? Teildienstfähigkeit, Nachteile?

  • Liebe Mitforisten,


    kann mir jemand sagen, welche Nachteile es mit sich bringen kann, wenn man eine Teildienstfähigkeit durch bekommt?


    Da ich an eine andere Schule mit sehr schwierigem Klientel, zig Einzelstunden (dh rd 5 verschiedene Lerngruppen am Tag), dazu Ganztag und Aufsichten etc. versetzt wurde, bin ich nervlich am Ende.

    Eine Teilzeit würde die Schulleitung ablehnen, da sie dann angeblich keine neue Stelle ausschreiben könne. Würde die Bezirksregierung nicht genehmigen, erst sollten die (nach offizieller Lesart) unbegründeten Teilzeitkollegen voll arbeiten.


    Perspektivisch möchte ich wieder an eine andere Schule, da ich noch rd 25 Jahre zu arbeiten habe.


    Solche Kollegen bzw. Kolleginnen, die eine Teildienstfähigkeit durch haben und daher reduzieren können und nicht mehr für Vertretungen rangezogen werden, sind aber allesamt schon älter.


    Daher frage ich mich, ob das Prädikat „teildienstfähig“ Nachteile hat, zB wenn man sich mal auf eine Beförderungsstelle bewerben will bzw. die Schule wechseln will?


    Ich hörte auch, dass die Differenz zwischen voller Stelle und der erteilten Stundenzahl bei Teildienstfähigkeit zur Hälfte finanziell ausgeglichen würde. Also bei 25,5h Arbeitszeit und 18h Teilzeit man dann trotzdem für rd 22h bezahlt wird?

  • Bundesland?


    Um eine Teildienstfähigkeit zu "bekommen" müssen erst mal Gründe vorliegen. Da reicht nicht zu viele Klassen oder schwierige Schüler.

    Da benötigst du eine diagnostitierte Krankheit und das ist in den meisten Fällen nicht angenehm.

  • Und wenn du die entsprechende Diagnose hast, hast du den Grund für den Antrag auf Teilzeit.

    Wusste ich gar nicht.

    Diagnosen gibt es viele aus unterschiedlichen Disziplinen.


    Bekommt die Schulleitung die Diagnosen bzw. die Atteste zu sehen und kann dann direkt oder indirekt sehen, was man hat (zB vom Psychiater, Kardiologen etc.)?


    Aber wenn man bei Teildienstfähigkeit eine Aufstockung bekommt lohnt sich das doch mehr als einfache Teilzeit?!

  • Ich hörte auch, dass die Differenz zwischen voller Stelle und der erteilten Stundenzahl bei Teildienstfähigkeit zur Hälfte finanziell ausgeglichen würde. Also bei 25,5h Arbeitszeit und 18h Teilzeit man dann trotzdem für rd 22h bezahlt wird?

    Mehr Teilzeitlehrer per Attest

    Die Entwicklung kommt das Land [NRW] teuer zu stehen. Laut Besoldungsgesetz muss es bei einer Teildienstfähigkeit extra Zuschläge zahlen: Die Hälfte der Gehaltsdifferenz zwischen der Arbeitszeit, die noch abgeleistet werden kann, und einer Vollzeitstelle wird ausgeglichen. Kostenpunkt für NRW im Jahr 2024: über 10,4 Millionen Euro. Im Jahr 2020 hatte man noch bei gut 1,1 Millionen Euro gelegen.

    [Steht so in dem Artikel oben.]

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Es sind aber zwei verschiedene Schritte:
    Bei sehr vielen Attesten, die dem Antrag auf Teilzeit beigelegt werden, wird es einfach genehmigt und Punkt.
    Es MUSS NICHT zum Amtsarzt und Teildienstfähigkeit kommen. Das sind zwei Paar Schuhe (die zusammen hängen bzw. aufeinander aufbauen, aber soo schnell schickt das Land nicht zum Amtsarzt (kostet), nur weil man erstmal ein Attest hat.

    Ich wurde gerade aufgefordert, mein Attest einzureichen (ich habe formlos beantragt), das würde ich dann direkt der BR schicken. Meine Kollegin hat der SL gesagt, dass sie den Antrag stellt, ich weiß, dass sie ein Gespräch hatte, weiß aber nicht, WAS sie im Gespräch erzählt hat, die Unterlagen hat sie auch direkt der BR geschickt, es lief bisher nicht über den Tisch der SL.
    Wenn man aber schon des Öfteren gefehlt hat, liegen schon Atteste der Schule vor, die einen Grund verraten können.
    Wenn es allerdings kein Krankheitsgrund bisher gewesen ist, dann nicht.

  • Ändert aber nichts daran, dass man die Teildienstfähigkeit nur über den Amtsarzt bekommt und dafür eine entsprechende Indikation vorliegen muss. Dafür muss man schon zunächst mal entsprechend attestierte Fehlzeiten haben (sonst kommt es ja gar nicht zu einem Termin beim Amtsarzt) oder halt wirklich schwerwiegende Dinge, die zB durch einen entsprechenden Grad der Behinderung objektiv nachgewiesen werden können.

    Und ganz grundsätzlich besteht natürlich prinzipiell auch das Risiko, dass man keine Teildienstfähigkeit bekommt sondern eine DDU und man sich plötzlich in der vorzeitigen Pensionierung mit Mindestversorgung wiederfindet.

  • Du schreibst , dass Du nervlich am Ende bist. Das ist so noch keine Diagnose. Ich empfehle jedoch dringend einen diesbezüglichen Facharzt aufzusuchen und dem Krankheitsbild auf den Grund zu gehen. Sollte sich dann herausstellen, dass eine deutliche Reduzierung der Unterrichtsstunden zwingend erforderlich ist, damit Dein Gesundheitszustand sich nicht weiter verschlechtert, dann wird man Dir das ärztlicherseits attestieren und Du beantragst daraufhin die Feststellung der Teildienstfähigkeit. Nachteile bei Beförderung etc. hast Du nicht zu befürchten, da Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht zulässig ist. Sollte sich der Gesundheitszustand irgendwann verbessern, dann kannst Du eine erneute Überprüfung beantragen. Ein Vorteil bei der Teildienstfähigkeit ist übrigens, dass die Heranziehung zur Mehrarbeit damit ausgeschlossen ist.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und ganz grundsätzlich besteht natürlich prinzipiell auch das Risiko, dass man keine Teildienstfähigkeit bekommt sondern eine DDU und man sich plötzlich in der vorzeitigen Pensionierung mit Mindestversorgung wiederfindet.

    Kann man dann nicht immer noch zurück ziehen oder wird „vorgewarnt“, worauf es hinaus läuft?


    Ich meine, klassischer Fall (wie ich hörte):

    Teilzeit abgelehnt. Kollege bekommt Schlafstörungen und Depressionen. Lebensunlust etc. Diagnostiziert vom Psychiater. Der Kollege will sich aber aus Solidarität mit den Kollegen (die ihn vertreten müssen) nicht krank schreiben lassen, obwohl der Psychiater dazu rät.

    Er will vielmehr die Teildienstfähigkeit und langfristig die Schule wechseln, um dort dann ggf. unter anderen Umständen wieder voll dienstfähig zu sein.


    Und sowas soll zur DU führen?

  • Nachteile bei Beförderung etc. hast Du nicht zu befürchten, da Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht zulässig ist. Sollte sich der Gesundheitszustand irgendwann verbessern, dann kannst Du eine erneute Überprüfung beantragen. Ein Vorteil bei der Teildienstfähigkeit ist übrigens, dass die Heranziehung zur Mehrarbeit damit ausgeschlossen ist.

    Erfährt denn ein Schulleiter einer potentiellen Schule, an die man sich versetzen lassen will, von der Teildienstfähigkeit vor Einstellung?

    Ich könnte mir vorstellen, dass er solche Kollegen nicht unbedingt als erste Wahl einstellt. Dh man kommt von der belastenden aktuellen Schule kaum weg.

  • sonst kommt es ja gar nicht zu einem Termin beim Amtsarzt) oder halt wirklich schwerwiegende Dinge, di

    Kann ich aus meiner Beratungspraxis so nicht bestätigen. Auch ohne vorher auffällig zu sein, kannst Du einen entsprechenden Antrag bei der Bezreg stellen. Ich kenne da so einige Kollegen, die nur deswegen in Teilzeit waren, weil sie nur so gesund Ihr Pensionsalter erreichen konnten. Als denen jetzt gesagt wurde Du musst anstatt 14 demnächst 28 h unterrichten, war denen von Anfang an klar, dass sie das nicht schaffen. Die sind dann genau den Weg gegangen und das bevor es dazu kommt, dass man sich krank schreiben lassen muss.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Moebius

    Die Gefahr bei einer antsärztlichen Untersuchung DU geschrieben zu werden besteht prinzipiell immer. Allerdings gilt in der Sozialmedizin der Grundsatz Reha vor Rente. Solange der Amtsarzt also irgendwie die Chance sieht, dass der betreffende mit einer Teildienstfähigkeit weiter arbeitet , wird man das Ziel im Normalfall verfolgen. Das sieht anders aus, wenn auch schon der behandelnde Arzt einem den Ausstieg empfiehlt. Dann wäre die Gefahr einer DU in der Tat sehr hoch. Und falls ein Übereifriger AA jemanden unberechtigt in Pension schicken möchte, dann kann er das tun, aber da gibt es Rechtsmittel gegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Klar, ich wollte auch nur die grundsätzliche Möglichkeit erwähnen, in der Praxis wäre das sehr selten und selbst wenn man irgendwie in die DDU rutscht, kann man diese überprüfen lassen.

    Trotzdem muss der Weg sein, dass man beim Arzt eine entsprechende Diagnose hat und dann schaut, wie der beste Weg zum Umgang mit dieser Diagnose ist (das kann dann die Teildienstfähigkeit sein, oder auch ganz andere Maßnahmen), nicht, dass man das Ziel hat teildienstfähig zu werden und sich irgendwie die passende Diagnose dazu sucht. Und beim TE klingt es schon nach letzterem.

  • Trotzdem muss der Weg sein, dass man beim Arzt eine entsprechende Diagnose hat und dann schaut, wie der beste Weg zum Umgang mit dieser Diagnose ist (das kann dann die Teildienstfähigkeit sein, oder auch ganz andere Maßnahmen), nicht, dass man das Ziel hat teildienstfähig zu werden und sich irgendwie die passende Diagnose dazu sucht. Und beim TE klingt es schon nach letzterem.

    An der vorherigen Schule war Erhalt der Gesundheit kein Problem.

    Wohin man mich aber versetzt hat ist es teils grauenvoll.

    Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein, dass ich auf Gehalt verzichten soll, nur weil die Bezirksregierung einen in den sozialen Brennpunkt schickt und man als Beamter gegen so eine Versetzung erstmal nichts machen kann.

  • Erfährt denn ein Schulleiter einer potentiellen Schule, an die man sich versetzen lassen will, von der Teildienstfähigkeit vor Einstellung?

    Ich könnte mir vorstellen, dass er solche Kollegen nicht unbedingt als erste Wahl einstellt.

    Das ist völlig egal, da planbar und in 90% der Fälle nichts anderes als eine Teilzeit.


    Problematisch sind für Schulen die nichtplanbaren Dauerkranken mit 2-Wochen-Ketten-Krankschreibungen. Die verursachen massive Belastungen des restlichen Kollegiums, weil kein Ersatz besorgt werden kann.

  • Das ist völlig egal, da planbar und in 90% der Fälle nichts anderes als eine Teilzeit.


    Problematisch sind für Schulen die nichtplanbaren Dauerkranken mit 2-Wochen-Ketten-Krankschreibungen. Die verursachen massive Belastungen des restlichen Kollegiums, weil kein Ersatz besorgt werden kann.

    Nochmal zum Verständnis:

    Aus Sicht der SL ist die Krux, dass er/sie für Teilzeiten ohne Voraussetzung keinen einstellen darf (also wenn zB 10 Kollegen jeweils 5h reduzieren dafür dann rd 2 Lehrerstellen nicht nachbesetzt werden), während von der Bezirksregierung genehmigte Teilzeiten oder Teildienstfähigkeiten etc. durch Einstellung von weiteren Kollegen ausgeglichen werden können?

  • Was hast du denn gemacht um deine Situation zu verbessern? Gymnasium und "sehr schwieriges Klientel" kann ich so nicht wirklich nachvollziehen, weil Gymnasien i.d.R. alle etwas schwierigeren Schüler nach der EP abschulen

  • An der vorherigen Schule war Erhalt der Gesundheit kein Problem.

    Wohin man mich aber versetzt hat ist es teils grauenvoll.

    Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein, dass ich auf Gehalt verzichten soll, nur weil die Bezirksregierung einen in den sozialen Brennpunkt schickt und man als Beamter gegen so eine Versetzung erstmal nichts machen kann.

    Dem hast du aber prinzipiell zugestimmt, als du in NRW Landesbeamter wurdest. Dann zu sagen "gefällt mir aber nicht" geht natürlich nicht.

    Anders sieht das dann aus, wenn du eine Diagnose hast, die dich tatsächlich dienstunfähig macht.

  • Nochmal zum Verständnis:

    Aus Sicht der SL ist die Krux, dass er/sie für Teilzeiten ohne Voraussetzung keinen einstellen darf (also wenn zB 10 Kollegen jeweils 5h reduzieren dafür dann rd 2 Lehrerstellen nicht nachbesetzt werden), während von der Bezirksregierung genehmigte Teilzeiten oder Teildienstfähigkeiten etc. durch Einstellung von weiteren Kollegen ausgeglichen werden können?

    Nein. Teilzeit egal welcher Art senkt die Stellenausstattung der Schule. Im Idealfall wird die dann wieder durch Zuweisung neuer Stellen auf 104% hochgefahren. In der Praxis muss die Bezirksregierung die Stellenzuweisung haben, der Haushälter die Stellen freigegeben haben und dann noch eine passende Lehrperson gefunden und eingestellt werden. Das sind also 3 Ebenen wo das schief gehen kann und es in einigen Regierungsbezirken in NRW auch kräftig tut. ;)


    Da wir Lehrermangel haben, gibt es von den Bezirksregierungen die dringende Empfehlung keine voraussetzungslose Teilzeit mehr zu befürworten. Der SL muss beim TZ-Antrag auch unterschreiben, dass der Unterricht trotzdem sichergestellt ist. Letztendlich genehmigt allerdings die Bezirksregierung (oder bei Grund- und Hauptschulen das Schulamt) die Teilzeit. Spätestens da werden derzeit viele voraussetzungslose Teilzeitanträge abgelehnt.

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