? Teildienstfähigkeit, Nachteile?

  • Nein, natürlich kann man nicht spontan den Antrag zurückziehen, nur weil einem nicht gefällt, was der Amtsarzt erst einmal anordnet. Ggf. gibt es rechtliche Schritte gegen eine amtsärztliche Weisung, so diese fehlerhaft wäre. Auch diese müssen aber angemessen begründet sein.


    Sollte dein Fallbeispiel deine Situation beschreiben, dann ja, könnte das durchaus eine (zeitweise) DU rechtfertigen, schließlich hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht. Wenn du dich also bei bestehender Suizidalität weigerst, erforderliche Behandlungsschritte- die eine Krankschreibung zumindest zeitweise unumgänglich machen können- anzugehen, dein Dienstherr das weiß und dich dennoch sehenden Auges einfach vor die Hunde gehen lässt, bis du es gar nicht mehr aushältst und dir im schlimmsten Fall tatsächlich etwas antust, dann ist das sichtlich kein Zeichen umgesetzter Fürsorge, nur weil dein Wunsch respektiert wurde. Eine DU kann man bei erwiesener Besserung des Gesundheitszustand dann aber auch nach einem oder zwei Jahren einfach noch einmal prüfen lassen, sollte es tatsächlich dazu kommen. Besser wäre es, erst einmal notwendigen Behandlungsschritten die dafür nötige Zeit und Priorität einzuräumen, samt der offenbar ärztlich nahegelegten Krankschreibung. Ein Schulwechsel lässt schließlich eine schwere Depression nicht von Zauberhand verschwinden, genauso wenig wie die Teildienstfähigkeit.

    An der vorherigen Schule war Erhalt der Gesundheit kein Problem.

    Wohin man mich aber versetzt hat ist es teils grauenvoll.

    Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein, dass ich auf Gehalt verzichten soll, nur weil die Bezirksregierung einen in den sozialen Brennpunkt schickt und man als Beamter gegen so eine Versetzung erstmal nichts machen kann.

    Das sind weder Argumente für eine Teildienstfähigkeit noch dagegen, dich erst einmal vernünftig um deine bestehenden gesundheitlichen Probleme zu kümmern. Eine Krankschreibung verschafft dir Zeit zum gesund werden, kann aber auch im Rahmen eines Amtsarztbesuches- der früher oder später folgt ganz ohne Antrag auf Teildienstfähigkeit- dazu führen, dass eine Versetzung (an eine andere Schule oder auch in die Verwaltung, wenn keine DU vorliegt) möglich wird, sollte es jenseits der Unkenntnis des Beamtenrechts und des eigenen, eingegangenen Dienstverhältnisses medizinisch relevante Gründe geben für eine solche Versetzung/ Abordnung. Lass dich, wenn irgendwann so ein Amtsarztbesuch ansteht von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten, was dann tatsächlich möglich/ sinnvoll ist vor dem Hintergrund deines Gesundheitszustandes.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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