Klassenarbeiten 2 Wochen nach den Zeugnissen immer noch nicht zurück

  • Wäre das eine Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10 gewesen, hätte man eine Lösung finden müssen.

    Theoretisch ja, praktisch aber dennoch deshalb nicht immer möglich bei Alleinstehenden. Ich würde es ja sehr begrüßen, wenn wir einfach vernünftige Arbeitsbereiche für jede Lehrperson an jeder Schule hätten, so dass man in der Schule korrigieren könnte. In dem Fall wäre es dann nämlich auch völlig in Ordnung anzuordnen, dass KAs/ Prüfungsunterlagen das Gebäude nicht verlassen dürfen. Das würde einen Großteil der aktuellen Debatte dann auch einfach obsolet machen, da die Schule damit auch völlig klar in der Pflicht wäre, eine Ersatzkorrektur sicherzustellen nicht die einzelne erkrankte Lehrkraft noch irgendwie einen Weg finden müsste, Unterlagen der Schule zukommen zu lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wäre das eine Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10 gewesen, hätte man eine Lösung finden müssen.

    Abschlussprüfungen darf ich tatsächlich gar nicht aus dem Schulhaus tragen.

  • Ich war selbst mal in der Situation. Alleinstehend, alleinlebend und ein plötzlicher mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt, bei dem es mir echt sehr schlecht ging.

    Eine gute Freundin hatte einen Schlüssel zur Wohnung für Katzen, Blumen und Post. Die habe ich anerufen, sie hat die Klausuren mit nach Hause genommen, die Schule angerufen, einen Termin vereinbart, wann jemand bei ihr vorbeikommen konnte und das wars.

    Ich finde, dass geht eigentlich nur dann nicht, wenn man einen psychischen Zusammenbruch hat und in einer Klinik ist oder bewusstlos auf der Intensivstation liegt.

    Ansonsten muss man ja auch immer andere private Dinge irgendwie regeln.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich finde, dass geht eigentlich nur dann nicht, wenn man einen psychischen Zusammenbruch hat und in einer Klinik ist oder bewusstlos auf der Intensivstation liegt.

    Das kann man ja für Lehrerinnen verbieten, dann kommt man nicht in die Situation.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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    Die habe ich anerufen, sie hat die Klausuren mit nach Hause genommen, die Schule angerufen, einen Termin vereinbart, wann jemand bei ihr vorbeikommen konnte und das wars.

    Ich will jetzt nicht pingelig sein ... aber Klausuren gehören nicht in die Hände von außenstehenden Personen. Egal wie sehr man denen vertraut.


    Es spricht nichts dagegen, dass deine Freundin dann aktiv wird, wenn man das als erkrankte Lehrkraft möchte und einstielt. Aber das sähe dann so aus, dass die Freundin eine Kollegin in die Wohnung lässt und diese dann die Klausuren mitnimmt.

  • Wäre das eine Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10 gewesen, hätte man eine Lösung finden müssen.

    Dann frage ich noch mal: Rechtsquelle???


    Vielleicht muss die Schule / Schulleitung eine Lösung finden. Vielleicht muss die Klausur neu geschrieben werden oder was auch immer.


    Aber wenn ich krankgeschrieben (arbeitsunfähig) bin, bin ich erstmal raus.

  • Eine gute Freundin hatte einen Schlüssel zur Wohnung für Katzen, Blumen und Post. Die habe ich anerufen, sie hat die Klausuren mit nach Hause genommen, die Schule angerufen, einen Termin vereinbart, wann jemand bei ihr vorbeikommen konnte und das wars.

    Mal abgesehen, ob die Klausuren von einer fremden dritten Person gesehen werden dürfen, ist es doch schön, dass es eine Lösung dafür gegeben hat. Aber das ist eine Nettigkeit von dir und keine Pflicht. Und insbesondere kein Recht von irgendwelchen Eltern.


    Ich meine, wie können ja mal einen ganz anderen Fall ansehen:

    Ich nehme die Klausuren mit nach Hause, gehe Abends aus dem Haus und in der Nachbarwohnung entsteht ein Brand, der die Klausuren vernichtet. Kann auch passieren. Oder ich baue auf dem Rückweg einen Unfall. oder oder ....

    Am Ende sind das alles sehr ärgerliche Dinge. Aber für alles gibt Lösungen.

  • Da für einzelne hier pragmatische Lösungen offensichtlich eine Zumutung sind, nennt doch mal eure Lösungsvorschläge.

    Es geht doch nicht um konkrete Lösungsvorschläge. Wenn es meine Gesundheit zulässt, versuche ich die KollegInnen und die Schule nach Möglichkeit zu unterstützen. Sei es durch Vertretungsvorschläge per Mail oder sei es durch Noten.

    Aber -und das ist der große Unterschied- ich entscheide, was möglich ist und was nicht. Und wenn ich es nicht kann, hat die Schule keinerlei Ansprüche an mich. Manchmal geht es halt einfach nicht. Das wird bei uns auch klaglos akzeptiert.

  • Aber -und das ist der große Unterschied- ich entscheide, was möglich ist und was nicht. Und wenn ich es nicht kann, hat die Schule keinerlei Ansprüche an mich. Manchmal geht es halt einfach nicht. Das wird bei uns auch klaglos akzeptiert.

    Natürlich hat die Schule beziehungsweise korrekterweise die Schülerinnen und Kolleginnen Ansprüche. Eine Klausur, die man aus Krankheitsgründen nicht korrigieren kann, herauszugeben beziehungsweise jemanden zu beauftragen, die herauszugeben, sollte immer möglich sein. Im Falle von Abiturprüfung oder sonstigen relevanten Abschlüssen sowieso in jedem Fall. Falls das Haus abbrennt und die Klausur mit, muss die Schulleitung nach Rücksprache mit der Bezirksregierung eine Entscheidung treffen, die vermutlich auf eine erneute Klausur hinauslaufen dürfte.

  • Ich will jetzt nicht pingelig sein ... aber Klausuren gehören nicht in die Hände von außenstehenden Personen. Egal wie sehr man denen vertraut.


    Es spricht nichts dagegen, dass deine Freundin dann aktiv wird, wenn man das als erkrankte Lehrkraft möchte und einstielt. Aber das sähe dann so aus, dass die Freundin eine Kollegin in die Wohnung lässt und diese dann die Klausuren mitnimmt.

    Da hast du natürlich recht, aber mein Schulleiter hat das damals so vorgeschlagen und ich war ihm echt dankbar, weil er auch viele andere Dinge während meiner Abwesenheitfür meine Schülerinnen super geregelt hat.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Natürlich hat die Schule beziehungsweise korrekterweise die Schülerinnen und Kolleginnen Ansprüche.

    Dann nenne doch bitte einmal die Rechtsquelle. Wo finde ich, welche Rechte die Schule/die Schüler gegenüber einer erkrankten Lehrkraft haben. Sie haben Wünsche/Bedürfnisse aber meines Wissens keinerlei Rechte.

    Für Nds. finde ich im Beamtengesetz nur, dass ich meinen Dienstvorgesetzten unverzüglich informieren muss und die AU ggf. nachweisen muss. Außerdem muss ich über einen Wohnortwechsel informieren.

  • Es interessiert mich ehrlicherweise überhaupt nicht, wie die Rechtslage ist. Bei einer Abiturkorrektur würde ich die Schülerin niemals hängen lassen, wenn es mir möglich ist, die Klausuren, auf welchem Weg auch immer in die Schule zurückzugeben, damit jemand anders korrigieren kann und ich in Ruhe krank sein kann, solange wie das eben dauert.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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    Ich glaube, Tom fragt nach der Rechtslage, die begründet, dass man erkrankte Kollegen dienstlich kontaktieren darf.


    Die Rechtslage muss dich als Erkrankte Kollegin natürlich nicht interessieren. Du darfst von dir aus jederzeit bei einer Krankheit entscheiden, dass du die Schule kontaktierst. (Bzw. Kannst durchblicken lassen, dass man dich kontaktieren darf.) Dafür braucht es keine Rechtslage.

  • Es interessiert mich ehrlicherweise überhaupt nicht, wie die Rechtslage ist. Bei einer Abiturkorrektur würde ich die Schülerin niemals hängen lassen, wenn es mir möglich ist, die Klausuren, auf welchem Weg auch immer in die Schule zurückzugeben, damit jemand anders korrigieren kann und ich in Ruhe krank sein kann, solange wie das eben dauert.

    Mmh. Du bist Lehrkraft interessierst dich aber nicht für die Rechtslage. Wahrscheinlich sogar noch Beamtin. Das ist aber schon ein wenig kritisch. Wir sollten unseren Dienst nicht nach dem persönlichen Empfinden sondern auf Basis der Gesetze und Verordnungen machen.


    Aber zum Inhaltlichen: Es hat doch nie jemand gesagt, dass Du wenn es dir anders möglich ist, die Schüler hängen lassen sollst. Ich habe selbst geschrieben, dass ich wenn es mir möglich ist, genauso handeln würde. Aber es ist halt keine Pflicht. Es ist ein kollegiales Verhalten oder auch ein schülerbezogenes Verhalten aber es ist eben keine Pflicht. Wenn ich denke, dass mein gesundheitlicher Zustand es nicht zulässt, habe ich das Recht in Ruhe gelassen zu werden. Da gibt es keine Anrufe der Schulleitung, dass die Arbeiten der Klasse 8a noch korrigiert werden muss. Entsprechend gibt es auch kein Anrecht irgendwelcher Eltern wie am Anfang dieses Threads thematisiert.

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