Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt.
Das reicht eben nicht. Der Arbeitgeber muss gemäß EU-Rechtsprechung von sich aus tätig werden.
Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt.
Das reicht eben nicht. Der Arbeitgeber muss gemäß EU-Rechtsprechung von sich aus tätig werden.
In diesem Sinne hatte ich auch meinen Post zur Überlastungsanzeige verstanden wissen wollen. Selbst wenn man seine Überlastung anzeigt, hat das häufig -wie in meinem Fall - keine Auswirkung. Warum, weil die Behörde offensichtlich kein Interesse daran hat oder überlastet ist. Demzufolge ist die Arbeitszeiterfassung umso drängender und wird wohl auch - wie das kürzlich ergangene Urteil des OVG Lüneburg- in „Kürze“ umgesetzt werden müssen, da sich Klagen häufen werden. Ein Kollege hat seine Arbeitszeiterfassung mit Hinblick auf das erwähnte Urteil bereits an den RA weitergeben und wartet auf die Klageerhebung. Viele KuK in meinem Umfeld haben jedoch Bedenken, sich gegen den Dienstherrn zu wenden. Einigen reicht es aber nun. Verhält es sich bei Euch ähnlich? Wie schätzt ihr die Situation bei Euch ein. Ist die Stimmung auch so schlecht im Kollegium?
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.
Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.
https://www.spiegel.de/karrier…8b-4bc2-b722-9bf9962c8b16
Da geht es zwar um Bundesbeamte, aber auch um das Arbeitszeitgesetz.
Ich finde jedweden juristischen Druck mehr als gerechtfertigt. Die KuKs haben lang genug still gehalten um dem Arbeitgeber die Chance auf Umsetzung zu geben. Wenn es aber jetzt immer noch keine Antwort gibt, dann ist die Einholung einer dritten Meinung durch die Arbeitsgerichte ein faires Mittel.
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.
Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.
Die Rechtslage ist hier tatsächlich etwas verwirrend, aber die zugrundeliegende EU-Richtlinie geht von einem anderen Arbeitnehmerbegriff aus, der auch Beamte einschließt. Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wurde deutlich, dass das Arbeitszeitgesetz mangels spezieller Umsetzung europarechtskonform auszulegen ist. Insofern gilt es auch für Beamte. Verodnungen konkretisieren dies oft nur z.B. für Lehrkräfte stehen jedoch im Rechtsrang unterhalb der Gesetze. Aktuelle verpflichtet die Auslegung des Arbeitszeitgesetzes alle Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung, was alle unsere Dienstherren geflissentlich ignorieren und auf die, seit 2023 angekündigte, bundesgesetzliche Regelung warten. Erst wenn diese vorliegt (wann auch immer) werden die entsprechenden Landesverordnungen angepasst.
Fazit: Pflicht besteht, Dienstherr tut es nicht:
Folge: Keine, da keine Bussgelder, allerdings könnte man die Pflicht im Wege einer Leistungsklage einklagen (Klagen in BW wurden durch die Kläger eingestellt) oder seine überobligate Zeit bei ordnungsgemäßer Erfassung einklagen, wie beim Sl in NDS. Allerdings sehe ich hier geringe Erfolgsaussichten, da die Dokumentation sehr detailliert sein muss und vor allem deutlich werden muss, dass es sich nicht um "einsparbare Aufgaben" handelt, also z.B. die Überarbeitung einer vorhandenen Arbeitsblattes.
Mich würde interessieren, ob jemand weiß warum die Kollegen in BW ihre Klage zurückgezogen haben.
Wie sieht das eigentlich in den Schulferien aus?
Meine Kollegen argumentieren, dass wir mal die Klappe halten sollten von wegen: Wir haben eigentlich nur 30 Tage Urlaub und müssen uns die übrige Zeit rausarbeiten, also mindestens 52 Stunden/Woche.
Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?
Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:
„Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.“
Quelle: https://www.mws-arbeitsrecht.d…as%20Gehalt%20k%C3%BCrzen.
dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?
Macht er doch. Du sollst in der Zeit deinen Unterricht vorbereiten.
Dieser Deputatsmodell ist einfach völlig veraltet. Es gibt so viele, die wirklich kaum noch mehr als ihren Unterricht machen und andere, die vor lauter Arbeit nicht mehr nachkommen.
Mir kommt das entgegen, da ich effektiv arbeite und mit meinen Fächern auch kaum Korrekturen habe. Deswegen wäre es für mich gut, wenn es so bleibt.
Du sollst in der Zeit deinen Unterricht vorbereiten.
Wie soll das gehen ohne Dienstplan in dem steht in welchen Klassen man in welchen Fächern eingesetzt wird? Viele Kollegen hier im Forum bekommen den endgültigen Plan ja erst in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien.
Unsere Rahmenlehrpläne kommen mitunter erst 3 Monate nach Schuljahresbeginn und gelten dann rückwirkend.
Absolut!
Vor allem, wenn man schon ein paar Jahre Berufserfahrung hat.
Ein Beamter im Rathaus wird auch im Laufe seiner Arbeitsjahre immer schneller und wird sicherlich nicht nach 10 Jahren für das Verfassen eines Briefes gleich "lang" brauchen wie zu Zeiten als Berufsanfänger. Man wird immer routinierter und schneller. In jedem Beruf. So sollte es auch im Lehrerberuf sein.
Da kenne ich aber auch genug Gegenbeispiele. Die werden eher immer langsamer und detailbesessener.
Alles anzeigenWie sieht das eigentlich in den Schulferien aus?
Meine Kollegen argumentieren, dass wir mal die Klappe halten sollten von wegen: Wir haben eigentlich nur 30 Tage Urlaub und müssen uns die übrige Zeit rausarbeiten, also mindestens 52 Stunden/Woche.
Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?
Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:
„Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.“
Quelle: https://www.mws-arbeitsrecht.d…as%20Gehalt%20k%C3%BCrzen.
Drei Wochen Schulferien sind Urlaub. Und es werden nicht viele Kollegen schaffen, sich auch alle anderen Ferien arbeitsfrei zu halten. Im Gegenteil, es werden Klassenarbeiten extra so terminiert, dass sie während der unterrichtsfreien Zeit korrigiert werden können.
Bei deiner Argumentation werden Fortbildungen und pädagogische Tage bald alle in den Ferien liegen und wir zur Überarbeitung der Stoffverteilungspläne, die in BW in Zukunft von den Fachschaften beschlossen werden sollen, oder anderem einbestellt.
Da bin ich doch für die bisherige Flexibilität des Einzelnen.
Drei Wochen Schulferien sind Urlaub.
Falsch: 30 Tage = 6 Wochen
Im Gegenteil, es werden Klassenarbeiten extra so terminiert, dass sie während der unterrichtsfreien Zeit korrigiert werden können.
Da hast du recht. Die Weihnachtsferien sind bei mir regelmäßig genau das Gegenteil von Ferien.
Bei deiner Argumentation werden Fortbildungen und pädagogische Tage bald alle in den Ferien liegen
Dann muss man aber damit rechnen, dass nie alle Kollegen da sein werden, eben weil die genau an den Tagen dann Urlaub eingereicht haben.
Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?
Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:
Wir befinden uns bei den meisten Lehrkräften schlicht nicht im Arbeitsrecht
Unabhängig davon beinhaltet unser Arbeitszeitmodell mit einem hohen Grad zeitlich ungebundener Arbeitszeit gerade die Notwendigkeit, ebenjene auch eigenverantwortlich einzuteilen. Das bedeutet i.d.R. gerade, dass diese an Schultagen eher länger ausfällt und an unterrichtsfreien Tagen eher kürzer. Das muss der Dienstherr nicht erst gezielt anordnen.
„Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.“
Im Übrigen müsstest du, um so argumentieren zu können, deine Arbeitsleistung auch als Arbeitnehmer überhaupt erst einmal nachweislich anbieten. Versuche ruhig mal, deinen Schulleiter vor Ferien zu fragen, was du jetzt eigentlich machen sollst, da du noch zu viel Arbeitszeit offen hast und eingesetzt werden könntest.
Wie soll das gehen ohne Dienstplan in dem steht in welchen Klassen man in welchen Fächern eingesetzt wird? Viele Kollegen hier im Forum bekommen den endgültigen Plan ja erst in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien.
Unsere Rahmenlehrpläne kommen mitunter erst 3 Monate nach Schuljahresbeginn und gelten dann rückwirkend.
Da ist er wieder: der Übertreibungsmodus.
Du wirst 1. nicht jedes Jahr in einem völlig anderen Beruf eingesetzt und 2. ändern sich die Lehrpläne alle 15-20 Jahre.
Ja, ich hab auch schon erlebt, dass der NRW Lehrplan im September vorgestellt wurde. Danach gabs keine Änderung mehr. Das war vor 14 Jahren. Und die Änderungen sind ja nie so, dass man seinen ganzen Unterricht umstellen muss. Du konstruierst wie immer seltene Extremfälle, die dann eben auch mal während des Unterrichts aufgefangen werden müssen. Dafür darfst du dann in den Ferien eine ruhige Kugel schieben.
Stundenpläne vollumfänglich am ersten Schultag dürfte auch eins deiner üblichen Märchen sein. Ja: wir teilen auch mal Klassen am Anfang und die Pläne ändern sich stundenweise. Das Grundgerüst steht aber. Bei uns zB schon direkt nach den Osterferien. Denn dann ist über Klassenbildung entschieden. Wenn deine Schule das nicht hinbekommt, liegt das nicht an dem Dienstherrn, sondern an falschen Personen an stellen, die solche Entscheidungen treffen. Ist eine reine Organisatorische Frage, die jede Schule für sich selbst beantworten muss.
also mindestens 52 Stunden/Woche.
Wo kommen die denn her? Rein rechnerisch sind es 46 Stunden bei 25,5 Std Deputat bei knapp 30 Tagen Ferien zusätzlich zu 30 Tagen Urlaub.
Stundenpläne vollumfänglich am ersten Schultag dürfte auch eins deiner üblichen Märchen sein. Ja: wir teilen auch mal Klassen am Anfang und die Pläne ändern sich stundenweise. Das Grundgerüst steht aber. Bei uns zB schon direkt nach den Osterferien. Denn dann ist über Klassenbildung entschieden. Wenn deine Schule das nicht hinbekommt, liegt das nicht an dem Dienstherrn, sondern an falschen Personen an stellen, die solche Entscheidungen treffen. Ist eine reine Organisatorische Frage, die jede Schule für sich selbst beantworten muss.
Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.
Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.
Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.
Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.
Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.
Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.
Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.
Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.
Und deswegen legt ihr keine Klassenbildung fest? Wir berücksichtigen eventuelle Wiederholer auch jetzt schon. Man kennt ja seine Schüler.
Und ja: vereinzelt haben Betriebe so viele Elektriker eingestellt, dass wir plötzlich Klassen teilen müssen. Aber deswegen planen wir nicht erst am Schuljahresanfang. Wir müssen Schülern ja auch zusagen oder eben absagen, wenn es neue Bildungsgänge sind.
Ich bleibe dabei: das ist organisatorisch anders möglich.
Wir haben übrigens auch zu-und Abgänge im Kollegium in den Ferien, aber auch das wirft nicht den ganzen Plan durcheinander. Stundenweise ändert er sich. Aber wie gesagt: wir planen grad das nächste Schuljahr.
Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.
Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.
Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.
Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.
Das führt noch lange nicht dazu, dass man bis zum Start des Schuljahres nicht wissen kann, welche Lerngruppen man so hat. Unsere Unterrichtsverteilung steht i.d.R. auch im Frühjahr bereits weitgehend fest. Neueinstellungen sind bis dahin bekannt und die wenigen noch offenen Fragezeichen an Versetzungen führen später nur noch zu vereinzelten Veränderungen.
Ein guter Teil der Lerngruppen läuft ohnehin durch. Wenn ich im letzten Schuljahr eine 5. Klasse in Fach x und einen 12er Leistungskurs in Fach y hatte, dann habe ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenjene Lerngruppen auch im nächsten Schuljahr wieder. Für diese kann ich dann auch den Unterricht schon vorbereiten. Ansonsten habe ich gerade im Sommer natürlich wirklich einen größeren Teil meines Jahresurlaubs liegen, sodass hier mit Sicherheit kein Leerlauf entstehen kann.
Für alle anderen unterrichtsfreien Zeiten ist das Argument nicht feststehender Lerngruppen ohnehin nicht stichhaltig. Diese kann man ohne jedes konstruierte Problem dann sehr gut zur Vorbereitung des weiteren Unterrichts, für Korrekturen, Schulentwicklung u.v.m. nutzen. Das muss eine SL auch nicht erst separat anordnen (siehe oben: Eigenverantwortlichkeit der Einteilung zeitlich ungebundener Arbeitszeit).
Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.
Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.
Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.
Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.
An meiner aktuellen Schule läuft das genauso. Meine vorherige Schule im selben Bundesland hat es aber dank völlig anderem System bei der Erstellung der Deputatspläne problemlos geschafft, dass diese bereits vor den Sommerferien feststanden und durch Personaländerungen nur noch geringfügig verändert wurden. Stundenpläne gab es natürlich erst am Ende der Sommerferien.
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