Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?

  • plattyplus

    In diesem Sinne hatte ich auch meinen Post zur Überlastungsanzeige verstanden wissen wollen. Selbst wenn man seine Überlastung anzeigt, hat das häufig -wie in meinem Fall - keine Auswirkung. Warum, weil die Behörde offensichtlich kein Interesse daran hat oder überlastet ist. Demzufolge ist die Arbeitszeiterfassung umso drängender und wird wohl auch - wie das kürzlich ergangene Urteil des OVG Lüneburg- in „Kürze“ umgesetzt werden müssen, da sich Klagen häufen werden. Ein Kollege hat seine Arbeitszeiterfassung mit Hinblick auf das erwähnte Urteil bereits an den RA weitergeben und wartet auf die Klageerhebung. Viele KuK in meinem Umfeld haben jedoch Bedenken, sich gegen den Dienstherrn zu wenden. Einigen reicht es aber nun. Verhält es sich bei Euch ähnlich? Wie schätzt ihr die Situation bei Euch ein. Ist die Stimmung auch so schlecht im Kollegium?

  • Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.

    Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.

    https://www.spiegel.de/karrier…8b-4bc2-b722-9bf9962c8b16

    Da geht es zwar um Bundesbeamte, aber auch um das Arbeitszeitgesetz.

  • Ich finde jedweden juristischen Druck mehr als gerechtfertigt. Die KuKs haben lang genug still gehalten um dem Arbeitgeber die Chance auf Umsetzung zu geben. Wenn es aber jetzt immer noch keine Antwort gibt, dann ist die Einholung einer dritten Meinung durch die Arbeitsgerichte ein faires Mittel.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.

    Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.

    Die Rechtslage ist hier tatsächlich etwas verwirrend, aber die zugrundeliegende EU-Richtlinie geht von einem anderen Arbeitnehmerbegriff aus, der auch Beamte einschließt. Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wurde deutlich, dass das Arbeitszeitgesetz mangels spezieller Umsetzung europarechtskonform auszulegen ist. Insofern gilt es auch für Beamte. Verodnungen konkretisieren dies oft nur z.B. für Lehrkräfte stehen jedoch im Rechtsrang unterhalb der Gesetze. Aktuelle verpflichtet die Auslegung des Arbeitszeitgesetzes alle Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung, was alle unsere Dienstherren geflissentlich ignorieren und auf die, seit 2023 angekündigte, bundesgesetzliche Regelung warten. Erst wenn diese vorliegt (wann auch immer) werden die entsprechenden Landesverordnungen angepasst.

    Fazit: Pflicht besteht, Dienstherr tut es nicht:

    Folge: Keine, da keine Bussgelder, allerdings könnte man die Pflicht im Wege einer Leistungsklage einklagen (Klagen in BW wurden durch die Kläger eingestellt) oder seine überobligate Zeit bei ordnungsgemäßer Erfassung einklagen, wie beim Sl in NDS. Allerdings sehe ich hier geringe Erfolgsaussichten, da die Dokumentation sehr detailliert sein muss und vor allem deutlich werden muss, dass es sich nicht um "einsparbare Aufgaben" handelt, also z.B. die Überarbeitung einer vorhandenen Arbeitsblattes.


    Mich würde interessieren, ob jemand weiß warum die Kollegen in BW ihre Klage zurückgezogen haben.

  • Wie sieht das eigentlich in den Schulferien aus?


    Meine Kollegen argumentieren, dass wir mal die Klappe halten sollten von wegen: Wir haben eigentlich nur 30 Tage Urlaub und müssen uns die übrige Zeit rausarbeiten, also mindestens 52 Stunden/Woche.


    Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?


    Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:


    Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.


    Quelle: https://www.mws-arbeitsrecht.d…as%20Gehalt%20k%C3%BCrzen.

  • dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?

    Macht er doch. Du sollst in der Zeit deinen Unterricht vorbereiten.


    Dieser Deputatsmodell ist einfach völlig veraltet. Es gibt so viele, die wirklich kaum noch mehr als ihren Unterricht machen und andere, die vor lauter Arbeit nicht mehr nachkommen.


    Mir kommt das entgegen, da ich effektiv arbeite und mit meinen Fächern auch kaum Korrekturen habe. Deswegen wäre es für mich gut, wenn es so bleibt.

  • Du sollst in der Zeit deinen Unterricht vorbereiten.

    Wie soll das gehen ohne Dienstplan in dem steht in welchen Klassen man in welchen Fächern eingesetzt wird? Viele Kollegen hier im Forum bekommen den endgültigen Plan ja erst in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien.


    Unsere Rahmenlehrpläne kommen mitunter erst 3 Monate nach Schuljahresbeginn und gelten dann rückwirkend. :autsch:

  • Absolut!

    Vor allem, wenn man schon ein paar Jahre Berufserfahrung hat.


    Ein Beamter im Rathaus wird auch im Laufe seiner Arbeitsjahre immer schneller und wird sicherlich nicht nach 10 Jahren für das Verfassen eines Briefes gleich "lang" brauchen wie zu Zeiten als Berufsanfänger. Man wird immer routinierter und schneller. In jedem Beruf. So sollte es auch im Lehrerberuf sein.

    Da kenne ich aber auch genug Gegenbeispiele. Die werden eher immer langsamer und detailbesessener.

  • Drei Wochen Schulferien sind Urlaub. Und es werden nicht viele Kollegen schaffen, sich auch alle anderen Ferien arbeitsfrei zu halten. Im Gegenteil, es werden Klassenarbeiten extra so terminiert, dass sie während der unterrichtsfreien Zeit korrigiert werden können.


    Bei deiner Argumentation werden Fortbildungen und pädagogische Tage bald alle in den Ferien liegen und wir zur Überarbeitung der Stoffverteilungspläne, die in BW in Zukunft von den Fachschaften beschlossen werden sollen, oder anderem einbestellt.


    Da bin ich doch für die bisherige Flexibilität des Einzelnen.

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