So ein Aufriss finde ich bei einer normalen Klassenarbeit aber nicht gerechtfertigt
Wie ich weiter oben schrieb: Es ist egal, was du findest, es kommt drauf an, was in der Noten- und Laufbahnverordnung steht. Bei uns kann eine einzelne Prüfungsnote durchaus dazu führen, dass eine Zeugnisnote ungenügend wird. Die einzelne Prüfungsleistung ist nicht rekursfähig, wohl aber die Zeugnisnote, wenn sie laufbahnentscheidend ist. Und dann sind mir ganz real Fälle bekannt, in denen das Gericht aufgrund einer einzelnen, falsch gesetzten Prüfungsleistung zugunsten des Schülers entschieden hat.
CDL schrieb weiter oben, dass je nach Konstellation zumindest in Baden-Württemberg diese eine Prüfung nicht relevant ist, ja, dann ist es egal, was mit ihr passiert. Dann frage ich mich eher, warum sie überhaupt geschrieben wurde. Wie die Regelung im konkreten Fall ist, wissen wir sowieso nicht. Ich widerspreche nur entschieden der Auffassung, du seist an dieser Stelle als erkrante Lehrperson von jeglicher Pflicht entbunden. Die Schulleitung soll jemanden schicken, der die Prüfungen abholt. Wer die Tür aufmacht, ist herzlich egal, aber die Prüfungen finden ihren Weg ins Schulhaus. Oder die Schulleitung verfügt, dass die Prüfung wiederholt wird.