Ich mach doch nicht Urlaub in Ländern, in den "ZUFÄLLIG" meine Unterrichtssprache gesprochen wird, sondern suche die Länder nach genau diesen Sprachen aus. Ich mach da Urlaub, WEIL es die Länder meiner Unterrichtsfächer sind. Wein trink ich eh nicht, aber Urlaub dort und Unterrichtskompetenz in diesen Sprachen sind für mich untrennbar verbunden. Landeskundliche Weiterbildung aktiv erleben ist noch was anderes, als "Kurse besuchen". Und natürlich habe ich Schulfahrten auf diese Weise vorbereitet und Beziehungen zu den Lehrern der Austausschulen gepflegt. Aber egal, das alles brauchen wir hier nicht weiter zu verfolgen. Ich wollte nur das gedachte Trennen von Arbeit und Freizeit mal in Frage stellen, weil es nicht immer so einfach ist.
Das machst du freiwillig in deiner Freizeit. Das gehört in keinster Weise zu deinen Dienstpflichten. Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Das ist keine genehmigte Dienstreise.