Klassenarbeiten 2 Wochen nach den Zeugnissen immer noch nicht zurück

  • Eventuell msste man darüber nachdenken, dass Prüfungsunterlagen, Klassenarbeiten, Tests usw nicht aus dem Schulhaus mitgenommen werden dürften, wenn es so große Probleme darstellt, dass sie nicht an jemanden an der Tür übergeben werden können. 🤔

    Im Prinzip eine vernünftige Idee. De facto gibt es aber keine Arbeitsplätze, an denen die Korrekturen etc. vorgenommen werden können.

  • Im Prinzip eine vernünftige Idee. De facto gibt es aber keine Arbeitsplätze, an denen die Korrekturen etc. vorgenommen werden können.

    Dann muss sich an dem Punkt was ändern.

    Ob wir das wollen, wäre aber eine andere Frage. Die Freiheit, zu korrigieren, wo wir wollen, beinhaltet halt auch Pflichten, wie die Übergabe der Klassenarbeiten an die Schule.

    Wer letzteres nicht möchte, muss für sich die Konsequenz ziehen, dass derjenige diese Unterlagen nicht mitnehmen darf.

  • Eventuell msste man darüber nachdenken, dass Prüfungsunterlagen, Klassenarbeiten, Tests usw nicht aus dem Schulhaus mitgenommen werden dürften, wenn es so große Probleme darstellt, dass sie nicht an jemanden an der Tür übergeben werden können. 🤔

    Hielte ich für eine gute Idee. Wir haben fixe Arbeitsplätze mit abschliessbaren Rollcontainern. Ich nehme selten was mit nach Hause. Grad letztens erst kam ich aber mal ins Schwitzen weil ich plötzlich auch nicht mehr so genau wusste, wo ich einen Satz Prüfungen eigentlich hingeramscht habe. Lag zu Hause auf dem Schreibtisch unter irgendwelchen Rechnungen. Ich sollte einfach konsequent alles auf Papier wieder an der Schule fertig machen.

  • Hielte ich für eine gute Idee. Wir haben fixe Arbeitsplätze mit abschliessbaren Rollcontainern. Ich nehme selten was mit nach Hause. Grad letztens erst kam ich aber mal ins Schwitzen weil ich plötzlich auch nicht mehr so genau wusste, wo ich einen Satz Prüfungen eigentlich hingeramscht habe. Lag zu Hause auf dem Schreibtisch unter irgendwelchen Rechnungen. Ich sollte einfach konsequent alles auf Papier wieder an der Schule fertig machen.

    Würde ich sehr gerne ausschließlich so handhaben, gäbe es ausreichend Arbeitsplätze für Lehrkräfte an der Schule. Nachdem diese aber nur ausnahmsweise an deutschen Schulen ausreichend vorhanden sind und Schulträger diese auch sehr gerne wegsparen zugunsten von mehr Klassenzimmern, ist das im Regelfall hierzulande nicht möglich. Wenn es also nicht gerade um Abschlussprüfungen geht, dann muss jede: r damit leben können, dass manchmal Lehrpersonen genau wie andere Arbeitnehmer: innen so schwer erkrankt sind, dass es auch nicht möglich ist Klassenarbeiten an der Tür zu übergeben, egal wie willig sie auch wären, dies anders zu lösen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe das Glück, Platz mit allem drum und dran (Regal, Desktop, Drucker, Scanner usw.) in der Chemiesammlung zu haben. Ich nehme Klassenarbeiten selten mit nach Hause. Folge, ich sitze gerade in der Sammlung, weil ich heute korrigiert habe. Ich gebe die Noten dann auch gleich ins Notensystem ein (keine Schülerdaten auf irgendwelchen privaten Systemen). (Ich besitze ja auch einen Schlüssel, um jederzeit in die Schule zu können, war ja neulich Thema im anderen Thread. Jetzt gehe ich heim und lasse alles in der Schule, Feierabend.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Eventuell msste man darüber nachdenken, dass Prüfungsunterlagen, Klassenarbeiten, Tests usw nicht aus dem Schulhaus mitgenommen werden dürften, wenn es so große Probleme darstellt, dass sie nicht an jemanden an der Tür übergeben werden können. 🤔

    Wenn der Dienstherr das für wichtig empfindet, wäre das eine Idee. Für jede Lehrkraft ein kleines Büro, Rechner, etc. Warum glaube ich bloß nicht, dass der Dienstherr das als wichtig empfindet?

  • Ob wir das wollen, wäre aber eine andere Frage. Die Freiheit, zu korrigieren, wo wir wollen, beinhaltet halt auch Pflichten, wie die Übergabe der Klassenarbeiten an die Schule.

    Auf Basis welcher Rechtsquelle?

  • Das gilt für Österreich, in Baden-Württemberg sehen zumindest Fristen und Wiederholung der Klassenarbeit anders aus. Ich muss nicht innerhalb einer Woche zurück geben, darf nur die nächste Arbeit erst nach Rückgabe schreiben lassen, auch viele andere Punkte waren für mich völlig neu und interessant.


    Dein "wir" oben klang so allgemein gültig. Vermutlich hat deshalb Tom nachgefragt. Ich kenne in Baden-Württemberg keine entsprechenden Regeln.

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  • Hier heißt es nur "Die Rückgabe einer Klassen- oder Kursarbeit oder schriftlichen Überprüfung erfolgt innerhalb angemessener Frist." Was ist angemessen? (Wieder für mich völlig neue Punkte, z. B. nur über die letzten 10 Stunden in manchen Fächern, höchstens 30 Minuten und allgemein mindestens 2 Wochen nach Rückgabe der vorherigen.)


    Vorschriften sind so abweichend (habe ich bei meinem Bundeslandwechsel auch feststellen müssen), kein Wunder, dass Eltern überrascht nachfragen. Bei uns in Baden-Württemberg darf ja Mitarbeit und Verhalten in der Fachnote nicht mitberücksichtigt werden, daran halten sich manche KollegINNen hier nicht, das fordern immer wieder Eltern ein.


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  • !


    Aus dem Ref habe ich noch in Erinnerung, dass eine weitere Klassenarbeit erst nach der Rückgabe, Besprechung und Frist zur Verbesserung der Leistung durchgeführt werden darf.

    Ja, habe ich gerade auch gelesen, ich habe parallel zu dir geschrieben.


    Das gilt in Baden-Württemberg auch, allerdings kann die Frist sehr kurz sein. In RLP stand in deinem Link 2 Wochen.

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  • Das gilt für Österreich, in Baden-Württemberg sehen zumindest Fristen und Wiederholung der Klassenarbeit anders aus. Ich muss nicht innerhalb einer Woche zurück geben, darf nur die nächste Arbeit erst nach Rückgabe schreiben lassen, auch viele andere Punkte waren für mich völlig neu und interessant.


    Dein "wir" oben klang so allgemein gültig. Vermutlich hat deshalb Tom nachgefragt. Ich kenne in Baden-Württemberg keine entsprechenden Regeln.

    Entschuldige bitte, aber das "wir" wird von "euch" immer nur genau dann als "allgemeingültig" oder irgendwie anstössig interpretiert, wenn jemand aus Österreich und der Schweiz schreibt. Es ist völlig klar, dass sowohl Frechdachs als auch ich uns jeweils an die Vorschriften halten, die für *uns* gelten wobei das auch in Österreich von einem Bundesland zu anderen unterschiedlich sein wird und bei uns ist es von einem Kanton zum anderen unterschiedlich. Ich habe mich diesbezüglich und bis hierhin eigentlich jeweils sehr klar ausgedrückt. Die Notenverordnung Baselland verlangt von mir, dass ich "in der Regel" Prüfungen innert 2 Wochen korrigiert retourniere (ja, ich gebrauche jetzt absichtlich ein paar schöne Helvetismen weil es mir allmählich zu kleinlich wird) und wenn das nicht möglich ist, den Schüler*innen den Grund für die Verzögerung nenne. Zudem gilt bei uns im Kanton auch, dass eine weitere Leistungserhebung erst durchgeführt werden darf, wenn eine zuvor offene Prüfungsleistung bekanntgegeben worden ist. Was - wie du schreibst - in Baden-Württemberg genau gleich ist und das setzt natürlich voraus, dass die Prüfungen zur Einsicht auch zurückgegeben worden sind. Um nichts anderes geht es eigentlich seit x Seiten.


    Ich akzeptiere im Gegenzug von meinen Schüler*innen auch Reklamationen zu einer zurückgegebenen Prüfung auch nur bis zur darauffolgenden Stunde, ansonsten gehe ich davon aus, dass die Note zur Kenntnis genommen wurde und es nichts zu beanstanden gibt. Es gibt immer wieder ein paar ganz Gewiefte, die meinen, sie könnten am Schuljahresende noch einzelne Lehrpersonen abgrasen, ob man bei dieser oder jener Prüfung nicht vielleicht doch noch einen halben Punkt finden würde, es wäre sonst arg knapp mit der Zeugnisnote. Überhaupt verlangen wir von unseren Schüler*innen, dass sie sich an Regeln halten, z. B. auch, dass sie Entschuldigungen und Arztzeugnisse innerhalb der gesetzten Fristen beibringen. Wer bei "euch" unentschuldigt an einer Prüfung fehlt, kassiert eine 6, meine ich. Zumindest habe ich das schon oft hier gelesen. Das darf ich ja leider nicht, ich würde aber sehr gerne. Also habe ich mich als Lehrperson mal so ganz grundsätzlich auch an die geltenden Vorschriften zu halten.

    Wenn es also nicht gerade um Abschlussprüfungen geht, dann muss jede: r damit leben können, dass manchmal Lehrpersonen genau wie andere Arbeitnehmer: innen so schwer erkrankt sind, dass es auch nicht möglich ist Klassenarbeiten an der Tür zu übergeben, egal wie willig sie auch wären, dies anders zu lösen.

    Wie ich bereits mehrfach schrieb stimme ich dir da grundsätzlich ja zu. Wenn du alleinstehend bist (was bei dir meines Wissens tatsächlich der Fall ist), mag es durchaus die Situation geben, dass es eben nicht geht. Ich halte das aber für ziemliche Ausnahmefälle und die Schulleitung hat - zumindest bei uns (und zwar wirklich landesweit) - das Recht abzuklären, was eben möglich ist und was nicht. Ich verstehe sehr gut, dass du exakt diese unangenehme Situation selbst schon erlebt hast, aber für den allgemeinen Fall solltest du etwas aufpassen nicht zu viel zu projizieren. Die längerfristig und spontan erkrankten Kolleginnen und Kollegen, die bei uns an der Schule in den letzten Jahren ausgefallen sind, hatten sowas wie Herzinfarkte, Hirntumore und schwere Frakturen. Da gab es immer Familienangehörige, die man hätte kontaktieren können um allenfalls einen Transfer von irgendwas zu Hause Liegengebliebenen an die Schule zu organisieren. Selbstredend nach einer gewissen Karenzzeit. Tatsächlich sind bei uns an der Schule längerfristige Ausfälle aber viel häufiger auf geplante Eingriffe zurückzuführen und die betroffene Lehrperson organisiert die Übergabe an die Stellvertretung vorgängig selbst.

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