Konrektorenamt niederlegen NRW

  • Guten Morgen,


    ich habe hier im Forum in einem älteren Thread gelesen, dass man die Schule wechseln muss, wenn man sein Amt niederlegt. Ist das tatsächlich so? Hat jemand Erfahrung?


    Vielen Dank!

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich kenne keinen Passus, nach dem das vorgeschrieben wäre. An meiner Schule ging das tatsächlich mit einem Schulwechsel einher.

    Es kann Dir nur passieren, dass man Dir das kommissarisch an einer anderen Schule erneut aufs Auge drückt, da die Leitungsstellen an Grundschulen ja an vielen Schulen unbesetzt sind.

  • Danke für deine Antwort Bolzbold.

    Aber kann man so eine kommissarische Verpflichtung nicht mit entsprechenden Attesten etc. verhindern. Eine Niederlegung hat ja Gründe oder ist man diesem Prozess gänzlich ausgeliefert?

  • ich habe hier im Forum in einem älteren Thread gelesen, dass man die Schule wechseln muss, wenn man sein Amt niederlegt. Ist das tatsächlich so? Hat jemand Erfahrung?

    Ich kenne 4 Fälle. Da war das so.

    Das macht auch Sinn, weil du a) Einblick in interne Dienstgeheimnisse hattest und b) sonst kaum in die Kollegenrolle zurück kommst.

  • Wenn das Amt an der eigenen Schule aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt wird, macht es ja keinen Sinn, so jemanden kommissarisch im selben Amt an eine andere Schule zu schicken. Außer man möchte, dass diese Person auch als "normale" Lehrkraft auf Dauer ausfällt.

    Aber Weitsicht und Handeln im Sinne der Lehrkräfte ist in unserem Schulamtskreis leider nicht verbreitet.

  • Ich kenne 4 Fälle. Da war das so.

    Das macht auch Sinn, weil du a) Einblick in interne Dienstgeheimnisse hattest und b) sonst kaum in die Kollegenrolle zurück kommst.

    Na ja, an einem oder besser an unserem System mit 12 LK stellt sich dieses Problem eher nicht. Ich war Lehramtsanwärterin an der Schule, Kollegin, Konrektorin mit 22 Std Unterrichtsverpflichtung, die ganze Zeit mehr Kollegin als Leitung und wäre dann wieder Kollegin.

    Ich werde mich an die GEW und den PR wenden, mal sehen, was die sagen.

  • Hallo Lamy,

    ich kenne definitiv einen Fall, bei dem die Konrektorin ihr Amt niedergelegt hat und nicht die Schule wechseln musste.

    Wenn du Genaueres wissen möchtest, schreibe mir doch eine PN.

  • Hallo Lamy,

    ich kenne definitiv einen Fall, bei dem die Konrektorin ihr Amt niedergelegt hat und nicht die Schule wechseln musste.

    Wenn du Genaueres wissen möchtest, schreibe mir doch eine PN.

    So etwas kenne ich auch und nur damit, dass sie wieder im Lehrerzimmer saß und nicht mehr in "ihrem" Büro wurde das einigen überhaupt deutlich, dass sich was geändert hat.

  • Ich hatte heute Kontakt zur GEW und zum PR und es ist so wie pepe schreibt. Man kann, muss aber nicht. In manchen Fällen ist es ja vielleicht auch ratsam, wenn das Verhältnis zwischen SL und ehemaliger KR belastet ist. Ich gehe erstmal davon aus, dass dies bei uns nicht der Fall ist.

  • Alles Gute, Lamy. Ich wünsche dir die richtige Entscheidung und Verständnis durch deine Umgebung. ❤️‍🩹

  • Ich hoffe und denke, dass jeder Verständnis für diese Entscheidung haben sollte.

    In unserem Kollegium war das auf jeden Fall so.

    Welche Beweggründe hast du denn, oder anders gefragt: ist die Belastung für eine Konrektorin deutlich höher als für eine "gewöhnliche" Lehrerin?

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