Schulscharfer Schulwechsel mit vorhandener A 14-Stelle (NRW)

  • Liebe Community,


    eine Ich-frage-für-einen-Freund-Frage, auf die ich (zumindest auf die Schnelle) keine klare Antwort im Netz gefunden habe:


    Gibt es in NRW irgendeine Möglichkeit, bei vorhandener A 14-Stelle einen schulscharfen Schulwechsel innerhalb des gleichen 50km-Radius zu erzielen, auch wenn keine Beförderungsstelle (A15) angestrebt wird, sondern der aktuelle Status (A 14 unter Übernahme einer Funktion) einfach beibehalten werden soll?


    Also naiv gedacht: Man nimmt Kontakt zu Schulen in der Nähe auf, an die zu wechseln man sich gut vorstellen kann, weckt das Interesse an einer "Übernahme", bewirbt sich entweder auf eine regulär ausgeschriebene A14-Stelle (d.h. ohne "Aufstieg") oder wird ohne weiteres Verfahren von der aufnehmenden Schule "angefordert", erhält von der bisherigen Schule die "Freigabe" und wechselt dann "einfach so" - ist das im System grundsätzlich niemals nicht vorgesehen oder gäbe es da einen (zumindest theoretischen) Weg?


    Danke für Hinweise

    und viele Grüße

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Nein. Beförderungsstellen sind für so genannte VersetzungsbewerberInnen in der Regel gesperrt. Das steht auch im Ausschreibungstext.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Also naiv gedacht: Man nimmt Kontakt zu Schulen in der Nähe auf, an die zu wechseln man sich gut vorstellen kann, weckt das Interesse an einer "Übernahme", bewirbt sich entweder auf eine regulär ausgeschriebene A14-Stelle (d.h. ohne "Aufstieg") oder wird ohne weiteres Verfahren von der aufnehmenden Schule "angefordert", erhält von der bisherigen Schule die "Freigabe" und wechselt dann "einfach so" - ist das im System grundsätzlich niemals nicht vorgesehen oder gäbe es da einen (zumindest theoretischen) Weg?

    Das geht sicherlich, ist bei uns schon mehrfach passiert. Sorgt ggf im Kollegium für etwas Unmut, weil die A14-"Quote" dann mehr oder sogar übererfüllt ist. Kann aber auf jeden Fall funktionieren.


    Edit: Also mit "das geht" meine ich das reguläre Versetzungsverfahren. Was ausgeschriebene Stellen betrifft, hat Bolzbold natürlich Recht!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Naja Versetzung geht vor Neueinstellung. Wenn man sich über das normale Versetzungsverfahren bewirbt, müsste die Dienstelle nach Kenntnis dies im Hinterkopf behalten und ggf. eine frei werdende Stelle gar nicht erst neu ausschreiben. Aber dieser Weg klappt meist nicht. Da wäre es u.U. besser Kontakt mit dem schulfachlichen Dezernenten aufzunehmen. Denn neben dem normalen Versetzungsverfahren gibt es eben auch die Versetzung aus dienstlichen Gründen. Wobei sich immer die Frage nach dem Versetzungsgrund stellt. Gibt es an der jetzigen Stelle Reibungspunkte und ich möchte da weg oder gibt es persönliche Gründe für eine Versetzung. Besondere Berücksichtigung erfahren insbesondere Kollegen die schwerbehindert sind oder Familienangehörige pflegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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