"Widerspruch" kann ich gegen alles einlegen, von der mangelhaften Note bis zum Mittagessen, Rechtsmittel sind nur gegen Verwaltungsakte möglich.
Benotung Zeugnis
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"Widerspruch" kann ich gegen alles einlegen, von der mangelhaften Note bis zum Mittagessen, Rechtsmittel sind nur gegen Verwaltungsakte möglich.
Im alltagssprachlichen Sinn stimmt das natürlich, im juristischen Sinn ist der Widerspruch aber genau ein solches Rechtsmittel und eröffnet das Vorverfahren. Insofern ist der Hinweis auf saubere sprachliche Trennung hier schon angebracht, da ein Widerspruch deutlich etwas anderes ist, als sich einfach bei der Schule über eine Bewertung, mit der man unzufrieden ist, auszulassen.
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Immerhin seid ihr schon soweit. Ich warte noch bei zwei Kollegen darauf, dass sie mir die Noten zur gemeinsamen Abstimmung vorlegen.
Ich verstehe das nicht. Unterrichtet ihr zu mehreren dasselbe Fach? Oder wie stimmt ihr über was ab?
Wie meine Deutschnoten zum Beispiel aussehen, darüber lasse ich doch nicht die Sportkollegen abstimmen....?
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Zitat
....Ordnung am Arbeitsplatz
Ordnung am Arbeitsplatz zählt zur fachlichen Mitarbeitsnote? Oje....
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Ordnung am Arbeitsplatz zählt zur fachlichen Mitarbeitsnote? Oje....
in Mathe!!
Der Bleistift immer gut angespitzt rechts vom Blatt, das Radiergummi oben in der Ecke. -
In Schleswig-Holstein sitzen die Elternsprecher in den Notenkonferenzen, wenn ich mich recht erinnere. Nicht, dass ich sagen will, du bist eine, aber als Lehrkraft könnte man sich einfach trauen, das dann direkt mit den Kollegen zu diskutieren, statt sich dafür in einem Forum anzumelden.
Vor allem wundert mich, dass das Thema hier nach den Halbjahreszeugnissen aufpoppt. Die Zeugnisse wurden in Schleswig-Holstein am Freitag (31.01.2025) verteilt. Das läßt den Schluss zu, dass es eben keine Lehrkraft ist, die fragt, sondern das es die Eltern sind.
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warum? Wenn ich von einer Erfahrung berichte, dann liegt sie doch in der Vergangenheit?
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Nur wenn sie eine unmittelbare Rechtsauswirkung hat, sonst ist nur Beschwerde möglich.
Danke dafür! Genau so ist es, was die Halbjahresnoten angeht. Gegen das Jahreszeugnis kann man Widerspruch einlegen, weil auf das Jahreszeugnis im Sommer ein Verwaltungsakt, nämlich das Versetzen bzw. Nichtversetzen in die nächste Klasse, fußt. Das Halbjahreszeugnis ist einfach nur ein Zwischenbericht, der aber keinen Verwaltungsakt zur Folge hat. Entsprechend kann man gegen ein Halbjahreszeugnis auch keinen Widerspruch einlegen.
Ausnahme wäre ggf., wenn das Fach nur im 1. Halbjahr unterrichtet wird, die Halbjahresnote also zugleich die Endnote darstellt.
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Finde ich Quatsch. Bei der Notengebung ist es doch oft so, dass man das anhand der Leistungsnachweise und Einschätzung der Mitarbeit geht. Oft hat man dafür Tabellen angelegt und ermittelt so nach eigenem Ermessen eine passende Note. Und jeder wird doch mal Schüler gehabt haben, wo es Diskrepanzen zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen gab. Mir ging es nur um eine grobe Tendenz wie man damit dann umgehen könnte. Ich wollte keine offizielle Zeugniskonferenz einberufen, um so mit Fremden eine konkrete Note zu ermitteln, die dann eingetragen wird.
Notengebung ist sehr bundeslandabhängig. In BW ist es beispielsweise nicht erlaubt, Mitarbeitsnoten zur Bildung der Fachnote heranzuziehen. Für die Mitarbeit gibt es bei uns Kopfnoten auf den Zeugnissen. Wir müssen neben den schriftlichen Leistungen die mündlichen oder sonstigen Leistung berücksichtigen. Natürlich hängt das teilweise zusammen, denn jemand, der sich nie meldet, kann auch nie einen guten Beitrag leisten. (Allerdings auch nie einen schlechten.) Was die Benotung durch deinen Kollegen angeht, würde ich per Ferndiagnose aufgrund der schriftlichen Noten den Schüler bei angenommener Gleichgewichtung der Einzelnoten auch eher eine gute Zeugnisnote erwarten. Allerdings hast du bisher weder etwas zur Gewichtung der Einzelnoten, noch zur Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen geschrieben, noch sind uns die einzelnen Leistungen im sonstigen oder mündlichen Bereich bekannt. Du hast nur etwas zur aus Sicht des Mathelehrers wohl nicht zufriedenstellenden Mitarbeit geschrieben. Ohne diese Angaben ist es aber schlicht unmöglich, etwas zur Leistungsbewertung zur sagen.
Da du den Umgang mit einer solchen fremden Fachnote, die du nicht verstehst, ansprichst:
Bei uns gibt es vor den Halbjahresinformationen und vor den Zeugnissen am Ende des Schuljahres Konferenzen (bestehend aus Klassenkonferenz und Schulleitung), die beschließen, was auf der Halbjahresinformation bzw. dem Zeugnis stehen soll. Das betrifft Noten, Gesprächswünsche oder Zeugnisbemerkungen.
Wenn du Zweifel an der Korrektheit der Note eines Fachkollegen hättest, müsstest du diese bei uns aber während der Konferenz äußern. Der Kollege könnte sie dann begründen, du könntest deine Bedenken äußern, und der Kollege könnte dann seinen Notenvorschlag abändern oder auch nicht. Am Ende muss er die Note verantworten können, daher wird von der Konferenz nicht über einzelne Noten abgestimmt. Und es wird auch nicht über das Zeugnis eines einzelnen Schülers abgestimmt, sondern eine Möglichkeit geboten in der Konferenz alles anzusprechen, was man für zeugnisrelevant hält. Und zwar bevor die Halbjahresinformationen bzw. Zeugnisse gedruckt werden. Die Fachnoten der Kollegen werden aber nie angezweifelt. Da ich selbst im Unterricht der Kollegen ja nicht anwesend bin, könnte ich die Leistung eines Schülers in deren Fächern überhaupt nicht beurteilen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hattet ihr auch eine solche Konferenz und der Kollege hat seine Note sogar begründet. Du hast in der Konferenz offensichtlich nichts weiter gesagt und dich zufrieden gegeben. Jede weitere Aktion halte ich für unnötig.
Ergänzung: Und da du nichts davon schreibst, dass sich der betroffene Schüler beschwert hat, ist die Note vielleicht einfach auch gerechtfertigt.
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Wenn die Note keine Auswirkung auf die Versetzung hat, wäre es auch kein Widerspruch, sondern eine Beschwerde gegen die Note.
Also wenn die 5 in Mathe mit einem anderen Fach ausgeglichen werden kann und der Schüler trotzdem versetzt wäre, dann kann man sich nur beschweren. Wenn die 5 in Mathe aber zu einer Nichtversetzung führen würde, dann ist es ein Verwaltungsakt und somit auch Grund für einen Widerspruch.
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Vor allem wundert mich, dass das Thema hier nach den Halbjahreszeugnissen aufpoppt. Die Zeugnisse wurden in Schleswig-Holstein am Freitag (31.01.2025) verteilt. Das läßt den Schluss zu, dass es eben keine Lehrkraft ist, die fragt, sondern das es die Eltern sind.
Ehrlich gesagt: Würdest du nicht fragen?
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Ehrlich gesagt: Würdest du nicht fragen?
Ich würde vielleicht einfach als erste mal die Lehrkraft fragen und klären, ob die Noten, die mir mein Kind mitgeteilt hat, überhaupt stimmen, oft genug erledigt sich dann das Problem.
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Würdest du den Lehrer fragen, oder irgendwelche Leute im Internet?
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Entsprechend kann man gegen ein Halbjahreszeugnis auch keinen Widerspruch einlegen.
Jein, das ist so auch nicht korrekt.
Wenn beispielsweise an meiner Schulform (Gesamtschule) ein Schüler zum Halbjahr in einen G-Kurs abgestuft wird, dann ist dagegen sehr wohl Widerspruch möglich.
Es gibt da eine schöne Arbeitshilfe der BR MS:
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Ich würde vielleicht einfach als erste mal die Lehrkraft fragen und klären, ob die Noten, die mir mein Kind mitgeteilt hat, überhaupt stimmen, oft genug erledigt sich dann das Problem.
Und dann natürlich fragen, wie die Note zustande gekommen ist.
Ich wette, die Lehrkraft antwortet nicht: Ja, es ist ein sehr ruhiger und konzentrierter Schüler, der sein Heft unfassbar übersichtlich führt und immer seine Hausaufgaben macht, zudem große Ordnung am Arbeitsplatz hat (siehe erster Beitrag), aber ich mag ihn einfach nicht und gebe ihm deshalb eine 4.
Deshalb kann ich die Frage leider auch nicht ernst nehmen.
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