Lehrerarbeitszeit an einem Tag

  • Ich sehe eine 20 Minuten Pause nicht als "Pause". In jeder 20 Minuten Pause wird über Schüler und Unterricht gesprochen.
    Zusätzlich klopft es alle paar Minuten an der Tür des Lehrerzimmers.

    Arbeitsrechtlich sind "echte Pausen" solche ab 15 Minuten. Man kann (und sollte!) als Kollegium auch vereinbaren, dass diese Pausen im Lehrerzimmer störungsfrei verbracht werden können und damit wirklich solche sind.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich mag solche Non Stop Tage sogar lieber als wenn dauernd eine Freistunde liegt.

    Wie man seine Pausenzeit verbringt, entscheidet jeder selbst (außer bei Aufsicht)

    Bei der Rechnerei möchte ich zu bedenken geben, dass 6 Stunden ja noch keine 6 Zeitstunden Arbeitszeit sind

  • Der gesetzliche Anspruch auf die Ruhepause ist erfüllt. Allerdings nur dann, wenn nicht noch eine Pausenaufsicht drauf kommt. Ferner solltest Du sicherstellen, dass Du in dieser Zeit auch nicht für Rückfragen oder Klärung von Schülerfragen etc. zur Verfügung stehst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wie ist es nun mit den Lehrern? Einige haben 8 Stunden durchgehend Unterricht, nur die normalen Pausen (1 Große 1 Kleine)

    Meine Frage: ist dies zulässig?

    Ja, bei uns sind auch 10 Stunden am Stück keine Seltenheit

  • Danke für die vielen schönen anekdotischen Antworten. Wir befinden uns in NRW. Gut wäre eine justiable Antwort von einem Personalrat oder Gewerkschaftsmitglied

    Dienstbeginn 8.00, Ende 14.55

    1. Pause 9.35 9.55

    2.Pause 11.30-11.45

    13.20-13-25 Wechsel zwischen 6 und 7. Stunde

    Ich lehe mich mal aus dem hessischen Personalratsfenster und sage ja. Warum sollte das denn nicht zulässig sein? Es wird ja nicht mal das Arbeitszeitgesetz verletzt.

  • Arbeitsrechtlich sind "echte Pausen" solche ab 15 Minuten. Man kann (und sollte!) als Kollegium auch vereinbaren, dass diese Pausen im Lehrerzimmer störungsfrei verbracht werden können und damit wirklich solche sind.

    Absolut richtig!

    Wir haben an meiner Schule nach den ersten drei Doppelstunden 20-Minuten-Pausen und nach der letzten Doppelstunde (also 7./8. Stunde) noch eine zehnminütige Pause. Seit etlichen Jahren hängen an den Lehrkräftezimmern Schilder mit der Aufschrift "Bitte nicht stören - Auch Lehrkräfte brauchen Pause!" und den SuS wird zu Schuljahresbeginn (und bei Bedarf natürlich auch später) mitgeteilt, dass sie sich daran halten sollen. Das klappt hervorragend.

    Auch sprechen wir Lehrkräfte in den Pausen nicht die ganze Zeit über schulische Dinge. Wenn mich diese Gesprächsthemen stören, setze ich mich halt zu KuK, mit denen ich mich über "Außer-Schulisches" unterhalte oder mache - wie hier bereits vorgeschlagen wurde - draußen einen kleinen Spaziergang (das bietet sich ja insbesondere bei Gebäudewechseln an).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Humblebee

    Formal ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, da die 30 Min zwar gestückelt sein dürfen, jedoch muss jedes dieser Stücke mindestens 15 Minuten umfassen. Da fehlen quasi in der kleinen Pause noch 5 Minuten. Wenn Euch jemand ärgern will, wäre das ein Punkt zum rein grätschen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Humblebee

    Formal ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, da die 30 Min zwar gestückelt sein dürfen, jedoch muss jedes dieser Stücke mindestens 15 Minuten umfassen. Da fehlen quasi in der kleinen Pause noch 5 Minuten. Wenn Euch jemand ärgern will, wäre das ein Punkt zum rein grätschen.

    Das Arbeitszeitgesetz gilt aber doch nur für nicht-verbeamtete Lehrkräfte, oder? Von denjenigen KuK hat bei uns niemand in der 9./10. Stunde noch Unterricht (da haben wir eh nur max. drei Sportkurse des Beruflichen Gymnasiums, die außerschulisch stattfinden, wie Rudern, Golf oder Bouldern; jetzt im zweiten Halbjahr nur einen einzigen dieser Kurse). EDIT: Und es hat bei uns auch keine Lehrkraft durchgehend von der 1. bis zur 10. Stunde Unterricht. Diejenigen, die die Sportkurse in der 9./10. Stunde geben, haben an dem Tag erst später - meist zur 5. oder sogar erst zur 7. Stunde - Unterricht; darauf wird bei der Stundenplanerstellung geachtet und so steht es auch in unserem Stundenplankonzept. Von daher werden also die vorgeschriebenen Pausenzeiten für alle Lehrkräfte eingehalten, oder sehe ich das falsch?

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  • Ja da hast Du Recht. Der öD macht sich zumindest bei den Beamten mal wieder einen schlanken Fuß. Zwar gibt es dann hier nochmal die Arbeitszeitordnung, die aber wiederum explizit nicht für Lehrer gilt. So das man ein potentielles Problem einfach wegdefiniert hat. Jedoch gibt es zumindest im Bereich der Realschulen immer mehr Tarifbeschäftigte, so dass sich der Arbeitgeber langsam daran gewöhnen muss, dass da ggf. ein paar Regeln mehr existieren.

    An alle Deutschlehrer:
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  • chemikus08 : Da hast du natürlich recht. Ich weiß nicht genau, wieviele angestellte Lehrkräfte wir an meiner Schule haben, meine aber, dass es nicht viele sind.

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  • Ich bleib an solchen Tagen einfach im Klassenzimmer und mache das Fenster auf. Und die Tür zu

    Kann ich voll und ganz nachvollziehen, funktioniert aber nur bei Schulen, an denen es tatsächliche Klassen- oder gar Lehrerräume gibt. Ich habe jede Klasse/Kurs in einem anderen Raum bzw. in ganz anderen Gebäudetrakten.

    U.a. deshalb sind 15min Pausen auch nicht wirklich 15min Pausen: Wenn ich den Unterricht pünktlich schließe, dann meinen Kram einpacke/Tablet runterfahre etc. und bis zum anderen Raum wieder laufe, sind allein 5min der 15 verbraucht.

    Bei einem Krankenpfleger würde niemand auf die Idee kommen, die Zeit zwischen zwei Patientenzimmern als Pause anzusehen. LehrerInnen müssen sich aber anscheinend beamen können, wenn die Pausenzeiten als wirkliche Pausenzeiten gerechnet werden können.

  • Beitrag von Magellan ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Redundant ().
  • Nach 6 Stunden Arbeitszeit hast du einen Anspruch auf 30 min Pause. Wenn du schon zwei Pausen vorher hattest (erste und zweite Pause), ist das damit abgegolten. Wenn du allerdings Aufsicht hast und dein Pausenanspruch nach 6 Stunden nicht erfüllt wird, wäre das ein Fall für den Personalrat.

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    • Offizieller Beitrag

    Nach 6 Stunden Arbeitszeit hast du einen Anspruch auf 30 min Pause. Wenn du schon zwei Pausen vorher hattest (erste und zweite Pause), ist das damit abgegolten.

    wobei die 6 Arbeitszeitstunden z.B. von 8:00 bis 14 Uhr gerechnet werden. Nicht in Schulstunden.

    Die Zeiten aus dem Ausgangspost finde ich völlig normal und rechtlich auch angemessen.

  • Danke an alle für die Rückmeldung. Weil es so schön war, weiter geht die wilde Fahrt:

    Wieder versuche ich so eindeutig zu schreiben wie es geht:


    Es geht um das Protokoll einer Lehrerkonferenz: Daten wiedergeben, einfache Vorhaben erklären kein Problem:

    ABER: Es kommt zu kontroversen Diskussionen um Punkt X. Ich gebe das so wieder, wie ich es empfunden habe.

    Frage: Darf die Schulleitung Anordnen bestimmte Passagen zu verändern, wegzulassen, neu zu schreiben? Gerade bei Diskussionen mit der Schulleitung ist dies schön öfters vorgekommen.

    Am liebsten wie immer, ein Kommentar von KUK , die sich auskennen.

  • Beschränkt Euch auf ein reines Beschlussprotokoll. Wir sind nicht im Bundestag wo man die gesamte Diskussion nochmal nachlesen möchte.

    Also: " Es wurde sehr kontrovers zum Thema Handyverbot diskutiert. Ein Beschluss zum weiteren Vorgen wurde heute nicht gefasst."

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns wird ein Protokoll angefertigt und dann der Schulleitung zugeschickt. Diese ändert darin evtl. Sachen. Bei der nächsten Konferenz wird das Protokoll aber natürlich zur Genehmigung aufgerufen und wenn etwas nicht passt und man die Mehrheit des Kollegiums hinter sich hat, wird das Protokoll nicht genehmigt.

  • Konferenzprotokolle können grundsätzlich durch die Konferenzmitglieder beanstandet werden. Über Änderungswünsche am Protokoll ist dann zu Beginn der nächsten Sitzung abzustimmen. Eine andere Variante ist die Aufnahme einer Gegendarstellung ins Protokoll. Darüber muss m.W.n. nicht abgestimmt werden. Dann sind aber beide Varianten im Protokoll zu lesen.


    Zu trennen davon ist das Recht des Schulleiters, gegen (seiner Meinung nach) rechtswidrige Beschlüsse der Konferenz Einspruch zu erheben. Der Fall würde dann ggf. der übergeordneten Behörde zur Prüfung vorgelegt werden.


    PS: In der Praxis läuft es dann oft dennoch so ab:

    Bei uns wird ein Protokoll angefertigt und dann der Schulleitung zugeschickt. Diese ändert darin evtl. Sachen. Bei der nächsten Konferenz wird das Protokoll aber natürlich zur Genehmigung aufgerufen und wenn etwas nicht passt und man die Mehrheit des Kollegiums hinter sich hat, wird das Protokoll nicht genehmigt.

    Ganz sauber ist das nicht. Ob man das andersherum selbst eskalieren möchte, indem man als Protokollant darauf besteht, dass der SL seine Änderungswünsche als Anträge zur Abstimmung stellt, muss man selbst einschätzen und ist sicher themenabhängig.

  • Beschränkt Euch auf ein reines Beschlussprotokoll. Wir sind nicht im Bundestag wo man die gesamte Diskussion nochmal nachlesen möchte.

    Also: " Es wurde sehr kontrovers zum Thema Handyverbot diskutiert. Ein Beschluss zum weiteren Vorgen wurde heute nicht gefasst."

    Das finde ich gut und werde das in Zukunft auch beherzigen.

    Danke

  • Wie ist es nun mit den Lehrern? Einige haben 8 Stunden durchgehend Unterricht, nur die normalen Pausen (1 Große 1 Kleine)

    Meine Frage: ist dies zulässig?

    Ich gehe davon aus, dass ihr Schulstunden zu je 45 Minuten habt? Wenn ja, entsprechen 8 Unterrichtsstunden in Summe 6 Zeitstunden. Damit ist dies für Lehrer noch gerade so eben zulässig. Das Arbeitsrecht besagt:


    • bis 6 Stunden keine Pause notwendig
    • bei mehr als 6 Stunden (bis einschließlich 8 Stunden) sind insg. 30 Minuten Pause einzuplanen
    • bei mehr als 8 Stunden sind insg. 45 Minuten Pause einzuplanen

    Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten sind keine Pause. Wenn also die Pause für die Schüler 15 Minuten dauert, jemand am Lehrerzimmer klopft und ein Kollege beschäftigt ist, ist dies keine Pause mehr, da die 15 Minuten unterschritten werden. Entsprechend beginnt für diesen Kollegen die Pause von vorne, sobald er mit der Bearbeitung des Schüleranliegens fertig ist. Er müßte also erst später in den Unterricht gehen.


    Da ihr mit den 6 Zeitstunden haarscharf unter der Grenze liegt, ist dies aber eh alles hinfällig für die normalen Kollegen. Interessant wird es aber, wenn ein Kollege neben den 8 Unterrichtsstunden an dem Tag noch die Früh- oder Spätaufsicht hat. Dann kommt dieser eine Kollege nämlich über die 6 Stunden und hat entsprechend ein Anrecht auf insg. 30 Minuten Pause, die in Stücken von mindestens jeweils 15 Minuten Länge zu gewähren ist.


    An unserer Nachbarschule ist es aus diesem Grund so, dass die Pause zwischen der 4. und 5. Stunde wirklich eine Pause ist. In dieser Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen. Da ist wirklich PAUSE!

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