Anzahl Klassenpflegschaftssitzungen

  • Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

    Die Anzahl ist nicht vorgeschrieben.

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    Da formal die Eltern einladen, kann das IMHO nicht durch ein Konzept der Schule vorgegeben werden.

    Das Konzept wäre dann nur eine Empfehlung an die Eltern.


    Hier steht zumindest der Plural...

    Ja - es können ja mehrere sein. Vielleicht deswegen. Aber wenn es eine Mindestanzahl > 1 geben würde, würde sie da bestimmt stehen.

  • Es kann innerhalb eines Konzepts unter dem Punkt "Zusammenarbeit zwischen Kollegium und Eltern" stehen. Warum nicht? In der Grundschule ist das eigentlich üblich, ich kenne es nicht anders als mit den zwei Sitzungen. Wenn mal eine ausfällt, krähen aber auch nicht viele Hähne danach.

    Von der Schulleitung wurde uns mitgeteilt, dass wir im zweiten Halbjahr eine zweite Sitzung verpflichtend abhalten müssen.

    Mal nach dem WARUM muss, WARUM verpflichtend fragen.

  • Es kann innerhalb eines Konzepts unter dem Punkt "Zusammenarbeit zwischen Kollegium und Eltern" stehen. Warum nicht? In der Grundschule ist das eigentlich üblich, ich kenne es nicht anders als mit den zwei Sitzungen. Wenn mal eine ausfällt, krähen aber auch nicht viele Hähne danach

    Eltern sind an keine Konzepte gebunden und auch nicht verpflichtet Einladungen nach dem belieben der SL auszusprechen.

  • Eigentlich nicht. Die Frage stellt sich nicht, weil es keine normative verpflichtung dafür gibt. Da kann man eine unwissende SL aber drauf aufmerksam machen. Am besten über den Personalrat.

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    Die Schulleitung ist für die Sitzungen der Klassenpflegschaften überhaupt nicht zuständig. Streng genommen müssen ab der zweiten Sitzung (d.h. also zu Beginn des 6. Schuljahres) die Vorsitzenden exklusiv einladen und die Sitzung leiten. Dies erfolgt in der Praxis aber oft durch die Klassenleitung, was zur Folge hat, dass das Ganze eher eine Klassenleitungsstunde mit Informationen für Eltern ist.


    Eine Schulleitung, die eine verbindliche Anzahl an Sitzungen vorzugeben meint, wird dies sicherlich auch auf der Basis der geltenden Gesetzestexte und Verordnungen begründen können.

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