Lehrerarbeitszeit an einem Tag

  • Die Arbeitszeit beginnt beim Betreten des Schulgebäudes, nicht mit dem Läuten der Glocke.

    Aber auch nur, wenn die SL einfordert 15 Minuten vor der 1. Stunde anwesend zu sein.


    Sonst würde ich jeden Tag zur 1. Stunde kommen, auch wenn mein Unterrichtseinsatz erst zur 5. beginnt. Dann hätte ich inkl. Abendschule nach drei Tagen die 41 Stunden voll und könnte trotz Unterrichtsverpflichtung danach zuhause bleiben. :victory:

  • Bei uns wird verlangt, dass man spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn anwesend ist. Z.B. für irgendwelche kurzfristigen Planänderungen/Vertretungen/Absprachen.

    Habe ich zum Glück noch nie erlebt.

    Ich würde mir aber bei all dieser Pausendiskussion an Stelle des Fragestellers genau überlegen was ich mir da wüsche. Die Alternative ist ja, dass man z.B. beim nächsten Stundenplan dann die erste Stunde unterricht hat, die zweite Stunde frei und dann noch die 3 bis 8. Stunde Unterricht. Damit sind die Pausen eingehalten und alle sind zufrieden; abergesehen von Mann/Frau/Kind/Hund/..., die einen dann jeden Tag eine Stunde später zu Hause sehen. Am "Besten" bekommt man dann noch jeden Tag 3 Springstunden eingebaut. Eine damit man Zeit zum Kopieren und für Gespräche hat und eine damit man auch mal eine Pause hat und eine für den Notfall, falls Vertretung anstehen sollte. Also 5*3=15 Springstunden. Ich weiß ja nicht, aber da bin ich damit ganz zufrieden, dass ich über viele Jahre je nach Schule nur max 2 oder 3 Springstunden pro Woche hatte.

  • Aber auch nur, wenn die SL einfordert 15 Minuten vor der 1. Stunde anwesend zu sein.


    Sonst würde ich jeden Tag zur 1. Stunde kommen, auch wenn mein Unterrichtseinsatz erst zur 5. beginnt. Dann hätte ich inkl. Abendschule nach drei Tagen die 41 Stunden voll und könnte trotz Unterrichtsverpflichtung danach zuhause bleiben. :victory:

    Nun, meine Schulleitung verpflichtet mich in der Tat, morgens vie dem Unterricht sowohl in mein Postfach als auch auf den Vertretungsplan zu schauen. Soweit verpflichtet mich ebenfalls, den Unterricht pünktlich zu beginnen. Also muss ich mich 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf den Weg vom Lehrerzimmer zum Klassenraum machen.

    Summa Summarum muss ich 15 Minuten vorher da sein.

  • An Schulen in NRW beginnt die Aufsichtspflicht morgens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Dann müssen entweder alle Kolleginnen da sein oder es gibt vernünftigerweise einen Aufsichtsplan. Bei uns haben jeweils fünf Kolleginnen Frühaufsicht, die dann entsprechend früh da sein müssen. Alle anderen kommen so, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. An Schulen mit Fahrschülerinnen, die zwingenderweise früher da sind, muss auch die Aufsicht früher beginnen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Und an Bayerns Grund - und Förderschulen (Mittelschulen weiß ich nicht) hat man generell jeden Morgen in der Klasse, die man zur ersten Stunde hat, 15 minuten Frühaufsicht.

    Beginnt der U also um bspw 8 Uhr, bist ab 7.45 im Klassenzimmer im Dienst.

    Tatsächlich habe ich noch keinen Kollegen erlebt, der das aber selbst nicht schätzt.

  • PS Ab wann und bis wann wird der Kassiererin im Supermarkt gezahlt?

    Von dem Zeitpunkt an dem sie einstempelt, bis zum Zeitpunkt an dem sie ausstempelt.

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