...ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die werden oft eingestellt, weil die Eltern nicht bezahlen können. Dann bleibt wohl nur noch das Jugendamt
...ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die werden oft eingestellt, weil die Eltern nicht bezahlen können. Dann bleibt wohl nur noch das Jugendamt
Durchsetzen=> Wenn das Attest trotzdem nicht kommt, passiert... Was auch immer. (Kultusminister fährt vorbei und schaut nach, ob die Kinder wirklich krank sind
)
Das ist sehr unterschiedlich und hängt bei uns von der Situation im Einzelnen ab.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Gespräche mit verschiedenen Personen (Schulleitung, Sozialarbeiterin, Schulpsychologin, ....) und je nachdem was erreicht wird, wird dann weiter vorgegangen.
In den 10. Klassen ist es, in letzter Konsequenz, durchaus auch möglich die Schüler abzuschulen, da sie die 9 Jahre Regelschule schon haben.
Die werden oft eingestellt, weil die Eltern nicht bezahlen können. Dann bleibt wohl nur noch das Jugendamt
Bei unseren älteren SuS läuft es i. d. R. - wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird und die/der Schüler*in trotzdem nicht wieder in der Schule erscheint - auf "Sozialstunden"/gemeinnützige Arbeit hinaus (die verhängt das Amtsgericht). In einzelnen Fällen wanderten die SuS sogar in den Jugendarrest.
Ist bei uns auch so. Auf Antrag kann das auch direkt in Sozialstunden umgewandelt werden.
Und wenn die den auch nicht antreten Wochenendknast.
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