Klassenarbeiten 2 Wochen nach den Zeugnissen immer noch nicht zurück

  • So ein Aufriss finde ich bei einer normalen Klassenarbeit aber nicht gerechtfertigt

    Wie ich weiter oben schrieb: Es ist egal, was du findest, es kommt drauf an, was in der Noten- und Laufbahnverordnung steht. Bei uns kann eine einzelne Prüfungsnote durchaus dazu führen, dass eine Zeugnisnote ungenügend wird. Die einzelne Prüfungsleistung ist nicht rekursfähig, wohl aber die Zeugnisnote, wenn sie laufbahnentscheidend ist. Und dann sind mir ganz real Fälle bekannt, in denen das Gericht aufgrund einer einzelnen, falsch gesetzten Prüfungsleistung zugunsten des Schülers entschieden hat.


    CDL schrieb weiter oben, dass je nach Konstellation zumindest in Baden-Württemberg diese eine Prüfung nicht relevant ist, ja, dann ist es egal, was mit ihr passiert. Dann frage ich mich eher, warum sie überhaupt geschrieben wurde. Wie die Regelung im konkreten Fall ist, wissen wir sowieso nicht. Ich widerspreche nur entschieden der Auffassung, du seist an dieser Stelle als erkrante Lehrperson von jeglicher Pflicht entbunden. Die Schulleitung soll jemanden schicken, der die Prüfungen abholt. Wer die Tür aufmacht, ist herzlich egal, aber die Prüfungen finden ihren Weg ins Schulhaus. Oder die Schulleitung verfügt, dass die Prüfung wiederholt wird.

  • Ach so... Im Falle der von mir erwähnten Stellvertretung war eben genau das der Fall. Es gab einen Stapel Prüfungen bei der Lehrperson zu Hause und noch zwei weitere Noten, die gesetzt werden mussten... Anfang Mai, Notenschluss ist Anfang Juni. Die Schulleitung hat mehrfach versucht, die Prüfungen zu organisieren, ich hätte sie auch korrigiert. Wir haben sie nicht bekommen und ich hatte sowieso den Spass noch zwei weitere Noten zu setzten. Sowas muss dann einfach auch nicht sein, egal ob krank oder sonstwas (was mich sowie nicht interessiert).

  • Wie ich weiter oben schrieb: Es ist egal, was du findest, es kommt drauf an, was in der Noten- und Laufbahnverordnung steht. Bei uns kann eine einzelne Prüfungsnote durchaus dazu führen, dass eine Zeugnisnote ungenügend wird. Die einzelne Prüfungsleistung ist nicht rekursfähig, wohl aber die Zeugnisnote, wenn sie laufbahnentscheidend ist. Und dann sind mir ganz real Fälle bekannt, in denen das Gericht aufgrund einer einzelnen, falsch gesetzten Prüfungsleistung zugunsten des Schülers entschieden hat.


    CDL schrieb weiter oben, dass je nach Konstellation zumindest in Baden-Württemberg diese eine Prüfung nicht relevant ist, ja, dann ist es egal, was mit ihr passiert. Dann frage ich mich eher, warum sie überhaupt geschrieben wurde. Wie die Regelung im konkreten Fall ist, wissen wir sowieso nicht. Ich widerspreche nur entschieden der Auffassung, du seist an dieser Stelle als erkrante Lehrperson von jeglicher Pflicht entbunden. Die Schulleitung soll jemanden schicken, der die Prüfungen abholt. Wer die Tür aufmacht, ist herzlich egal, aber die Prüfungen finden ihren Weg ins Schulhaus. Oder die Schulleitung verfügt, dass die Prüfung wiederholt wird.

    Bei uns ist es ähnlich

  • Da freue ich mich, dass wir in Deutschland und nicht in der Schweiz leben. Bei uns ist krank wirklich krank. Da hat der Arbeitgeber gar keine Ansprüche.


    Natürlich würde ich und die meisten anderen Kollegen auch, wenn es mein Gesundheitszustand zulässt mich um solche Sachen kümmern. Wenn es geht, bereite ich vielleicht etwas Unterricht vor, schreibe kurze Mails mit wichtigen Infos für die Vertretung oder korrigiere vielleicht auch Arbeiten oder mache Noten. Aber nur wenn ich der Meinung bin, dass das geht. Meine Schulleitung oder wer auch immer hat mich nicht anzurufen und danach zu fragen. Krank ist (in Deutschland) krank.

  • Bist du gesetzlich versichert? Für Privatpatient*innen erfolgt die AU leider noch nicht elektronisch - Zitat aus dem "Handelsblatt": "Die elektronische AU gibt es nur für gesetzlich, aber nicht für privat Versicherte ..." (Krankmeldung: Das müssen Sie 2025 zur eAU wissen).

    Ah, das kann sein. Ja, ich bin in der GKV, insofern reiche ich inzwischen gar nichts mehr ein (bekomme auch keine schriftliche AU mehr vom Arzt, außer dem Beleg für meine Unterlagen), sondern der Dienstherr muss halt einen Weg finden, dass Schulen diese Nachweise erhalten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da freue ich mich, dass wir in Deutschland und nicht in der Schweiz leben. Bei uns ist krank wirklich krank. Da hat der Arbeitgeber gar keine Ansprüche.


    Natürlich würde ich und die meisten anderen Kollegen auch, wenn es mein Gesundheitszustand zulässt mich um solche Sachen kümmern. Wenn es geht, bereite ich vielleicht etwas Unterricht vor, schreibe kurze Mails mit wichtigen Infos für die Vertretung oder korrigiere vielleicht auch Arbeiten oder mache Noten. Aber nur wenn ich der Meinung bin, dass das geht. Meine Schulleitung oder wer auch immer hat mich nicht anzurufen und danach zu fragen. Krank ist (in Deutschland) krank.

    Du schreibst komplett am Thema vorbei. Es geht um 30 Sekunden, die du die Tür aufmachen sollst um jemanden einen Stapel Prüfungen in die Hand zu drücken. Oder jemanden bittest, das für dich zu tun. Wenn du tot bist oder deine Bude samt Prüfungen abgebrannt ist, wird die Schulleitung verfügen, dass die Prüfung wiederholt wirt. Es geht null darum ob du im Krankenstand Unterricht vorbereitest oder in der Nase bohrst. Es geht auch nicht um den Fall, dass jemand mit einem Infekt 1 Woche lang zu Hause ist. Mei, dann verzögert sich die Rückgabe der Prüfung, das wäre bei uns sogar explizit durch die Notenverordnung geregelt. Wenn du 3 Monate ausfällst ist die Haltung "niemand ruft mich an" schlichtweg Bullshit. Meine Partnerin war 1 1/2 Jahre lang zu 100 % krank geschrieben, ich kann dir gerne eine Auflistung zusammenstellen, was die in der Zeit alles telefonieren *musste* weil die Krankenkasse, die RAV, die IV und zuletzt dann auch die Anwältin ständig was von ihr wollten. Komm selber mal in die Situation, dann diskutieren wir weiter. Ein Stapel Prüfungen ist da dein geringstes Problem.

  • Wer komplett am Thema vorschreibt, kann man gar nicht mehr sagen, da das Ausgangsthema längst beantwortet wurde.

    Der neuere Einwurf war der, dass man "ach Gottchen" ja mal nachfragen könne, ob denn nicht schon die Klassenarbeit der 10b korrigiert sei, da die Kollegin ja bestimmt nicht todkrank sei.


    Was da irgend ein Schulleiter im Falle einer abschlussrelevanten Note tun würde und was befreundete Kollegen täten und was irgendwer in einem anderen Land mal getan hat, ist hypothetisch.

    Ganz grundsätzlich ist diese Haltung dessen, der den Einwurf gebracht hat, eine üble und befeuert wieder mal die des faulen Lehrers, der sich mal nicht so haben soll mit seinen Wehwehchen. Es gibt sowieso schon zu viel schlechtes Gewissen von Krankgeschriebenen, man muss das nicht öffentlich befeuern.

  • Der neuere Einwurf war der, dass man "ach Gottchen" ja mal nachfragen könne, ob denn nicht schon die Klassenarbeit der 10b korrigiert sei, da die Kollegin ja bestimmt nicht todkrank sei

    Da hast du schon recht, ja, der Einwurf war völlig deplatziert und ich gehe von einem Troll aus. Reagiert habe ich aber auf einen anderen Beitrag, eigentlich mit dem Versuch, die Diskussion auf die Sachebene zurück zu holen. Die "Haltung" eines relativ offensichtlichen Trolls ist mir ziemlich wumpe, die Haltung von ernstzunehmenden Kolleginnen und Kollegen eher nicht.

  • Es war eine überspitzte Antwort auf eine überspitzte Frage.

    Natürlich passt der Vergleich nicht wirklich. Auch ich war schon mehrere Wochen krank geschrieben und habe Erfahrungen gemacht, wie damit umgegangen wird.

  • Ist es nicht gerade, wenn die Schule für die Krankheit verantwortlich ist, sinnvoll, damit auch für sich selbst abzuschließen?

    Man erhält die Krankschreibung und muss dann halt noch einmal tätig werden. Mail an Schulleitung: Ich falle bis zum ... aus, die Klassenarbeit der 8b ist korrigiert und kann (bei mir, beim Nachbarn, bei meiner Tante ...) abgeholt werden; die der 9a ist geschrieben, aber nicht korrigiert, die lege ich dazu; die Klausur der Q1 sollte das Thema X behandeln, eine mögliche Aufgabe als PDF anbei; mehr schaffe ich leider nicht.

    Das ist alles in wenigen Minuten möglich. Dann weiß die Schule, was los ist, kommt nicht auf die Idee, noch weiter nachzufragen und hat man dann auch selbst eben nicht mehr das Gefühl, dass man ja eigentlich noch etwas erledigen müsste und kann sich auf den Genesungsprozess konzentrieren.

  • Es war eine überspitzte Antwort auf eine überspitzte Frage.

    Natürlich passt der Vergleich nicht wirklich. Auch ich war schon mehrere Wochen krank geschrieben und habe Erfahrungen gemacht, wie damit umgegangen wird.

    Danke dir, das war nicht offensichtlich. Insbesondere nicht im Kontext der darauf folgenden Beiträge.


    Ist es nicht gerade, wenn die Schule für die Krankheit verantwortlich ist, sinnvoll, damit auch für sich selbst abzuschließen?

    Eigentlich sollte das auch die Empfehlung der involvierten Ärztin sein die Verantwortung so weit wie möglich abzugeben. Viele andere Arbeitnehmer*innen haben in so einem Fall noch irgendwelche Dienstgeräte (Smartphone, Laptop, ...) zu Hause und allenfalls einen Dienstwagen, das gehört natürlich der Firma und muss abgegeben werden. Da hat kein Mensch das Recht zu sagen "ich mach die Tür nicht auf".


    Der Fall, den ich weiter oben beschrieb, war eben exakt so absurd. Rück die verdammten Prüfungen doch einfach raus, dann quatscht dich niemand mehr an und die Arbeit ist erledigt. Wäre eine Sache von wenigen Minuten gewesen. Stattdessen hat sich die Kollegin damit weiter selbst belastet.

  • Ist es nicht gerade, wenn die Schule für die Krankheit verantwortlich ist, sinnvoll, damit auch für sich selbst abzuschließen?

    Man erhält die Krankschreibung und muss dann halt noch einmal tätig werden.

    Wenn das möglich ist ja, aber gerade wenn die Schule ursächlich ist für die Erkrankung haben Betroffene üblicherweise einen extrem langen Leidensweg hinter sich, wo sie versuchen zu funktionieren, bis halt plötzlich gar nichts mehr geht und zumindest gefühlt alles zusammenbricht, so dass eben die längere Krankschreibung erfolgt, während der es Wochen oder gar Monate dauern kann, ehe wieder klar gedacht werden kann, man sich sortieren kann und nicht mehr in jedem einzelnen Moment komplett am Anschlag ist. Wer so etwas noch nie erlebt hat kann sich das glaube ich nur sehr schwer vorstellen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Grundsatzfrage ist doch, aus welcher Richtung es geht.


    Wenn ich anbiete, dass sich jemand die Klausuren abholt, ist alles ok.


    Die Schule hat mich aber in Ruhe gelassen.


    Ich war nach dem Ref. mal fast 3 Monate im KKH. Eigentlich nichts ernstes. Aber aa war auch niemand zu Hause, der irgendwelche Arbeiten hätte rausgeben können. Dann hat die Schule halt Pech.

  • Wer so etwas noch nie erlebt hat kann sich das glaube ich nur sehr schwer vorstellen.

    Doch, kann ich absolut. Du verstehst aber auch, dass das von mir oben beschriebene Verhalten völlig irrational ist und ein Helfen von Seiten der Schule erheblich verkompliziert bis verunmöglicht. Zumal in dem Fall auch gar nicht die Schule die Ursache des Ausfalls war. Also ich weiss einiges über die betroffene Person, das war auch der Grund, warum ich die Stellvertretung übernommen hatte. Weil alle Beteiligten davon ausgingen, dass es so irgendwie funktionieren wird. Im Grunde war ich sozusagen Teil der "Lösung" aber einen Schritt zurückgetreten sollte klar sein, dass das Verhalten trotzdem nicht in Ordnung ist.


    Ich weiss nicht, wie das bei euch ist, aber in der Schweiz hat der Arbeitgeber auch grundsätzlich das Recht auf Auskunft seitens der ärztlichen Betreuung. Also nicht, was die konkrete Diagnose ist, aber ob und wann die Person wieder arbeitsfähig ist. Als erkrankte Person ist man gesetzlich verpflichtet zu kooperieren in dem Sinne, dass eine Wiedereingliederung möglichst zügig gelingen kann. Dabei geht es jetzt aber um komplizierte Fälle, wie ja auch die Geschichte meiner Partnerin ein komplizierter Fall ist. Als ich mich mit dem gebrochenen Kreuz ins Bett gelegt habe, wäre es absolut möglich gewesen an die Tür zu schlurfen und irgendjemandem irgendwelches Papier in die Hand zu drücken. Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass ich hier mal schrieb, da ist nun von Seiten der Schulleitung auch nicht alles glatt gelaufen. Insofern wiederhole ich mich: Ich bin schon grundsätzlich bei dir, dass eine 100 % Krankschreibung genau das bedeutet: Man ist krank und kann nicht arbeiten. Man "arbeitet" ja aber auch nicht, wenn man jemandem Papier in die Hand drückt, damit jemand anderes das weiter bearbeiten kann. Man kommt in dem Moment nur einer Pflicht nach, den man den Schüler*innen gegenüber hat, die haben nun mal das Recht, diese Prüfung zurückzubekommen.

  • Der Punkt ist doch: ich weiß, ob ich eine Klausur rumliegen habe und auch, ob diese korrigiert ist oder noch werden muss. Wenn es kein Problem ist, zur Tür zu schlurfen, dann schicke ich der nächstwohnenden Kollegin eine WhatsApp und der Drops ist gelutscht bzw. der Kater gekämmt, wie ich hier so schön kennengelernt habe.


    Wenn ich aber wegen Panikattacken oder Depression nicht in der Lage bin, mich auf diese völlig egale Klausur zu konzentrieren und mir allein der Gedanke an Telefonate mit Kollegen den Schweiß auf die Stirn treibt, dann kann ich das nicht.


    Und je mehr du schreibst, dass du selbst kurz vorm Tod noch dies und jenes gemacht hast, desto mehr verschlimmerst du die Problematik für andere. Mit Verlaub: das macht man nicht, schon gar nicht als Personalvertretung.

  • Wenn ich aber wegen Panikattacken oder Depression nicht in der Lage bin, mich auf diese völlig egale Klausur zu konzentrieren und mir allein der Gedanke an Telefonate mit Kollegen den Schweiß auf die Stirn treibt, dann kann ich das nicht.

    Aber auch dann kann man doch immer noch seinen Partner, seine Schwester, seinen Nachbarn ... bitten, das zu erledigen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Mir scheint, diese Diskussion dreht sich nur noch darum, wer die Deutungshoheit über die Ausgangssituation hat - basierend auf individuellen Fallkonstellationen und ihren ebenso individuellen Bewertungen.


    So wirklich fruchtbar ist das nicht, oder?

  • Und je mehr du schreibst, dass du selbst kurz vorm Tod noch dies und jenes gemacht hast, desto mehr verschlimmerst du die Problematik für andere. Mit Verlaub: das macht man nicht, schon gar nicht als Personalvertretung

    Mit Verlaub: Das ist jetzt einfach nur noch Quatsch. Ich schrieb, dass du als erkrankte Arbeitnehmerin bei uns zur Kooperation verpflichtet bist, per Gesetz. Versuch's in irgendeinem anderen Job mal mit "ich habe Panikattacken, den Autoschlüssel kann ich jetzt nicht rausrücken" und freu dich, was passiert.


    Edit: Und lass das mit dem polemischen "kurz vorm Tod" bitte. Ich war ganz sicher noch nie "kurz vorm Tod".

  • Eventuell msste man darüber nachdenken, dass Prüfungsunterlagen, Klassenarbeiten, Tests usw nicht aus dem Schulhaus mitgenommen werden dürften, wenn es so große Probleme darstellt, dass sie nicht an jemanden an der Tür übergeben werden können. 🤔

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