Lehrerarbeitszeit an einem Tag

  • Alles eine Frage des "Deals" - und des Arbeitsvertrages.

    Falsch, alles eine Frage der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Da das Land NRW diese Richtlinie nicht in Landesrecht umgesetzt hat und die Frist für die Umsetzung schon lange verstrichen ist, gilt die Arbeitszeitrichtlinie direkt und zwar für Angestellte und Beamte!


    --> https://eur-lex.europa.eu/LexU…2003:299:0009:0019:de:PDF

  • Diesen Sachverhalt gebe ich so weiter. Hört sich sehr kompetent an. Bei diesen 8 Stunden sind 6 Stunden Sport in einer Dreifachhalle mit sehr fordernden Schülern. Es ist einfach ein sehr sehr sehr anstrengender Tag....

    aber das geht vielen so, will das jetzt auch nicht überbewerten, wollte nur mal die Rechtslage wissen.

    Danke nochmal

  • Galileo100


    Hier das Gesetz dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html


    Das Problem ist halt, wenn jemand neben den 6 Zeitstunden (8 Schulstunden) Unterricht an dem Tag noch Aufsichten hat. dann kommt er in den Bereich, in dem 30 Minuten Pause angesagt sind. Bei 15 Minuten Pausen, die ihr habt, hat er entsprechend an dem Tag in zwei Pausen wirklich Pause. Da ist dann in der Pause auch keine Dienstbesprechung, keine Rückfrage eines Schülers an der Tür, ... da ist PAUSE


    Bei uns am Berufskolleg haben wir da regelmäßig mit der Abendschule Probleme, wenn an dem Tag dann auch noch eine Lehrerkonferenz angesagt ist. Da muss dann die Abendschule ausfallen, obwohl die Lehrerkonferenz 15 Minuten vor Beginn der Abendschule beendet ist, weil die Kollegen schon seit der 1. Stunde da sind und an dem Tag ihre 10 Zeitstunden überschreiten. 10 Stunden ist das maximal zulässige Pensum inkl. Überstunden an einem Tag.

  • Falsch, alles eine Frage der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Da das Land NRW diese Richtlinie nicht in Landesrecht umgesetzt hat und die Frist für die Umsetzung schon lange verstrichen ist, gilt die Arbeitszeitrichtlinie direkt und zwar für Angestellte und Beamte!

    Wenn ich - wie in meinem anekdotischen Beispiel - Honorarverträge abschließe und mir die Überstunden der Abendkurse passabel entlohnen lasse, greift die Arbeitszeitrichtlinie nicht. Dann sind das privatrechtliche Übereinkommen im gegenseitigen Einverständnis - selbst wenn der Anbieter derselbe ist. In meinem anekdotischen Beispiel kamen noch zwei andere Firmen / VHS dazu.
    Zudem ist alles eine Frage der Arbeitsorganisation. Gerade bei EDV-Kursen arbeiten die Teilnehmer im individuellen Tempo die Aufgaben im Manuskript ab. Fordernd sind nur Momente, falls die TN vom Manuskript abgekommen waren und die Fehlersuche beginnt ;)
    Aber auch da entwickelt man Routinen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich gehe davon aus, dass ihr Schulstunden zu je 45 Minuten habt? Wenn ja, entsprechen 8 Unterrichtsstunden in Summe 6 Zeitstunden. Damit ist dies für Lehrer noch gerade so eben zulässig. Das Arbeitsrecht besagt:


    • bis 6 Stunden keine Pause notwendig
    • bei mehr als 6 Stunden (bis einschließlich 8 Stunden) sind insg. 30 Minuten Pause einzuplanen
    • bei mehr als 8 Stunden sind insg. 45 Minuten Pause einzuplanen

    Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten sind keine …

    Ich halte es nicht für korrekt hier mit einer Art „Nettoarbeitszeit“ zu rechnen. An den meisten Schulen wechseln sich große und kleine Pausen ab. Selbst die großen Pausen sind selten so lang, dass zwischen dem Verlassen des letzten Schülers aus dem Klassenraum und dem Wiederbeginn des Arbeit (zum Beispiel dem Losgehen zur nächsten Unterrichtsraum) genug Zeit liegt, nämlich mindestens 15 Minuten, dass es auch nach dem Gesetz als Ruhepause gelten könnte. Für eine durchschnittliche allgemeinbildende, weiterführende Schule kann man davon ausgehen, dass der Anspruch an Ruhepausen durch die Schülerpausenzeiten nicht erfüllt werden kann. Wer zum Beispiel um 7:50 zur ersten Stunde beginnt, der dürfte durchgehenden Unterricht bis 13:50 Uhr erteilen. Zu dem Zeitpunkt befindet er sich in der Regel schon irgendwo in der 7. Stunde, welche er nicht mehr beenden dürfte. Daraus folgt, dass man maximal sechs Stunden am Stück unterrichten darf.

    Es mag Schulen geben, wo die großen Schülerpausen mit 2x20 Minuten oder gar 2x25 Minuten recht lang sind. In diesen Zeitraum würde theoretisch eine arbeitszeitrechtlich korrekte Ruhepause passen. Dann müsste der Kollege mit sieben Unterrichtsstunden in Folge aber jegliches Anliegen in den Pausen ablehnen dürfen. Egal ob ein weinender oder anderweitig hilfsbedürftiger Schüler vor ihm steht oder der Schulleiter eine dienstliche Frage hat.

    Meines Erachtens sind in der Schulpraxis maximal sechs aufeinanderfolgende Schulstunden mit dem Gesetz vereinbar.

  • Wenn ich - wie in meinem anekdotischen Beispiel - Honorarverträge abschließe und mir die Überstunden der Abendkurse passabel entlohnen lasse, greift die Arbeitszeitrichtlinie nicht. Dann sind das privatrechtliche Übereinkommen im gegenseitigen Einverständnis - selbst wenn der Anbieter derselbe ist. In meinem anekdotischen Beispiel kamen noch zwei andere Firmen / VHS dazu.
    Zudem ist alles eine Frage der Arbeitsorganisation. Gerade bei EDV-Kursen arbeiten die Teilnehmer im individuellen Tempo die Aufgaben im Manuskript ab. Fordernd sind nur Momente, falls die TN vom Manuskript abgekommen waren und die Fehlersuche beginnt ;)
    Aber auch da entwickelt man Routinen.

    Dieser Praxis wird ja nun ein Riegel vorgeschoben. Gerade die VHS, aber auch andere Bildungsträger, dürfen keine (schein-)Freiberufler mehr beschäftigten.


    Ich halte es nicht für korrekt hier mit einer Art „Nettoarbeitszeit“ zu rechnen. An den meisten Schulen wechseln sich große und kleine Pausen ab. Selbst die großen Pausen sind selten so lang, dass zwischen dem Verlassen des letzten Schülers aus dem Klassenraum und dem Wiederbeginn des Arbeit (zum Beispiel dem Losgehen zur nächsten Unterrichtsraum) genug Zeit liegt, nämlich mindestens 15 Minuten, dass es auch nach dem Gesetz als Ruhepause gelten könnte. Für eine durchschnittliche allgemeinbildende, weiterführende Schule kann man davon ausgehen, dass der Anspruch an Ruhepausen durch die Schülerpausenzeiten nicht erfüllt werden kann. Wer zum Beispiel um 7:50 zur ersten Stunde beginnt, der dürfte durchgehenden Unterricht bis 13:50 Uhr erteilen. Zu dem Zeitpunkt befindet er sich in der Regel schon irgendwo in der 7. Stunde, welche er nicht mehr beenden dürfte. Daraus folgt, dass man maximal sechs Stunden am Stück unterrichten darf.

    Weil du die Pause nicht als Pausen zählen willst, sind es keine Pausen? Verstehe ich nicht.

  • Selbst die großen Pausen sind selten so lang, dass zwischen dem Verlassen des letzten Schülers aus dem Klassenraum und dem Wiederbeginn des Arbeit (zum Beispiel dem Losgehen zur nächsten Unterrichtsraum) genug Zeit liegt, nämlich mindestens 15 Minuten, dass es auch nach dem Gesetz als Ruhepause gelten könnte.

    Dann hast du deinen Unterricht so rechtzeitig zu beenden, dass beim Klingeln der letzte Schüler durch die Tür geht. Im Umkehrschluss müsstest du dann aber auch direkt mit dem Klingeln den Unterricht beginnen.

    Dann müsste der Kollege mit sieben Unterrichtsstunden in Folge aber jegliches Anliegen in den Pausen ablehnen dürfen. Egal ob ein weinender oder anderweitig hilfsbedürftiger Schüler vor ihm steht oder der Schulleiter eine dienstliche Frage hat.

    Genau das meinte ich, als ich darauf verwies, dass an unserer Nachbarschule die Pause zwischen der 4. und 5. Stunde wirklich PAUSE ist. Da wird die Tür des Lehrerzimmers nicht geöffnet. Da ist Pause!


    Wenn ich - wie in meinem anekdotischen Beispiel - Honorarverträge abschließe und mir die Überstunden der Abendkurse passabel entlohnen lasse, greift die Arbeitszeitrichtlinie nicht.

    Selbstverständlich greift die Richtlinie. Nach 10 Stunden ist unter allen irgendwie erdenklichen Bedingungen Schluss. Nur bist du bei mehreren Arbeitgebern selber dafür verantwortlich diese absolute Deadline einzuhalten. Klar gilt wie überall „Wo kein Kläger da kein Richter“, aber wenn dir oder einem deiner Schüler etwas passiert, weil du übermüdet deiner Aufsicht nicht ausreichend nachkommen konntest, hast du ein richtiges Problem!


    Anekdotisches Beispiel: Die Schüler arbeiten an Drehmaschinen, ein Schüler vergißt die Handschuhe vor der Arbeit an der Drehmaschine auszuziehen, die Lehrkraft bemerkt dies nicht (ggf. Aufgrund der Übermüdung), es kommt zum Unfall indem der Schüler mit dem Handschuh in die rotierende Drehmaschne faßt, der Handschuh verwickelt sich in der Maschine und reißt dem Schüler die komplette Hand ab.

  • […] Weil du die Pause nicht als Pausen zählen willst, sind es keine Pausen? Verstehe ich nicht.

    Bitte mache dich kundig, was dem Gesetz nach als Ruhepause gilt. Man kann sicher jede Arbeitsunterbrechung oder jeden Arbeitsplatzwechsel umgangssprachlich als Pause bezeichnen, das macht sie aber noch lange nicht zu einer gesetzeskonformen Ruhepause.

  • Dann hast du deinen Unterricht so rechtzeitig zu beenden, dass beim Klingeln der letzte Schüler durch die Tür geht. Im Umkehrschluss müsstest du dann aber auch direkt mit dem Klingeln den Unterricht beginnen.

    Korrekt, das würde gehen. Aber ist das an der Mehrzahl der weiterführenden Schulen gelebte Praxis bzw. regelmäßig umsetzbar? Wäre wohl richterlich zu klären.

    (Wobei ich genau genommen nach 15 Minuten die Pause beenden und meine Arbeit wieder aufnehmen müsste. Da kann sich dann auch ein paar Minuten Wegstrecke zum nächsten Unterrichtsraum anschließen. Die folgende Stunde würde dann regelmäßig verspätet beginnen .)


    Noch eine Frage als Ergänzung: Und was passiert hinter der Tür des Lehrerzimmers? An der Nachbarschule werden dann keine dienstlichen Gespräche im Lehrerzimmer geführt? Und die Schulleitung hat an Niemanden eine Frage oder gibt irgendeine Info weiter?

  • Noch eine Frage als Ergänzung: Und was passiert hinter der Tür des Lehrerzimmers? An der Nachbarschule werden dann keine dienstlichen Gespräche im Lehrerzimmer geführt? Und die Schulleitung hat an Niemanden eine Frage oder gibt irgendeine Info weiter?

    Als ich dorthin abgeordnet war, war da wirklich Pause. In der Pause zwischen der 4. und 5. Stunde kam kein Schüler, an die Lehrerzimmer Tür, kein Schulleiter, es gab keine Absprachen und auch der Kopierer blieb still. Das war da echt gelebte Kultur.

  • Anekdotisches Beispiel: Die Schüler arbeiten an Drehmaschinen, ein Schüler vergißt die Handschuhe vor der Arbeit an der Drehmaschine auszuziehen, die Lehrkraft bemerkt dies nicht (ggf. Aufgrund der Übermüdung), es kommt zum Unfall indem der Schüler mit dem Handschuh in die rotierende Drehmaschne faßt, der Handschuh verwickelt sich in der Maschine und reißt dem Schüler die komplette Hand ab.

    Was beim EDV-Abendkurs für Erwachsene mit Word, Excel oder Access kaum vorkommen kann. Da drehen sich nur die Hirnwindungen. Die Verletzungsgefahr ist nur gegeben, falls jemand wegen Ermüdung vom Stuhl kippt.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Beachtet auch bitte, dass man, wenn Unterrichtsbeginn um 08.00 Uhr ist, im Normalfall mindestens 15 Minuten früher an der Schule ist. Z.B. für den Schritt zum Vertretungsplan/Infoboard/Infomonitor oder für letzte Kopien/Absprachen.

    Die Arbeitszeit beginnt beim Betreten des Schulgebäudes, nicht mit dem Läuten der Glocke.

  • Und was passiert hinter der Tür des Lehrerzimmers? An der Nachbarschule werden dann keine dienstlichen Gespräche im Lehrerzimmer geführt? Und die Schulleitung hat an Niemanden eine Frage oder gibt irgendeine Info weiter?

    Es zwingt dich ja keiner ins LZ zu gehen. Verbleibe im Klassenzimmer, somit beginnt die Pause wirklich und tatsächlich dann, wenn der letzte Schüler die Türschwelle verlassen hat. Und beim Pausengong am Ende der Stunde stehst du erst wieder auf und machst dich auf die Reise ins nächste Klassenzimmer.

    Wie gesagt, das mache ich auch immer wieder, wenn mir das Lehrerzimmer zu stressig ist oder nach der Toilette keine Zeit mehr ist.

  • Was beim EDV-Abendkurs für Erwachsene mit Word, Excel oder Access kaum vorkommen kann. Da drehen sich nur die Hirnwindungen. Die Verletzungsgefahr ist nur gegeben, falls jemand wegen Ermüdung vom Stuhl kippt.

    Das sollte ein Beispiel sein. Bei dir wäre dann das Beispiel: "Hilft aber nicht viel, wenn du übermüdet mit dem Auto nach Hause fährst und dich um einen Baum wickelst, weil du keine Pausen gemacht hast."

  • Es zwingt dich ja keiner ins LZ zu gehen. Verbleibe im Klassenzimmer, somit beginnt die Pause wirklich und tatsächlich dann, wenn der letzte Schüler die Türschwelle verlassen hat. Und beim Pausengong am Ende der Stunde stehst du erst wieder auf und machst dich auf die Reise ins nächste Klassenzimmer.

    Wie gesagt, das mache ich auch immer wieder, wenn mir das Lehrerzimmer zu stressig ist oder nach der Toilette keine Zeit mehr ist.

    Wer hat ein Blick auf die Schüler, die durch das Schulgebäude laufen, wenn alle Lehrkräfte in den Klassenzimmern bleiben?

  • Es zwingt dich ja keiner ins LZ zu gehen. Verbleibe im Klassenzimmer, somit beginnt die Pause wirklich und tatsächlich dann, wenn der letzte Schüler die Türschwelle verlassen hat. Und beim Pausengong am Ende der Stunde stehst du erst wieder auf und machst dich auf die Reise ins nächste Klassenzimmer.

    Wie gesagt, das mache ich auch immer wieder, wenn mir das Lehrerzimmer zu stressig ist oder nach der Toilette keine Zeit mehr ist.

    Und für Fachlehrer bzw. Schulen mit Lehrerräumen ist das noch angenehmer, weil der Lehrer sogar fast immer einfach in seinem Raum sitzen bleiben kann.

  • Wer hat ein Blick auf die Schüler, die durch das Schulgebäude laufen, wenn alle Lehrkräfte in den Klassenzimmern bleiben?

    Die hand voll Kollegen, die Aufsicht haben und es gibt jeden Tag mehr als genug Lehrer, die weniger als 7 Stunden pro Tag arbeiten und eingeteilt werden können. Oder wollest du jetzt behaupten, dass bei euch alle Lehrer jeden Tag 7 Unterrichtsstunden haben?

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