Lehrerarbeitszeit an einem Tag

  • Ich sehe eine 20 Minuten Pause nicht als "Pause". In jeder 20 Minuten Pause wird über Schüler und Unterricht gesprochen.
    Zusätzlich klopft es alle paar Minuten an der Tür des Lehrerzimmers.

    Arbeitsrechtlich sind "echte Pausen" solche ab 15 Minuten. Man kann (und sollte!) als Kollegium auch vereinbaren, dass diese Pausen im Lehrerzimmer störungsfrei verbracht werden können und damit wirklich solche sind.

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    Ich mag solche Non Stop Tage sogar lieber als wenn dauernd eine Freistunde liegt.

    Wie man seine Pausenzeit verbringt, entscheidet jeder selbst (außer bei Aufsicht)

    Bei der Rechnerei möchte ich zu bedenken geben, dass 6 Stunden ja noch keine 6 Zeitstunden Arbeitszeit sind

  • Der gesetzliche Anspruch auf die Ruhepause ist erfüllt. Allerdings nur dann, wenn nicht noch eine Pausenaufsicht drauf kommt. Ferner solltest Du sicherstellen, dass Du in dieser Zeit auch nicht für Rückfragen oder Klärung von Schülerfragen etc. zur Verfügung stehst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wie ist es nun mit den Lehrern? Einige haben 8 Stunden durchgehend Unterricht, nur die normalen Pausen (1 Große 1 Kleine)

    Meine Frage: ist dies zulässig?

    Ja, bei uns sind auch 10 Stunden am Stück keine Seltenheit

  • Danke für die vielen schönen anekdotischen Antworten. Wir befinden uns in NRW. Gut wäre eine justiable Antwort von einem Personalrat oder Gewerkschaftsmitglied

    Dienstbeginn 8.00, Ende 14.55

    1. Pause 9.35 9.55

    2.Pause 11.30-11.45

    13.20-13-25 Wechsel zwischen 6 und 7. Stunde

    Ich lehe mich mal aus dem hessischen Personalratsfenster und sage ja. Warum sollte das denn nicht zulässig sein? Es wird ja nicht mal das Arbeitszeitgesetz verletzt.

  • Arbeitsrechtlich sind "echte Pausen" solche ab 15 Minuten. Man kann (und sollte!) als Kollegium auch vereinbaren, dass diese Pausen im Lehrerzimmer störungsfrei verbracht werden können und damit wirklich solche sind.

    Absolut richtig!

    Wir haben an meiner Schule nach den ersten drei Doppelstunden 20-Minuten-Pausen und nach der letzten Doppelstunde (also 7./8. Stunde) noch eine zehnminütige Pause. Seit etlichen Jahren hängen an den Lehrkräftezimmern Schilder mit der Aufschrift "Bitte nicht stören - Auch Lehrkräfte brauchen Pause!" und den SuS wird zu Schuljahresbeginn (und bei Bedarf natürlich auch später) mitgeteilt, dass sie sich daran halten sollen. Das klappt hervorragend.

    Auch sprechen wir Lehrkräfte in den Pausen nicht die ganze Zeit über schulische Dinge. Wenn mich diese Gesprächsthemen stören, setze ich mich halt zu KuK, mit denen ich mich über "Außer-Schulisches" unterhalte oder mache - wie hier bereits vorgeschlagen wurde - draußen einen kleinen Spaziergang (das bietet sich ja insbesondere bei Gebäudewechseln an).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Humblebee

    Formal ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, da die 30 Min zwar gestückelt sein dürfen, jedoch muss jedes dieser Stücke mindestens 15 Minuten umfassen. Da fehlen quasi in der kleinen Pause noch 5 Minuten. Wenn Euch jemand ärgern will, wäre das ein Punkt zum rein grätschen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Humblebee

    Formal ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, da die 30 Min zwar gestückelt sein dürfen, jedoch muss jedes dieser Stücke mindestens 15 Minuten umfassen. Da fehlen quasi in der kleinen Pause noch 5 Minuten. Wenn Euch jemand ärgern will, wäre das ein Punkt zum rein grätschen.

    Das Arbeitszeitgesetz gilt aber doch nur für nicht-verbeamtete Lehrkräfte, oder? Von denjenigen KuK hat bei uns niemand in der 9./10. Stunde noch Unterricht (da haben wir eh nur max. drei Sportkurse des Beruflichen Gymnasiums, die außerschulisch stattfinden, wie Rudern, Golf oder Bouldern; jetzt im zweiten Halbjahr nur einen einzigen dieser Kurse). EDIT: Und es hat bei uns auch keine Lehrkraft durchgehend von der 1. bis zur 10. Stunde Unterricht. Diejenigen, die die Sportkurse in der 9./10. Stunde geben, haben an dem Tag erst später - meist zur 5. oder sogar erst zur 7. Stunde - Unterricht; darauf wird bei der Stundenplanerstellung geachtet und so steht es auch in unserem Stundenplankonzept. Von daher werden also die vorgeschriebenen Pausenzeiten für alle Lehrkräfte eingehalten, oder sehe ich das falsch?

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  • Ja da hast Du Recht. Der öD macht sich zumindest bei den Beamten mal wieder einen schlanken Fuß. Zwar gibt es dann hier nochmal die Arbeitszeitordnung, die aber wiederum explizit nicht für Lehrer gilt. So das man ein potentielles Problem einfach wegdefiniert hat. Jedoch gibt es zumindest im Bereich der Realschulen immer mehr Tarifbeschäftigte, so dass sich der Arbeitgeber langsam daran gewöhnen muss, dass da ggf. ein paar Regeln mehr existieren.

    An alle Deutschlehrer:
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  • chemikus08 : Da hast du natürlich recht. Ich weiß nicht genau, wieviele angestellte Lehrkräfte wir an meiner Schule haben, meine aber, dass es nicht viele sind.

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  • Ich bleib an solchen Tagen einfach im Klassenzimmer und mache das Fenster auf. Und die Tür zu

    Kann ich voll und ganz nachvollziehen, funktioniert aber nur bei Schulen, an denen es tatsächliche Klassen- oder gar Lehrerräume gibt. Ich habe jede Klasse/Kurs in einem anderen Raum bzw. in ganz anderen Gebäudetrakten.

    U.a. deshalb sind 15min Pausen auch nicht wirklich 15min Pausen: Wenn ich den Unterricht pünktlich schließe, dann meinen Kram einpacke/Tablet runterfahre etc. und bis zum anderen Raum wieder laufe, sind allein 5min der 15 verbraucht.

    Bei einem Krankenpfleger würde niemand auf die Idee kommen, die Zeit zwischen zwei Patientenzimmern als Pause anzusehen. LehrerInnen müssen sich aber anscheinend beamen können, wenn die Pausenzeiten als wirkliche Pausenzeiten gerechnet werden können.

  • Beitrag von Magellan ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Redundant ().
  • Nach 6 Stunden Arbeitszeit hast du einen Anspruch auf 30 min Pause. Wenn du schon zwei Pausen vorher hattest (erste und zweite Pause), ist das damit abgegolten. Wenn du allerdings Aufsicht hast und dein Pausenanspruch nach 6 Stunden nicht erfüllt wird, wäre das ein Fall für den Personalrat.

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