Voraussetzungen für die Freistellung für den Auslandsschuldienst ADLK

  • Hallo zusammen,

    Ich habe gerade die Erfahrung gemacht, dass das Ministerium (in meinem Fall Bayern) meine Freistellung abgelehnt hat, weil die Gesamtnote des 1. Staatsexamens nicht gut genug war. Mein Ergebnis damals war mit 2,8 nicht berauschend, aber aus meiner Sicht auch keine Katastrophe. Das zweite Staatsexamen lief mit 1,7 deutlich besser.

    Nun zu meinen Fragen: Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Kennt jemand den „Grenzwert“ für die Note, oder ist das je nach Bedarf „flexibel“? Und war jemand von euch evtl. mit einer ähnlichen (oder schlechteren) Note bereits im Ausland tätig?


    Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen!

  • Ich kenne einen Fall, wo eine Freigabe aufgrund einer Dienstlichen Beurteilung erfolgte, die mit sehr gut benotet wurde. Dies war auch nötig, ein „gut“ hätte nicht gereicht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem mir bekannten Fall das Staatsexamen noch in die Bewertung eingeflossen ist.

    In SH gibt es eine Regelung, in welchem Verhältnis DBs und Jahre im Schuuldienst die Noten im Staatsexamen aufwerten. Vielleicht gibt es dazu auch eine Regelung bei euch? Dann würde die Zeit für dich spielen?

  • Danke für deine Antwort!

    Eine derartige Regelung gibt es in Bayern nicht. Und auch für die Dienstlichen Beurteilungen scheint es bei euch ein anderes System zu geben, denn eine 1 bzw. ein „sehr gut“ (in Bayern HQ) ist gar nicht möglich, wenn man nicht schon eine hochrangige Funktionsstelle hat, welche man ja nur bekommt, wenn … (ihr kennt das Spiel).

  • Funktionsstelle hat, welche man ja nur bekommt, wenn … (ihr kennt das Spiel).

    ,wenn man sich über viele Jahre einbringt, geeignet ist und auch etwas Glück hat.

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