Wie soll man nicht krank werden?

  • Ich unterrichte mehrere Fächer und bei einem Teil dieser Fächer lehne ich mich mal gaaanz weit aus dem Fenster und sage: brauch man nicht nacharbeiten!

    Gesundete Kinder mögen sich lieber auf das Nacharbeiten in Hauptfächern konzentrieren...

    Am Gym fällt mir da wenig ein, ehrlich gesagt. Musiktheorie? Kann man den Test gut verkacken, wenn man 45 oder gar 90 min verpasst hat.

    Abgesehen von Deutsch und Englisch, wo man keine Sprünge in einer Woche macht und Leichtathletik vielleicht, weil dort eh nie was vernünftig trainiert werden kann.

  • Um nochmal auf die Schwere der Nachschreibeklausuren zurückzukommen: Ich selbst habe über die Jahre mehrere Klausuren gestellt und gebe in der Regel Nachschreibern eine Klausur aus diesem Pool. So bleibt nahezu identische Schwierigkeit. Natürlich muss aber verdammt auf Geschwisterkinder aufpassen und sollte grundsätzlich nicht jährlich die selben Klausuren stellen, was jedoch ein anderes Thema ist.

  • chilipaprika: In der SI ist es verboten, das stimmt, aber dDas gilt nicht für die Oberstufe, in den VV zu §14 APO-GOSt steht, dass der Schulleiter Nachschreibtermine als Ausnahme und unter Berücksichtigung der individuellen Belastung auch am Nachmittag zulassen kann.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Nachmittags nach Schulende würde ja dazu führen, dass der Schultag für die SuS zu lang ist.

    Wir haben reguläre Nachschreibtermine, glaube 6 oder 8 pro Jahr. Die sind nachmittags von 16 Uhr oder so an.

    Die helfen nur bedingt, dass die Leute nicht fehlen. Aber es ist zumindest entspannt sie nachschreiben zu lassen.


    Schwerer muss die Klausur nicht sein, kann auch schon von Nachteil sein, dass die Fachlehrkraft nicht anwesend ist.

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    • Offizieller Beitrag

    chilipaprika: In der SI ist es verboten, das stimmt, aber dDas gilt nicht für die Oberstufe, in den VV zu §14 APO-GOSt steht, dass der Schulleiter Nachschreibtermine als Ausnahme und unter Berücksichtigung der individuellen Belastung auch am Nachmittag zulassen kann.

    Das sieht die BR bei uns anders.

    Keine Klausur endet nach 14uhr.


    Mir fehlt da gerade etwas die Fantasie, wie man Nachschreibtermine außerhalb der Unterrichtszeit unterbringen soll, die nicht nachmittags und nicht samstags liegen dürfen.

    Während des Unterrichts?

    Jaja. Herzlich willkommen in NRW.

  • Es ist mMn absolut ausgeschlossen, dass ein/e Lehrer/in die beiden Begriffe nicht kennt. Gehört doch zu unserem Alltag!

    Nö bei uns gibt's diese Abkürzungen nicht. Habe ich nur hier von gelesen.

  • Die Bezirksregierung ist rechtlich zutiefst inkompetent und aufgrund der Strukturen in NRW leider keinerlei juristischer Prüfung unterworfen (außer sie verkacken zu Ungunsten der Schüler, was systematisch selten passiert). Wir haben im Januar die Anweisung bekommen, dass wir die Schüler in Klausuren nicht anweisen dürfen ihre Jacken nach vorne zu bringen, weil sie in der Klausur frieren könnten und das eine Menschenrechtsverletzung sei. Rechtsgrundlage konnte keine genannt werden und es gibt auch keine, aber hier ist der Fall definitiv anders gelagert, siehe verlinkte VV. Ministerium schlägt Bezirksregierung.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Und wer führt die Aufsicht? Und ist eure Schule regulär offen?


    Das geht halt nicht überall.

    Kleiner Einwurf, wenn auch spät. Bei uns wird fast jeden Samstag nachgeschrieben, und fast jeden Samstag sind die 100 Nachschreibeplätze voll. Vor den Zeugnissen müssen wir regelmäßig Zusatztermine anbieten bzw. massiv improvisieren. Ich hatte aus vier Klausuren insgesamt 18 Nachschreiber, normaler Durchschnitt bei uns.

  • (3) 1Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Die Anforderung ist durch den Schulleiter besonders zu begründen. 4Auffällig lang sind Erkrankungen von mehr als zehn Tagen, bei Teilzeitunterricht von mehr als vier Unterrichtstagen.


    So die sächs. Schulbesuchsordnung. Wie würdest du das verstehen?

  • (3) 1Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Die Anforderung ist durch den Schulleiter besonders zu begründen. 4Auffällig lang sind Erkrankungen von mehr als zehn Tagen, bei Teilzeitunterricht von mehr als vier Unterrichtstagen.


    So die sächs. Schulbesuchsordnung. Wie würdest du das verstehen?

    Genau so, Amtsarzt ist bei uns z.B. möglich, wenn insbesondere minderjährige auch mit Attest so lange fehlen, dass man sich fragen muss, ob diese SuS überhaupt schulfähig sind.


    Karl-Dieter kommt aus NRW, da sieht das Schulgesetz keine "pauschale" Attestpflicht vor. Sondern diese kann in begründeten Ausnahmefällen auferlegt werden.

  • Was ist, wenn der nicht nachgegangen wird, dann gelten die Tage als unentdchuldigt? Zwingen, i.S.v. Durchsetzen dieser Pflicht kann man am Ende niemanden, oder?

    Ja, wenn Attestpflicht möglich ist und man keine bringt, dann gelten die Tage bei uns als unentschuldigt.


    Was meinst du mit durchsetzen?

  • Was ist, wenn der nicht nachgegangen wird, dann gelten die Tage als unentdchuldigt? Zwingen, i.S.v. Durchsetzen dieser Pflicht kann man am Ende niemanden, oder?

    Unentschuldigte Fehlzeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung nicht erbrachter Leistungen, sondern sind Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen die Schulpflicht. Diese können entsprechend angemahnt werden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

  • Unentschuldigte Fehlzeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung nicht erbrachter Leistungen, sondern sind Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen die Schulpflicht. Diese können entsprechend angemahnt werden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

    Im Rahmen einer genauen Betrachtung des Falls und der Einbeziehung der Schulsozialarbeit hoffe ich. Klingt nämlich sehr juristisch. Nicht vergessen: Schulen sind soziale und pädagogische Einrichtungen. Bewusst noch nicht der normale Arbeitsplatz.

  • Im Rahmen einer genauen Betrachtung des Falls und der Einbeziehung der Schulsozialarbeit hoffe ich. Klingt nämlich sehr juristisch. Nicht vergessen: Schulen sind soziale und pädagogische Einrichtungen. Bewusst noch nicht der normale Arbeitsplatz.

    Selbstverständlich handelt man solche Fälle nicht einfach nur nach Aktenlage ab.

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