnose und die Behandlung googeln. Eventuell gibt es hierzu schon Rechtsprechung.


    Das Schreiben sollte schon ausführlich gestaltet sein und im Detail schildern, wieso die Einschätzung der Beihilfestelle falsch ist. Es dient ja gewissermaßen auch der Vorbereitung einer Klage. Du solltest als Erstes das Gutachten anfordern. Das kannst du dann deinem Arzt vorlegen und ihn dazu Stellung beziehen lassen (hoffentlich ohne zusätzl. Kosten). Ich würde erstmal abwarten, bis du das Gutachten in den Händen hältst und sonst ggf. erstmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.


    Wenn du dir unsicher bist, ist der Weg zum Anwalt wohl der beste Weg.

  • Zitat

    Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der erneuten Prüfung und Ihre Stellungnahme bis zum 15.03.2025.


    Den zweiten Vermerk mit der Frist würde ich weglassen. Das ist eh viel zu knapp. Stattdessen vllt. eher um zeitnahe Bearbeitung bitten aufgrund des Gesundheitszustands (und Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und drohende Dienstunfähigkeit bei nicht adäquater Behandlung).


    "Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung ..." finde ich passender/höflicher.


    Zitat

    Sollte meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.


    Den Satz kannst du weglassen. Klagen sind dort Alltagsgeschäft.

  • Was noch von Interesse wäre: Zahlt die private Krankenversicherung?


    Bezogen auf rheumatoide Arthritis (falls es das sein sollte) - hier die Leitlinie:

    https://dgrh.de/dam/jcr:f887ba…amentoese_therapie_ra.pdf


    Ab Seite 4 wird das schrittweise Vorgehen erwähnt. Hat der Arzt die einzelnen Behandlungsschritte erwähnt? Wurden hierzu Rechnungen eingereicht? Man muss nämlich schlussendlich auch in Betracht ziehen, dass zumindest rein rechtlich gesehen die Beihilfestelle Recht haben könnte oder, dass nicht direkt ersichtlich ist, dass das Medikament "leitliniengerecht" verschrieben wurde.


    Das alles sollte im Widerspruch detailliert aufgearbeitet werden.

  • Ergänzend zu kodi: Bei so teuren Therapien muss man fast immer ein- bis zweimal in den Widerspruch gehen, bevor man eine Zusage bekommt.

    Kann ich bestätigen aus der jahrelangen Behandlung des Rheumas meiner Mutter. Das lief prinzipiell so, dass meine Eltern teilweise tausende Euro an Behandlungskosten vorgestreckt haben jeden Monat, die sie dann erst mühsam, nach diversen Widerspruchsverfahren erstattet bekommen haben. Leider hat das System. Viel Kraft Schokozwerg dir und deinem Mann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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