Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?

  • meine schulleitung sagte mir mal, dass mehrarbeit nur vergütet werden kann, wenn es unterricht ist. eine mathestunde mehr wird also bezahlt oder abgebummelt, aber z.b. mehrmals 30 minuten aufsicht vertreten oder schulfeste, einschulungen an samstagen, schulkonzerte etc. leider nie.

    Der Fokus ist ein leicht anderer: Lediglich zusätzlicher Unterricht löst auch wirklich Mehrarbeit aus. Diese ist entsprechend zu vergüten bzw. in Rücksprache durch weniger Unterricht an anderer Stelle auszugleichen. Natürlich sind auch zusätzliche Aufsichten, Schulfeste usw. Arbeitszeit. Diese Arbeitszeit kann (und muss!) durch die Lehrkraft aber eigenverantwortlich durch kürzen an anderer Stelle ausgeglichen werden (z.b. entsprechend verringerte Vorbereitungszeit für Unterricht), wobei eben auch jetzt schon die eigene Arbeitszeiterfassung helfen kann. Dadurch fällt hier auch schlicht keine anrechenbare Mehrarbeit an, die noch einmal separat abzugelten wäre.

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