Mehr Stunden für Fachlehrerinnen und Fachlehrer

  • Wer hat es auch schon gehört?

    Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen bald ein Drittel mehr arbeiten, bei gleicher Bezahlung!!!! Der Grund: Eine Verordnung aus dem Jahr 1980 (!), die besagt, dass Fachlehrkräfte eher zur Betreuung als zum Unterrichten da seien. Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.


    Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!

    In Niedersachsen ist diese Regelung bereits umgesetzt worden.

    Und was passiert? Niemand regt sich auf, alle nehmen es stillschweigend hin.


    Anstatt die Arbeit der Fachlehrkräfte endlich mehr wertzuschätzen – wie es seit Jahren gefordert wird – wird sie weiter abgewertet und belastet.  :sauer:

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Kurzer Faktencheck: Die Nds. ArbZVO-Schule wurde das letzte Mal zum 06.07.2017 angepasst und seitdem nicht mehr verändert. Die Pflichtstunden für Fachpraxis-Lehrkräfte liegt noch immer unverändert bei 27,5 Unterrichtsstunden.

    Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.

    Das ist offensichtlich nicht korrekt.

    Und was passiert? Niemand regt sich auf, alle nehmen es stillschweigend hin.

    Das mag daran liegen, dass es nichts zum Aufregen gibt ;)

  • LaraChristine : In NDS gibt es doch überhaupt keine "Fachlehrer*innen"!? Hier gibt es nur "Fachpraxislehrer*innen" (an berufsbildenden Schulen) und die haben - wie Seph schon schrieb - seit langer Zeit schon eine Pflichtstundenzahl von 27,5 und werden seit August 2024 mit A10 besoldet (vorher: A9).


    Deshalb nochmal die Frage: Um welches Bundesland geht es und um welche Schulform?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Niedersachsen scheinbar, allgemein?

    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn - wie gesagt- hier gibt es die Bezeichnung "Fachlehrer*in" nicht, sondern wir haben "Fachpraxislehrkräfte" an den BBS. Um berufliche Schulen wird es der TE aber vermutlich nicht gehen, da sie als ihre Schulform "Förderschule" angibt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Fachlehrkräfte gibt es meines Wissens nur in Bayern und Baden-Württemberg?

    Und auch in RLP, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Oder Finnegans Wake ?


    EDIT: Ich habe gerade "ergooglet", dass es in NRW die/den "Fachlehrer/in (Förderschule)" gibt. Vielleicht geht es um diese Lehrkräfte.

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  • Und auch in RLP, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Oder Finnegans Wake ?


    EDIT: Ich habe gerade "ergooglet", dass es in NRW die/den "Fachlehrer/in (Förderschule)" gibt. Vielleicht geht es um diese Lehrkräfte.

    Hier ist die Ausbildungsordnung einschließlich Einstellungsvoraussetzungen.

    https://www.bra.nrw.de/bildung…chlehrerin-foerderschulen

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • RLP ist im BBS-Bereich da besonders ;)

    Wir haben neben den (O)StR, die zwei Fächer unterrichten, noch Fachlehrkräfte und Fachpraxislehrkräfte.


    Fachlehrkräfte haben ein berufsbildendes Theoriefach und kommen mit FH-Abschluss typischerweise. Die starten mit A11 und werden meist A12, können aber eine Aufstiegsprüfung (Studium, Prüfungen, Lehrproben) machen, um A13 zu werden (und ggf. A14).


    Fachpraxislehrkräfte haben ein berufsbildendes Fach, das sie fachpraktisch unterrichten (und eigentlich dürften sie nicht im Fachtheorie-Unterricht eingesetzt werden). Die starten mit A10 und haben wohl A11 als Regelbeförderung.

    [A12 ist auf mehreren Wegen erreichbar: Sie können sich auf eine Stelle als Fachlehrkraft mit besonderen Aufgaben bewerben oder noch einmal studieren und eine Aufstiegsprüfung machen.]


    In Hessen heißen die Lehrer/innen, die Fachpraxis unterrichten, Fachlehrer/innen, sind damit aber was anderes als unsere Fachlehrer/innen, also

    Fachpraxislehrer (RLP) = Fachlehrer (Hessen)

    Fachlehrerin (RLP) /= Fachlehrerin (Hessen)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Wir wurden von den Schulleitern darüber informiert, dass die Änderung in NDS gerade umgesetzt werden. Hier in in NRW werden die Schulleiter der Förderschulen gerade nach und nach darüber informiert.

    Es geht um Fachlehrerinnen und Fachlehrer die nach einer Ausbildung eine 1,5 jährige Weiterbildung gemacht haben.

    Ob die Arbeitszeiten für Fachlehrer*innen an Regelschulen auch geändert werden weiß ich nicht.

  • Ich frage mich nach wie vor, was hier genau gemeint sein soll. Noch einmal: Die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte wurde in NDS seit 2017 nicht mehr verändert, wie leicht zu prüfen ist. Woher sonst kommt die sehr steile These

    Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen bald ein Drittel mehr arbeiten, bei gleicher Bezahlung!!!! (....)


    Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!

    In Niedersachsen ist diese Regelung bereits umgesetzt worden.


    Ich hätte hier sehr gerne mal die Rechtsquelle gesehen.

  • Auch an Förderschulen gibt es keine "Fachlehrer", sondern Förderschullehrkräfte. Es bleibt völlig unverständlich, was die TE überhaupt meint, ob sie überhaupt und in welcher Form Lehrkraft ist, aber Debutatsstunden werden definitiv nirgendwo um 7 Stunden angehoben.

  • Ich denke es handelt sich dabei um diese Richtlinien:

    https://bass.schule.nrw/185.htm


    Fachlehrer*innen werden zukünftig weniger Unterrichten und mehr Folgendes tun:

    "2.1.2 Mitarbeit bei der Durchführung unterrichtlicher und erzieherischer Aufgaben als zweite Kraft in einer Klasse (Gruppe). Mitarbeit schließt Vorbereitungs- und Nacharbeiten sowie Anwesenheit vor Beginn und nach Ende des Unterrichts ein.

    2.1.3 Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes, wie Anleitung und Aufsicht während der Pausen, der Essenszeiten, der Freizeit, der Mittagsruhe und pflegerische Tätigkeiten.


    Der Tätigkeitsbereich Nr. 2.1.1 ist schwerpunktmäßig den Lehrkräften mit sonderpädagogischer Lehramtsbefähigung, die Tätigkeitsbereiche Nr. 2.1.2 und 2.1.3 sind schwerpunktmäßig den Fachlehrerinnen und -lehrern an Förderschulen ihrer Ausbildung entsprechend zuzuordnen.


    2.4 Tätigkeiten aus dem Bereich Nr. 2.1.2 werden zu 2/3, Tätigkeiten aus dem Bereich Nr. 2.1.3 zu 1/2 gemäß § 2 Abs. 7 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG - BASS 11-11 Nr. 1) auf die Zahl der nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG festgesetzten wöchentlichen Pflichtstunden von 27,5 angerechnet."




    Ich habe gerade von der vierten Schule gehört, an der die Fachlehrer*innen heute informiert wurden.

    Es ist leider kein verfrühter Aprilscherz.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Auch an Förderschulen gibt es keine "Fachlehrer", sondern Förderschullehrkräfte

    Korrektur (für NRW, also für das Bundesland des Threaderstellers):


    Fachlehrer*innen arbeiten an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ oder „körperliche und motorische Entwicklung“ oder in der vorschulischen Erziehung und speziellen vorschulischen Förderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten „Sehen“ und „Hören und Kommunikation“. Sie übernehmen Tätigkeiten als Mitglied eines Klassenteams, in dem in der Regel auch ein*e Lehrer*in für Sonderpädagogik tätig ist, mit einem*einer einzelnen Schüler*in, einer Lerngruppe oder einer Klasse.

  • Fachlehrer*innen werden zukünftig weniger Unterrichten und mehr Folgendes tun:

    Das steht dort aber gerade nicht drin!


    Grundsätzlich ist es aber natürlich möglich, Lehrkräften auch andere als unterrichtliche Aufgaben zuzuweisen. Damit einher geht dann i.d.R. auch eine deutliche Reduzierung von Vor- und Nachbereitungszeit, sodass der Anrechnungsschlüssel teils anders sein kann. Das wäre aber genau zu prüfen, wann das rechtens ist und wann nicht.


    Das alles hat aber mit der Ausgangsbehauptung nichts zu tun. Eine Verlagerung von Arbeitszeit vom Unterricht weg in den Ganztagsbereich hinein führt gerade nicht zu einer Veränderung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit....es sei denn, man hat bisher ohnehin nur die Unterrichtszeit als Arbeitszeit betrachtet.

  • Für NDS weise ich einfach mal auf den Ganztagserlass hin:

    Zitat

    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    Im Regelfall sind also außerunterrichtliche Angebote 1:1 als Pflichtstunden anzurechnen. Lediglich rein beaufsichtigende Tätigkeiten können mit Faktor 1/2 angerechnet werden. Für diese entfällt aber jede Form der Vor- und Nachbereitung, sodass dies keinen Einfluss auf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hat.

  • Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!

    In diesem Zusammenhang kann es Fallkonstellationen geben, die darauf hinauslaufen. Das bedeutet dann aber auch 7 Stunden weniger Vor- und Nachbereitung zu Hause. Ein Deal, der gar nicht so verkehrt sein muss und deutlicher zur Abgrenzung von Beruf und Privatleben beiträgt. In der Praxis wird eine Mischung aus den Einsatzszenarien auftreten, sodass folgendes gerade nicht passiert:

    Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.

    Sprachlich bitte sauber arbeiten: Es wird nach wie vor die gesamte Arbeitszeit als solche angerechnet. Nur steckt in der reinen Unterrichtstätigkeit immer auch der gesamte Aufwand drum herum mit drin und in anderen Szenarien eben nicht. Damit wird Unterricht also in Form von Deputatsstunden und andere Tätigkeit in Form von Arbeitsstunden (als Faktor einer Deputatsstunde) angerechnet.

    All das ist im Übrigen überhaupt nichts neues, sondern bereits jahrelang im Einsatz.

  • An dieser Stelle frage ich mich, warum wir 1,5 Jahre lang darauf vorbereitet werden, zu unterrichten, wenn wir am Ende doch hauptsächlich zur Beaufsichtigung der Schüler*innen eingesetzt werden.

    Wir alle kennen die Realität: Es kommt zu Unterrichtsausfällen, und plötzlich müssen wir den Unterricht doch übernehmen – trotzdem wird am Ende nur 2/3 der Stunde angerechnet.

    Dabei geht es auch um die Wertschätzung der Arbeit von Fachlehrerinnen. Wie ist das eigentlich, wenn zwei Sonderpädagoginnen in der Stunde anwesend sind? Bekommen dann beide die volle Stunde angerechnet? Schließlich bereitet in der Regel nur eine Person den Unterricht vor, während die andere nicht direkt in die Planung eingebunden ist.

    Es wirkt, als würde hier krampfhaft versucht, den Lehrkräftemangel auszugleichen – auf Kosten der Fachlehrer*innen. Man kämpft seit Jahren für eine gerechte Bezahlung, doch stattdessen werden uns mehr Stunden aufgebürdet.

  • Wir wurden von den Schulleitern darüber informiert, dass die Änderung in NDS gerade umgesetzt werden.

    Es bleibt weiterhin die Frage, um was für eine Änderung genau es sich da in NDS handeln soll. Mir ist nichts bekannt.

    Das einzige Thema, was in den letzten Monaten durch die Presse ging, ist dieses: Rund 2.400 pädagogische Mitarbeiter in Niedersachsen müssen gehen | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Hannover

    Das hat aber ja überhaupt nichts mit einer Änderung/Erhöhung der Arbeitszeit zu tun :weissnicht:.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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