Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?

  • Es gibt Phasen im Leben, da möchte man nur von gleichgeschlechtlichen Personen im Schlafanzug angeschaut werden, meistens heißt diese Phase Pubertät und deshalb gibt es solche Regelungen. Und auch, um "Missbrauch" vorzubeugen. Klar kann der auch von gleichgeschlechtlichen Personen ausgehen, dennoch ist das Gros der Missbrauchstäter männlich und das Gros der Missbrauchsopfer weiblich.

    "Missbrauch" in Anführungszeichen, weil es keinen "Gebrauch" von Kindern gibt.

  • ob man das mit einer anderen sozialisation, die nicht nach geschlecht einteilt (z.b. pronomen, kleidung..) auch so schlimm finden würde, ist die frage. aber klar, die sozialisation ist nun mal immer noch konservativ.

  • Das stimmt so pauschal auch für BW nicht. Drei Begleitpersonen sind zwar sehr schwierig durchzusetzen, zumindest in Hauptschulzugklassen/ Inklusionsklassen bekommen wir die aber durchaus bewilligt, da es in manchen Klassen sonst gar nicht möglich wäre ins Schullandheim zu fahren.

    Das stimmt. Die meisten Klassen sind aber eben keine Inklusionsklassen. Was nicht heißt, dass es keine verhaltenskreative Schüler gibt. Seit mehreren Jahren bekriegen sich daher an meiner Schule regelmäßig die Klassenlehrer mit Rechtsanwälten der Eltern dieser Schüler, weil die Kollegen und Schulleitung oft keine andere Möglichkeit sehen, als diese Schüler von der Teilnahme vorab auszuschließen.

  • Das stimmt so pauschal auch für BW nicht. Drei Begleitpersonen sind zwar sehr schwierig durchzusetzen, zumindest in Hauptschulzugklassen/ Inklusionsklassen bekommen wir die aber durchaus bewilligt, da es in manchen Klassen sonst gar nicht möglich wäre ins Schullandheim zu fahren.

    In BaWü entscheidet allein die SL, wie viele Begleitpersonen "genehmigt" werden. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

  • In BaWü entscheidet allein die SL, wie viele Begleitpersonen "genehmigt" werden. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

    Natürlich gibt es auch in BaWü Vorgaben hierfür:


    Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. Im Übrigen richtet sich die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler und den mit der Veranstaltung verbundenen Gefahren; aus inklusiver Beschulung resultierende Bedarfe sind angemessen zu berücksichtigen.


    An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet sich die Zahl der Begleitpersonen nach den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler.

  • PS: Auch bei ganztägigen Ausflügen (z.B. Busausflug in andere Städte) ist nicht zwingend die Begleitung aller Lehrkräfte notwendig. Es ist durchaus möglich, dass man sich in diese Begleitung und dann spiegelbildlich in Abendaufsichten u.ä. reinteilt. Mir ist klar, dass das in der Praxis niemand möchte und dann oft doch die meisten Lehrkräfte vollständig an allen Programmpunkten teilnehmen. Das liegt dann aber nicht daran, dass das zwingend notwendig wäre.


    Damit sind wir wieder schnell beim Grundproblem der Arbeitszeiterfassung: es ist weitgehend unstrittig, dass Lehrkräfte in der Praxis im Mittel mehr arbeiten, als vorgesehen ist. Und gleichzeitig haben sie sich an die vorgesehenen Arbeitszeiten zu halten. Das erfordert dann aber auch ein aktives Ausgestalten der Arbeitszeitverteilung, sei es nun in Schule oder bei Dienstreisen. Und wenn es durch Dienstanweisungen wirklich zu unvermeidbaren Verstößen gegen die Arbeitszeitvorgaben kommen würde, dann stehen auch jetzt schon Instrumente bereit, sich dagegen zu wehren. Dafür müssen wir nicht erst auf eine zentrale Arbeitszeiterfassung warten.

    Wenn man nur zu zweit ist und 30 Schüler zu beaufsichtigen hat, geht das nicht.

  • Das ist in NRW ab Klasse 5 aufwärts so nicht zulässig.


    Quelle: https://bass.schule.nrw/288.htm


    Ich hatte mal die Diskussion mit meiner damaligen Schulleitung, weil wir mit zwei (männlichen) Kollegen auf Klassenfahrt gehen wollten. Die SL wollte dies erst mit Verweis auf die BASS nicht genehmigen. Erst als ich als Klassenlehrer erwähnte, dass meine Klasse zufällig eine reine Jungs-Klasse war, hatten wir keine Probleme mehr.

    Hhhhhm. Dann macht sich meine Schulleitung wohl regelmäßig strafbar. Gleichzeitig mit uns waren noch 2 weitere Klassen mit jeweils 2 weiblichen Begleitern unterwegs. Das passiert regelmäßig und wird genauso von der Schulleitung genehmigt.

  • Dann macht sich meine Schulleitung wohl regelmäßig strafbar. Gleichzeitig mit uns waren noch 2 weitere Klassen mit jeweils 2 weiblichen Begleitern unterwegs. Das passiert regelmäßig und wird genauso von der Schulleitung genehmigt.

    Daher vermisse ich ja auch bitterlich Fortbildungen zum Thema Schulrecht, gern auch als klassische Vorlesung, gehalten von Dozenten aus dem Schulministerium, die selber Volljuristen sind (und eben keine Kollegen, die sich das irgendwo irgendwie angelesen haben).

  • Wenn man nur zu zweit ist und 30 Schüler zu beaufsichtigen hat, geht das nicht.

    Ich weiß, dass das in der Praxis anders abläuft, daher bitte nicht böse sein, wenn ich erst einmal ganz formal antworte:


    Zwei Personen können innerhalb der Arbeitszeitgrenzen, die eine Maximalarbeitszeit von 10h/Tag vorsehen, bis zu 20h/Tag abdecken. Das reicht selbst mit kürzeren Arbeitsphasen in den Abend- und im schlimmsten Fall Nachtstunden durchaus aus. Mit konsequenter Aufteilung wäre dann sogar die Mindestruhezeit von 11 Stunden gut einzuhalten.


    Wenn aus bestimmten Gründen ein gleichzeitiger Einsatz von Begleitpersonen erforderlich ist, kommt man schnell zum Ergebnis, dass dann 2 Begleitpersonen für eine Klasse eben nicht ausreichen und entweder eine weitere Begleitperson erforderlich ist oder Klassen zusammengelegt werden sollten für die Fahrt.


    Wir drehen uns nach wie vor um folgendes Problem: Ja, bei einigen (vermutlich sogar bisher vielen) der in der Praxis durchgeführten Klassenfahrten lassen sich die Arbeitszeitgrenzen im bisher oft gewählten Setting wirklich nicht einhalten. Das liegt aber nicht daran, dass es grundsätzlich unmöglich wäre, diese auf Klassenfahrten einzuhalten, sondern am gewählten Setting. Wir müssen da auch nicht demütig auf Abhilfe durch den Dienstherrn warten, sondern können auch jetzt bereits Fahrten (nur noch) so planen, dass diese Grenzen eingehalten werden können.

  • PS: Mir ist dabei - wie wahrscheinlich allen hier - auch klar, dass das auch sehr von den konkreten Gruppen und Altersstufen abhängt. Meiner persönlichen Einschätzung nach lässt sich eine Fahrt einer Grundschulklasse mit Übernachtung z.B. wirklich nicht mit nur 2 Personen abdecken, auch wenn das in der Praxis sicher nach wie vor vorkommt. Unsere Grundschule hier fährt daher grds. nur mit mind. 3 Personen.


    Fahrten mit älteren Schülern wiederum lassen sich dann mit 2 Personen abdecken, wenn Aktivitäten und auch unbeaufsichtigte Freizeiten integriert werden können, die die zwischenzeitliche Aufsicht stark reduzieren oder gar unnötig werden lassen. Wir hatten auch schon einmal eine Fahrt mit 2 Klassen und - aufgrund kurzfristiger Erkrankung - nur 3 Lehrkräften durchgeführt (natürlich schriftlich dokumentiert vorab remonstriert ;) ). Dies war dadurch stark erleichtert, dass wir vor Ort noch Teamer für die Aktivitäten hatten und durch ein eng begrenztes Gelände sehr einfache Aufsichtsverhältnisse vorlagen. So konnten sich zu jedem Zeitpunkt 1 oder 2 Lehrkräfte in Absprache untereinander zurückziehen. Das war vorher bereits klar, sonst hätten wir diese auch nicht durchgeführt.


    Mit anderen Gruppen und in anderen Settings hätten wir das sicher nie so gehandhabt.

  • Das liegt aber nicht daran, dass es grundsätzlich unmöglich wäre, diese auf Klassenfahrten einzuhalten, sondern am gewählten Setting.

    Ich frage mich, wie das bei nur 2 Lehrkräften gehen soll, wenn immer eine männliche und eine weibliche Lehrkraft in Bereitschaft sein muss, wie in der BASS gefordert?

    Dann bin ich nämlich ganz schnell beim 3-Schicht Betrieb bzw. bei zweiwöchigen Fahrten gar bei einem 4-Schicht Betrieb mit entsprechend 6 bis 8 einzusetzenden Lehrkräften.


    Wie gesagt bedeuten 11 Stunden Nachtruhe, dass der Kollege in der Zeit durchaus nach Hause fahren kann, um dort zu übernachten. Muss der Kollege in der Jugendherberge übernachten, um im Fall der Fälle geweckt zu werden und eingreifen zu können, ist das Bereitschaftszeit und keine Ruhezeit.

  • Zweiwöchige Fahrten da wird's ganz kompliziert, weil ich da für jeden noch einen freien Tag einplanen muß

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • PS: Mir ist dabei - wie wahrscheinlich allen hier - auch klar, dass das auch sehr von den konkreten Gruppen und Altersstufen abhängt. Meiner persönlichen Einschätzung nach lässt sich eine Fahrt einer Grundschulklasse mit Übernachtung z.B. wirklich nicht mit nur 2 Personen abdecken, auch wenn das in der Praxis sicher nach wie vor vorkommt. Unsere Grundschule hier fährt daher grds. nur mit mind. 3 Personen.


    Fahrten mit älteren Schülern wiederum lassen sich dann mit 2 Personen abdecken, wenn Aktivitäten und auch unbeaufsichtigte Freizeiten integriert werden können, die die zwischenzeitliche Aufsicht stark reduzieren oder gar unnötig werden lassen. Wir hatten auch schon einmal eine Fahrt mit 2 Klassen und - aufgrund kurzfristiger Erkrankung - nur 3 Lehrkräften durchgeführt (natürlich schriftlich dokumentiert vorab remonstriert ;) ). Dies war dadurch stark erleichtert, dass wir vor Ort noch Teamer für die Aktivitäten hatten und durch ein eng begrenztes Gelände sehr einfache Aufsichtsverhältnisse vorlagen. So konnten sich zu jedem Zeitpunkt 1 oder 2 Lehrkräfte in Absprache untereinander zurückziehen. Das war vorher bereits klar, sonst hätten wir diese auch nicht durchgeführt.


    Mit anderen Gruppen und in anderen Settings hätten wir das sicher nie so gehandhabt.

    Dann kannst du aber theoretisch nur in die JH in der Pampa 1 Stunde entfernt fahren. Wenn du z.B. nach Berlin fährst und deine Klasse ihre "Freizeit" alleine nur nach einem Programmpunkt und über1-stündiger Fahrt mit S-Bahn etc. in der City hat, kannst du deine Freizeit auch vergessen. Das bedeutet dann nämlich, dass du nicht zurück in die JH kannst, um deinen Mittagsschlaf zu halten, sondern halt die 2 Stunden "Freizeit" wahrscheinlich mit deinem Kollegen im Café sitzt, und ja doch das eine oder andere besprichst und planst. Das ist für mich keine Freizeit.


    Bei unserer Fahrt nach Berlin hatten wir vormittags und nachmittags Programmpunkte und klar, da braucht man 2 Begleitpersonen. Alleine schon für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch, weil wir oft in 2 Gruppen bei den Führungen aufgeteilt wurden. Außerdem gibt es ja in jeder Klasse Verhaltensoriginelle.


    Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber bei uns gibt es in jeder Klasse mindestens 3 Inklusionsschüler. Die haben meist den Förderschwerpunkt Lernen und dafür gibt es dann leider keine weitere Begleitperson. Trotzdem ist es dann nötig zu zweit mit 30 Schülern durch die Großstadt zu pendeln.


    Klar, jetzt kommt: Ihr könnt doch in die Pampa fahren. Aber verkaufe das mal 10ern als Abschlussfahrt. Wir entscheiden so etwas nämlich auch gemeinsam mit unseren Schülern. Demokratie und so. ;)

  • Vor allem beißt sich die Katze in den Schwanz: wenn was passiert, wird die Lehrkraft verantwortlich gemacht, die alles hätte anders machen, besser einschätzen, alle zu jeder Zeit im Blick hätte haben müssen.

    Es gibt ja nicht nur Grundschule und Leistungskurs, sondern etliche Stadien dazwischen von Gymnasium Klasse 5 über Förderschule mit Windelnwechseln bis Hauptschule Klasse 9, die man natürlich auch alle nie aus den Augen lassen kann. Da legt sich doch nicht der eine schlafen, während der andere Patrouille läuft.

  • Vor allem beißt sich die Katze in den Schwanz: wenn was passiert, wird die Lehrkraft verantwortlich gemacht, die alles hätte anders machen, besser einschätzen, alle zu jeder Zeit im Blick hätte haben müssen.

    Das ist heute leider so. Ein allgemeines Lebensrisiko wird leider von den Gerichten nicht akzeptiert.

  • Da legt sich doch nicht der eine schlafen, während der andere Patrouille läuft.

    Weil das jetzt sehr nach meinen Worten klingt: Wieso denn nicht? 2 Klassen waren dabei, ich habe mich ausgeruht, der Praktikant und 2 LK waren im Aufenthaltsraum und sind durch die Zimmer.

    Weiß nicht, was daran ein Problem sein soll.

    Zu Berlin: Natürlich kann ich mit keiner Gruppe allein SBahn fahren, da muss immer jemand Zweites dabei sein. Wenn also nur eine Klasse fährt, also nur 2 Betreuer dabei sind, geht das mit dem Ausruhen nur in der Unterkunft.

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