Nach meiner laienhaften Auslegung des Arbeitsrechts sehe ich keine Ausnahme des Verbots der Arbeit am Sonntag für Lehrkräfte. Gilt aber erstmal nur für angestellte Lehrkräfte.
Es gibt aber kein generelles Verbot von Sonntagsarbeit, wenn man nicht gerade Schwanger oder unter 18 ist, dazu gibt es soviele Gründe, warum es doch erlaubt ist, dass es dies, wenn du es auch willst, eigentlich in den meisten Fällen ist.