Klassenfahrt Pflicht?

  • Nach meiner laienhaften Auslegung des Arbeitsrechts sehe ich keine Ausnahme des Verbots der Arbeit am Sonntag für Lehrkräfte. Gilt aber erstmal nur für angestellte Lehrkräfte.

    Es gibt aber kein generelles Verbot von Sonntagsarbeit, wenn man nicht gerade Schwanger oder unter 18 ist, dazu gibt es soviele Gründe, warum es doch erlaubt ist, dass es dies, wenn du es auch willst, eigentlich in den meisten Fällen ist.

  • schnöde das Schulbuch durchunterrichten

    Im Sachunterricht kann ich nicht "schnöde nach einem Schulbuch" arbeiten. Die Kompetenzen umfassen sehr viele praktische Kompetenzen, wie mein Beispiel oben zeigt. Ich glaube in kaum einem Fach (an der Grundschule), das man richtig und nach den Vorgaben des Lehrplans unterrichtet, bestenfalls auch nach den didaktisch-methodischen Prinzipien der Fachdidaktik, kann man "schnöde nach dem Schulbuch" unterrichten. Wir haben aus guten Gründen gar kein Schulbuch für den Sachunterricht.

  • Es gibt aber kein generelles Verbot von Sonntagsarbeit, wenn man nicht gerade Schwanger oder unter 18 ist, dazu gibt es soviele Gründe, warum es doch erlaubt ist, dass es dies, wenn du es auch willst, eigentlich in den meisten Fällen ist.

    § 9 Arbeitszeitgesetz sagt folgendes:

    Zitat von § 9 Arbeitszeitgesetz

    (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

    (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

    (3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.

    In § 10 ArbZG sind dann die Ausnahmen abschließend aufgezählt. Schule zählt nicht dazu.


    Wie gesagt, ich bin Laie. Andere Ausnahmen kenne ich jetzt nicht.

  • Wie gesagt, ich bin Laie. Andere Ausnahmen kenne ich jetzt nicht.

    Das ist sicher nicht abschließend, was du hier aufgeführt hast, denn es heißt, wenn zu anderen Zeiten die Arbeitszeit ausgenutzt wurde usw. daher darf auch am Sonntag gearbeitet werden laut Haufe.


    Falls du §10 meinst, da ist Schule dabei.

  • Das ist sicher nicht abschließend, was du hier aufgeführt hast, denn es heißt, wenn zu anderen Zeiten die Arbeitszeit ausgenutzt wurde usw. daher darf auch am Sonntag gearbeitet werden laut Haufe.


    Falls du §10 meinst, da ist Schule dabei.

    Ich wollte es nicht aufzählen, weil es wirklich lang ist. Aber vielleicht kannst du mir ja helfen, die Schule in § 10 zu finden.

    Es gibt weitere Ausnahmen, aber auch da sehe ich die Schule nicht.

  • Schule ist eine Behörde ;)

    Und die Funktionsfähigkeit der Schule ist nicht gewährleistet, wenn sonntags nicht gearbeitet wird? Das wird aber kein Arbeitsgericht so durchgehen lassen.


    Die Kommentarliteratur sieht das jedenfalls sehr eingeschränkt.

    Zitat von Frik/Just/Neumann-Redlin, § 10 ArbZG, Rz. 18

    Die Bedeutung dieser Regelung ist in der Praxis gering, da bei der Polizei- und Ordnungsverwaltung sowie den Gerichten überwiegend Soldaten, Beamte und Richter tätig sind, für die das ArbZG bereits generell nicht gilt.

    In Betracht kommt daher etwa die Beschäftigung von Angestellten in Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie Behörden, die zur Umsetzung der im Rahmen von Bereitschafts- und Eildiensten getroffenen Entscheidungen wie etwa einstweiligen Verfügungen oder Haftbefehlen benötigt werden.

    Unter die Ausnahmeregelung fallen auch unaufschiebbar notwendige Straßen- und Gleisbauarbeiten.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Zweck des Gesetzes ist es u.a. "den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen."


    Für Beamte gilt das Gesetz aber nicht. (Wie du schreibst.)

    Es gibt also für verbeamtete Lehrer keine "Schutzregelung" bzgl. des Sonntags. Auch kein Verbot.

    Sie dürfen also auf jeden Fall arbeiten. (Und wenn ich es richtig sehe, war das in Beitrag 98die Frage, oder?)



    Abgesehen mal davon, dass ich niemanden fragen würde, ob ich am Sonntag in der Schule im Büro sitzen darf, wenn ich es möchte.)

  • Im Sachunterricht kann ich nicht "schnöde nach einem Schulbuch" arbeiten. Die Kompetenzen umfassen sehr viele praktische Kompetenzen, wie mein Beispiel oben zeigt. Ich glaube in kaum einem Fach (an der Grundschule), das man richtig und nach den Vorgaben des Lehrplans unterrichtet, bestenfalls auch nach den didaktisch-methodischen Prinzipien der Fachdidaktik, kann man "schnöde nach dem Schulbuch" unterrichten. Wir haben aus guten Gründen gar kein Schulbuch für den Sachunterricht.

    Der Punkt bezog sich auch eher auf Chillis Bezüge zum Fremdsprachenunterricht. Ich selbst arbeite auch fast überhaupt gar nicht mit dem Schulbuch, aber die fürs Abitur nötigen Kompetenzen könnte ich vermutlich trotzdem irgendwie damit vermitteln und mir Arbeitszeit sparen. Dann gibts halt keine aktuellen Zeitungsartikel oder Reden, sondern man analysiert irgendwas vorvorgestriges - das methodische Vorgehen und die nötigen methodischen Kompetenzen unterscheiden sich nicht.


    Von Grundschule habe ich keine Ahnung, daher würde ich dazu auch nichts sagen. Ich erinnere mich, dass wir als Grundschüler viel selbst sammeln und mitbringen mussten. Wer keinen Urlaub am Meer macht, sammelt auch keine Muscheln in Klassenstärke, also vermute ich, dass es auch irgendwie anders gehen müsste und es schwierig sein könnte, schlüssig zu argumentieren, dass solche Tätigkeiten in eine offizielle Arbeitszeiterfassung einfließen können.

  • Ursprünglich warf ich die Frage auf, dass ich nicht weiß, ob ich sonntags arbeiten darf. Ich bin tarifangestellt. Die allgemeinen Regelungen des TV-L gelten zwar gerade in Bezug auf die Arbeitszeit nicht, da hier auch für Angestellte die Regelungen der Beamten gelten, für das Arbeitszeitverbot sehe ich das aber nicht (und ich bezweifle auch, dass dies hier möglich ist).

  • Wer keinen Urlaub am Meer macht, sammelt auch keine Muscheln in Klassenstärke, also vermute ich, dass es auch irgendwie anders gehen müsste und es schwierig sein könnte, schlüssig zu argumentieren, dass solche Tätigkeiten in eine offizielle Arbeitszeiterfassung einfließen können.

    Das glaube ich nicht, dass das ein Problem wäre, denn du nimmst ja nicht die Zeit für die Fahrt dahin, sondern nur die Sammelzeit und die sicherlich auch nicht mit 4-5h ;)
    Und dann sammelst du eben Kiefernzapfen o.ä. Klar kann man auch andere Sachen machen, aber genau davon lebt Schule eben, dass wir immer neue und andere Sachen machen und nicht immer das gleiche in der Durchführung, sonst bräuchten wir uns ja auch nicht fortbilden.

  • Das glaube ich nicht, dass das ein Problem wäre, denn du nimmst ja nicht die Zeit für die Fahrt dahin, sondern nur die Sammelzeit und die sicherlich auch nicht mit 4-5h ;)
    Und dann sammelst du eben Kiefernzapfen o.ä. Klar kann man auch andere Sachen machen, aber genau davon lebt Schule eben, dass wir immer neue und andere Sachen machen und nicht immer das gleiche in der Durchführung, sonst bräuchten wir uns ja auch nicht fortbilden.

    Das stimmt zwar, aber dass du Schule und Unterricht GUT gestalten möchtest, ist ja dein persönlicher Anspruch. Ich bin gespannt, ob die Arbeitgeberseite dafür ein Zeitkontingent einpreisen wird..


    (Falls das falsch rüber kommt, mir geht es einfach um praktische Aspekte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass solche Tätigkeiten Berücksichtigung finden werden - auch wenn sie für die Unterrichtspraxis noch so sinnvoll sein mögen.)

  • Das stimmt zwar, aber dass du Schule und Unterricht GUT gestalten möchtest, ist ja dein persönlicher Anspruch. Ich bin gespannt, ob die Arbeitgeberseite dafür ein Zeitkontingent einpreisen wird..


    (Falls das falsch rüber kommt, mir geht es einfach um praktische Aspekte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass solche Tätigkeiten Berücksichtigung finden werden - auch wenn sie für die Unterrichtspraxis noch so sinnvoll sein mögen.)

    Naja, wir hatten ja gerade die Arbeitszeitstudie und all dies hat natürlich Berücksichtigung gefunden, das gehört eben auch zur pädagogischen und didaktischen Freiheit.

    Und nein, guter Unterricht ist nicht mein Anspruch, sondern auch der der Vorgesetzten usw.

  • Gibt's so einen Thread nicht wortgleich von vor wenigen Monaten? Inklusive Muschelsammeln und Zeitunglesen. Da ging es um die Arbeitszeiterfasung in Sachsen. Kann doch sein, dass man in der Freizeit Zeug für die Arbeit macht. Aber nicht alles, was ich tue, tu ich extra für die Arbeit, selbst wenn es mir dort was nützt.

    Klopapierrollen sammeln gehört aber definitiv zur Arbeit, das würde ich sonst nicht tun. Ist allerdings nicht sonderlich zeitintensiv :zungeraus:

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    (und ich würde definitiv weniger Nachrichten konsumieren. Ist zwar gut für den mündigen Bürger, führt aber zu schlechter Stimmung und so weiter. Kann ich aber je nach Jahr und unterrichtete Lerngruppe kaum aussetzen, weil ich wissen muss, was meine SuS selbst konsumiert haben und mir zu Beginn der Stunde sagen werden)

  • wie zählt das denn als arbeitszeit, wenn man z.b. gerade sex hat, das vergnügen aber gemindert wird, weil man dabei auf einmal über die nächste deutschstunde nachdenkt? ich berechne dann mindestens mal die hälfte der zeit.

  • wie zählt das denn als arbeitszeit, wenn man z.b. gerade sex hat, das vergnügen aber gemindert wird, weil man dabei auf einmal über die nächste deutschstunde nachdenkt? ich berechne dann mindestens mal die hälfte der zeit.

    Du kannst auch die gesamte Zeit anrechnen lassen, wenn du nicht "Deutsch", sondern Biologie oder Sachkunde (Klasse 4) vorbereitest... "Machst" du nur Deutschunterricht? :rotwerd: 8)

  • stimmt! daran hatte ich noch gar nicht gedacht. in sexualkunde klasse 4 muss ich aber fast nix vorbereiten, weil da fast die ganze zeit mit der beantwortung von anonymen "dr.sommer-fragen" ausgefüllt ist.

  • Manchmal fragt man sich echt...



    Übrigens ist heute Sonntag, natürlich ist das gerade eben Arbeitszeit gewesen, dass meine Kollegin mich angeschrieben habe (ich es gelesen habe), dass sie kein PC-Zugangsdaten hat und dass ich sie rausgesucht und ihr geschickt habe und das trotzdem es am Sonntag und vom privaten PC ist, da sehe ich keinerlei Freizeit bei.
    Und ja, die könnte Montagmorgen nicht arbeiten, wenn sie die Sachen nicht vorher von mir bekommt!

  • Zeitunglesen

    Für u.a. PoWi Lehrer ist das definitiv Arbeitszeit, sofern sie sich dadurch für den Unterricht informieren. Auch ich unterrichte gerade in D Sachtexte und lese dadurch vermehrt Artikel über geeignete Themen, das verbuche ich für mich auch als Arbeitszeit. Wenn das so nicht vom Dienstherren akzeptiert würde, müsste ich z.B. die Sachtexte aus dem Schulbuch über SchülerVZ verwenden beim Thema "Neue Medien", wow....


    Ich finde es sehr schade, dass das Beispiel mit dem Muschelsammeln hier so belächelt wird. Wenn das Thema/Gegenstand des Unterrichts ist, ist es definitiv Arbeitszeit. Das macht man vermutlich auch nicht jedes Jahr mehrere Stunden, sondern einmalig für eine halbe Stunde und hat dann hoffentlich so viele gefunden, dass es die nächsten Jahre reicht. Auch wenn der Biolehrer zum Aquaristikladen fährt, um dort Wasserpest zu kaufen, ist es AZ, ebenso wenn der Englischkollege einen Stapel Lektüren aus dem Buchladen bestellt und abholt.

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