Beihilfe lehnt notwendige Therapie ab - was tun?

  • Hallo zusammen,


    heute erreichte uns der Brief der Beihilfe, dass die einzig wirksame Therapie für die Erkrankung meines Mannes nach Durchsicht der Datenlage durch den Amtsarzt abgelehnt wurde, wir dürfen Widerspruch einlegen. Mal abgesehen von den teils echt krassen generellen R-Fehlern im Schrieb, wurde mein Mann auch noch als "Frau Soundso" angeschrieben, also wohl ein Copy/Paste-Fehler.


    Hier eine kleine Vorgeschichte: Seit etwa drei Jahren hatte mein Mann (40) immer mal wieder Probleme mit dem Rücken mit teils extremen Rückenschmerzen. Diese waren teils so extrem, dass er sich kaum fortbewegen konnte. Wir waren mehrfach beim Orthopäden, dieser diagnostizierte einen winzigen Bandscheibenvorfall, mit entsprechender Cortisonspritzen-Therapie wurden die Schmerzen beim vorletzten Schub minimal besser, beim letzten stellte sich keine Besserung mehr ein, der Schmerz saß zudem im IGS beidseitg. Im Urlaub in Dänemark hat er es teilweise nicht mehr geschafft, aus dem Auto auszusteigen etc. Wir sind in Dänemark ins Notfallkrankenhaus auf der Insel, weil er vor Schmerzen nichts mehr konnte, und er wurde mit 3 x 800er Ibus therapiert und dem Hinweis, dass ein MRT sinnvoll wäre.


    Daheim wieder zum Orthopäden, dieser hat uns zum MRT und Röntgen geschickt. Der findige Röntgenarzt wies uns darauf hin, dass wir auf Rheuma kontrollieren lassen sollen. Gesagt, getan..und tadaa....die Werte waren ein Wink mit dem Zaunpfahl. Seitdem haben wir eine Odysee durch's Rheumazentrum hinter uns und haben im Dezember die ziemlich niederschmetternde Diagnose XY erhalten. NSAR (nicht-steroidale Antirheumatika) wie Diclofenac, Ibu etc. zeigen bei Weitem keine ausreichende Wirkung. Der Schub aus dem Sommer hörte etwa Mitte Dezember auf, bis dahin lief mein Mann wie ein 90jähriger durch die Gegend. Ein COX2-Blocker hilft kurzfristig die Schmerzen halbwegs erträglich zu machen, ist aufgrund der Auswirkungen auf Niere (und Leber?) aber keine Lösung für viele Wochen/Monate.


    Die einzige bekannte Therapie, die anschlägt, ist ein Medikament aus der Familie der Biologika. Das ist KEINE Therapie, auf die man sonderlich heiß ist bzw. die man unbedingt will, sondern einfach nur das kleinere Übel in seiner Situation. Die Nebenwirkungen können teils heftig sein, die Kosten schlagen mit 12000 bis 14000 (je nach Medikament) pro Jahr zu Buche. Es ist schlichtweg seine einizige Hoffnung, auch während eines Schubes, der teilweise wie gesagt Monate dauern kann, ein halbwegs normales Leben zu führen. Wir müssen bereits aufgrund der Krankheit alle zwei bis drei Monate zur Kontrolle, selbst mit der Therapie würde das beibehalten. Das ist also kein Spaß und nichts für "mal eben so weils cool ist".


    Der Schrieb von der Beihilfe gibt nur an, dass "gutachterlich" festgestellt wurde, "dass die medizinische Notwendigkeit nicht festgestellt werden kann". Ich dachte, ich lese nicht richtig. Im Gutachten des Rheumaarztes steht eindeutig, dass keine andere Therapie angeschlagen hat und dass diese Therapie "leitliniengerecht" ist. Das Gutachten des Amtsarztes liegt nicht anbei, eine genaue Begründung wurde uns nicht geliefert, auch kein Vorschlag, was man stattdessen nehmen könnte (hahaha...).


    Wir haben alle MRT-Bilder, Gutachten etc. eingereicht. Selbst wir können auf den MRT-Bildern sofort erkennen, dass die Bilder geradezu Symbolbilder für diese Erkrankung sein könnten (wenn man die Krankheit im Netz sucht, erscheinen MRT-Bilder mit 1:1 diesem Anblick an der exakten Stelle). Der Arzt hatte uns das alles erklärt. Es steht eigentlich alles drin, was drinstehen muss.


    Hat jemand von euch da schonmal Erfahrungen gemacht? Ich werde da morgen direkt anrufen und nachfragen, wir werden natürlich Widerspruch einlegen, aber wir sind echt ratlos. Die Krankheit ist kein Spaß, ohne diese Therapie wird das Leben meines Mannes für Monate/Wochen zur Hölle.


    LG!

  • Ergänzend zum Widerspruch würde ich den Rheumaarzt bitten, nochmal ein Gutachten/eine Begründung zu erstellen, wieso genau diese Therapie im individuellen Fall notwendig und alternativlos ist. Ich würde ihm auch den Hintergrund schildern. Oft wissen die Ärzte ja, wie sie etwas für die Beihilfe formulieren müssen. Nur "leitliniengerecht" ist vielleicht etwas wenig. Letztlich geht es bei diesen Dingen auch immer darum, dass die Entscheidung mit einer entsprechenden Aktenspur gerechtfertigt werden kann.

  • Als Nächstes würde ich mal das Gutachten anfordern.


    Nach dem Widerspruch würde die Klage folgen. Jemand wird sich die Akte nochmal anschauen und abschätzen, ob sie vor Gericht eine Schlappe kassieren oder eben nicht. Es ist durchaus möglich, dass der Widerspruch Erfolg hat und ihr euch die Klage sparen könnt.


    Die Copy/Paste-Fehler würde ich im Widerspruch mit erwähnen und alle Belege/Schreiben des Arztes mit beifügen und darauf im Schreiben verweisen.


    Auch, wenn es an sich klar sein sollte: Unbedingt darauf achten, dass die Form eingehalten wird. Datum und Unterschrift und das Ganze innerhalb eines Monats an die Beihilfestelle. Am besten per Einwurfeinschreiben (Sendungsnummer aufbewahren), damit man einen Nachweis hat. Wenn ihr mehr Zeit für die Begründung braucht, könnt ihr auch zunächst widersprechen mit dem Hinweis, dass ihr die Begründung nachreicht.


    Es ist nicht ungewöhnlich, dass Widersprüche bei der Beihilfe erst nach vielen Monaten bearbeitet werden. Am besten im Schreiben selbst und auch nochmal telefonisch darauf drängen, dass der Widerspruch zeitnah bearbeitet wird. Wenn drei Monate vergangen sein sollten, direkt Untätigkeitsklage ankündigen mit einer Fristsetzung.


    Sollte weiterhin die Zahlung verweigert werden, habt ihr wieder genau einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Anwaltszwang gibt es zwar nicht in erster Instanz, macht es aber natürlich für euch einfacher.


    Ich würde mal auf gut Glück probieren, den Ablehnungsbescheid der Beihilfe bei der PKV einzureichen. Vllt. besteht ja doch irgendwie eine Möglichkeit, dass etwas über den Beihilfeergänzungstarif bezahlt wird? Vermutlich nicht, kostet aber auch nichts, es zu probieren.

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