OBAS mit FH-Master + sieben Jahre Lehrtätigkeit. Spielt Bezirksregierung mit?

  • Hallo ihr lieben Leute,


    Ich arbeite seit mehr als sieben Jahren als Grundschullehrer im Rheinisch-Bergischen-Kreis. Nach meiner Entfristung vor einigen Jahren wurde ich dann Klassenlehrer mit den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Sport (vorher als Vertretungslehrer angestellt).


    In der Hoffnung nun eine Zulassung zum OBAS zu erhalten, will ich nebenberuflich einen Master an einer Fachhochschule absolvieren (meinen Bachelor habe ich im Jahr 2018 an einer FH absolviert). Damit würde ich dann die Voraussetzung nach §2 erfüllen und §4 würde aufgrund der bereits entfristeten Anstellung als Lehrkraft, greifen.


    Laut §4 ist Grundlage der Entscheidung eine dienstliche Beurteilung der Schulleitung in Bezug auf Unterrichtsbesuchen in den Fächern Mathe und Deutsch.


    So wie ich im Forum herauslese, geht jedoch jede Bezirksregierung anders damit um, inwieweit sich ein Unterrichtsfach (Mathe, Deutsch oder Sachunterricht) aus den Studienleistungen der Bewerber ableiten lässt.


    Aus meinem Bachelor-Studiengang mit der Fachrichtung Technisches Management und Marketing lassen sich leider nur ein paar Mathe-Module ableiten.


    Mathematische und Technische Grundlagen (12 ECTS-Punkte)

    Bestehend aus:

    - Höher Mathematik 1

    - Wirtschaftsmathematik

    - Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen


    Simulation und Stochastik (7 ECTS-Punkte)

    Bestehend aus:

    - Höhere Mathematik 2

    - Statistik


    Meine Hoffnung ist, dass man meine Eignung an der Berufserfahrung festmacht (schließlich arbeite ich seit mehreren Jahren als Klassenlehrer und unterrichte bereits Mathe, Deutsch und Sachunterricht). Oder ist denen das eher schnuppe?


    Ein Masterstudiengang mit vielen Mathemodulen zu wählen ist natürlich eine Möglichkeit, allerdings durch den höheren Lernaufwand bei mathematischen Modulen auch weniger attraktiv (als zweifacher Vater und der Vollzeitstelle in der Schule).


    Natürlich könnte ich bei der Bezirksregierung einfach Mal anfragen inwieweit meine Studienleistungen passend für Mathe, Deutsch oder SU wären. Ich habe aber eben auch die Sorge, dass ich abgewatscht werde mit der Aussage „Ihre Studienleistungen passen leider einfach nicht“. Die Anfrage will ich daher bedacht formulieren.


    Kennt jemand einen ähnliche Fall bei der Bezirksregierung Köln?

    Sollte ich etwas beachten bei der Anfrage an die Bezirksregierung? (Schließlich muss ich anfragen, da ich nicht einfach auf gut Glück den Master machen kann/will).

    Wie schätzt ihr meine Chancen ein, wenn ich einen nicht mathebasierten Master wähle, um einfach einen Master für §2 zu haben?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • Das ist ein sehr spezieller Fall. Ich befürchte, da wird Dir keiner einen Rat geben können.


    Ich würde denken, dass man die keine Steine in den Weg legen will, Du bist ja ohnehin schon drin. Außerdem gibt’s Lehrermangel an den Grundschule. Aber gibts die auch in deiner Region? Aber mit Vernunft kommt man da nicht immer weiter.


    Behörden reagieren höchst unterschiedlich. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Schulaufsicht da manchmal durchaus konstruktiv nach Lösungen sucht, wenn Schulen einen haben wollen. Deswegen sollte vielleicht dein Schulleiter mit dem Schulamt sprechen.

  • In der Hoffnung nun eine Zulassung zum OBAS zu erhalten, will ich nebenberuflich einen Master an einer Fachhochschule absolvieren (meinen Bachelor habe ich im Jahr 2018 an einer FH absolviert). Damit würde ich dann die Voraussetzung nach §2 erfüllen und §4 würde aufgrund der bereits entfristeten Anstellung als Lehrkraft, greifen.

    Diesbezüglich hatte auch ich schon bei der Bezirksregierung Köln nachgefragt. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Berufserfahrung nach Abschluss des Masters zählt (auch wenn das weder in der OBAS Ordnung, noch im Lehrerausbildungsgesetz §13 so zu finden ist). Gleichzeitig sagte man mir aber auch, dass darüber bei den OBAS Stellen das zuständige Schulamt entscheidet und die Bezirksregierung diese Entscheidung dann so hin nimmt.

    In der Bezirksregierung Arnsberg hingegen wird einem auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor voll angerechnet.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass man dir nicht noch Steine in den Weg legt.

  • Diesbezüglich hatte auch ich schon bei der Bezirksregierung Köln nachgefragt. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Berufserfahrung nach Abschluss des Masters zählt (auch wenn das weder in der OBAS Ordnung, noch im Lehrerausbildungsgesetz §13 so zu finden ist). Gleichzeitig sagte man mir aber auch, dass darüber bei den OBAS Stellen das zuständige Schulamt entscheidet und die Bezirksregierung diese Entscheidung dann so hin nimmt.

    In der Bezirksregierung Arnsberg hingegen wird einem auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor voll angerechnet.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass man dir nicht noch Steine in den Weg legt.

    Danke für deine Antwort. Das ist interessant. Ich dachte bis jetzt, dass das Schulamt in der Sache kaum bis gar kein Mitspracherecht hat. Vom Gefühl her, lässt sich mit dem Schulamt (und der Unterstützung durch meine Schulleiterin) besser "verhandeln" als mit der Bezirksregierung. Sollte ich meine Anfrage daher lieber zunächst an das Schulamt richten?

  • Danke für deine Antwort. Das ist interessant. Ich dachte bis jetzt, dass das Schulamt in der Sache kaum bis gar kein Mitspracherecht hat. Vom Gefühl her, lässt sich mit dem Schulamt (und der Unterstützung durch meine Schulleiterin) besser "verhandeln" als mit der Bezirksregierung. Sollte ich meine Anfrage daher lieber zunächst an das Schulamt richten?

    Ich kenne die Struktur der Grundschulen nicht und wie die Entscheidungswege da so sind. Ich komme aus dem BK und wir sind direkt der BR unterstellt.

    Ich würde daher immer über den Dienstweg mit der BR Kontakt aufnehmen. Also erst die SL anrufen lassen.


    An die GS-Lehrer hier: wie funktioniert das mit Stellen und Einstellungen? Am BK bekommen wir Stellen von der BR zugewiesen. Welche Rolle spielt da das Schulamt?

  • Beim Gespräch mit der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass die Grundschulen wohl über das dafür zuständige Schulamt laufen und die weiterführenden Schulen direkt über die Bezirksregierung (wenn ich mir das jetzt richtig gemerkt habe).

    Aber ich denke hier im Forum gibt es sicherlich Menschen die es genau wissen. Im Zweifel würde ich einfach bei der Bezirksregierung direkt nachfragen. Wenn man sowieso mehrere Fragen hat, dann lohnt sich der Griff zum Telefon bzw. eine Mail.

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