Hallo zusammen,
ich stehe vor einem Problem und würde gerne eure Erfahrungen dazu hören.
Im kommenden Jahr soll ich eine Klassenfahrt begleiten. Dabei ist mir aufgefallen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden gemäß § 5 Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten werden kann und die wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Da Lehrkräfte nach Dienstschluss nicht den Aufenthaltsort der Klasse verlassen dürfen, entstehen auch faktisch Bereitschaftszeiten.
Ich habe versucht, das Thema über den Dienstweg und mit zuständigen Stellen zu klären, aber bekomme entweder ausweichende Antworten oder gar keine Rückmeldung. Statt einer konkreten Antwort zur Ruhezeit gibt es lediglich Informationen zur Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung.
Da sich hier aus meiner Sicht klare Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, überlege ich, den Sachverhalt vor das Arbeitsgericht zu bringen.
Mich interessiert:
- Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
- Wie geht ihr mit dieser Problematik um?
- Gibt es in euren Schulen bereits Regelungen?
Zudem frage ich mich, warum es trotz klarer Urteile des EuGH (2019) und des BAG (2022) bisher keine verbindliche Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt. Wird dieses Recht irgendwo in Deutschland bereits von einer Lehrkraft eingeklagt? Wie seht ihr das?