Anerkennungsverfahren

  • Hallo zusammen,


    wegen der Laufbahngruppenunterscheidung (2.1 und 2.2 - erstes und zweites Einstiegsamt) bei A13; „[…] Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A13 der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt […]; habe ich folgende Frage:


    Hat jemand Erfahrungen über das sog. Anerkennungsverfahren über die erbrachten Studienleistungen. Ich bin als Lehrer tätig und habe den Abschluss für Sek 1 - nun möchte ich für das Sek 2- bzw. das Studium Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen meine damals erbrachten Leistungen anerkennen, um laubahntechnisch mehr Möglichkeiten zu haben.


    Ich freue mich über jede Rückmeldung!

  • Bundesland?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In dem Fall wissen vielleicht chemikus08 oder auch kodi angesichts der Ausgangsschulart Genaueres. Oder läuft die Anerkennung gar nicht in einer BR, sondern erfolgt an einer Hochschule? Dann wäre diese dein Ansprechpartner.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil ich erwähnt wurde... Kann ich nichts aktuelles zu sagen.


    Du musst dich an deiner Hochschule an den zuständigen Fachstudienberater wenden, wenn es um Einzelleistungen aus einem vorherigen Studium geht bzw. an das Prüfungsamt, wenn es um abgeschlossene Prüfungsteile geht.


    Den Fachstudienberater solltest du in der Regel finden, wenn du nach 'Anerkennung + Hochschulname' suchst.


    Wenn du den Abschluss dann später hast, wechselst du im Schuldienst allerdings auch nicht automatisch, sondern musst explizit einen Laufbahnwechsel machen. Dazu brauchst du eine Stelle, die dafür geöffnet ist.

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