Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?

  • plattyplus

    In diesem Sinne hatte ich auch meinen Post zur Überlastungsanzeige verstanden wissen wollen. Selbst wenn man seine Überlastung anzeigt, hat das häufig -wie in meinem Fall - keine Auswirkung. Warum, weil die Behörde offensichtlich kein Interesse daran hat oder überlastet ist. Demzufolge ist die Arbeitszeiterfassung umso drängender und wird wohl auch - wie das kürzlich ergangene Urteil des OVG Lüneburg- in „Kürze“ umgesetzt werden müssen, da sich Klagen häufen werden. Ein Kollege hat seine Arbeitszeiterfassung mit Hinblick auf das erwähnte Urteil bereits an den RA weitergeben und wartet auf die Klageerhebung. Viele KuK in meinem Umfeld haben jedoch Bedenken, sich gegen den Dienstherrn zu wenden. Einigen reicht es aber nun. Verhält es sich bei Euch ähnlich? Wie schätzt ihr die Situation bei Euch ein. Ist die Stimmung auch so schlecht im Kollegium?

  • Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.

    Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.

    https://www.spiegel.de/karrier…8b-4bc2-b722-9bf9962c8b16

    Da geht es zwar um Bundesbeamte, aber auch um das Arbeitszeitgesetz.

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