Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?
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Magellan , ich hatte deine Beiträge nicht gelesen, muss ich noch nachholen, um zu wissen, auf was du dich genau beziehst...
Ah, danke, war mein Wortlaut, deswegen dachte ich das. Da habe ich wohl zu viel hineininterpretiert, entschuldige bitte.
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Ah, danke, war mein Wortlaut, deswegen dachte ich das. Da habe ich wohl zu viel hineininterpretiert, entschuldige bitte.
Hihi, nee, das war Zufall. Und klar, wenn man saumüde ist, mag das gehen. Aber erholsam ist das alles nicht, du gehst ja auch nicht ins Hotel bis morgen früh, sondern fühlst dich rund um die Uhr verantwortlich.
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Na, das Problem mit der Höchstarbeitszeit am Tag erledigt sich ja gerade, da sich schwarz-rot in den Sondierungen auf die Abschaffung dieser Zeit geeinigt haben. Stattdessen kommt eine Höchstarbeitszeit in der Woche. Spannend. Und sehr sozialdemokratisch, sicherlich.
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Na, das Problem mit der Höchstarbeitszeit am Tag erledigt sich ja gerade, da sich schwarz-rot in den Sondierungen auf die Abschaffung dieser Zeit geeinigt haben. Stattdessen kommt eine Höchstarbeitszeit in der Woche. Spannend. Und sehr sozialdemokratisch, sicherlich.
Das ist letztlich auch nur eine Angleichung an die zugrundeliegende EU-Richtlinie, die eine solche Begrenzung am Tag nicht vorsieht, sondern von vorneherein auf eine Höchstarbeitszeit je Woche abzielt. Das bedeutet im Ergebnis übrigens nicht mehr Arbeit, sondern eine höhere Flexibilität in deren Verteilung, was durchaus auch im Arbeitnehmerinteresse liegen kann.
Im Kontext von Klassenfahrten ergibt sich etwas mehr Flexibilität bei den Einsatzzeiten der Begleitpersonen an den einzelnen Tagen. Dennoch führt auch das nicht dazu, dass auf Ruhezeiten außer Dienst während der Dienstreise verzichtet werden kann und nach wie vor sind diese entsprechend mit einzuplanen.
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