Die Arbeitszeit beginnt beim Betreten des Schulgebäudes, nicht mit dem Läuten der Glocke.
Aber auch nur, wenn die SL einfordert 15 Minuten vor der 1. Stunde anwesend zu sein.
Sonst würde ich jeden Tag zur 1. Stunde kommen, auch wenn mein Unterrichtseinsatz erst zur 5. beginnt. Dann hätte ich inkl. Abendschule nach drei Tagen die 41 Stunden voll und könnte trotz Unterrichtsverpflichtung danach zuhause bleiben.