Wie soll man nicht krank werden?

  • Tatsächlich mache ich keine 2 Einführungen in ein Thema. Zumindest keine ausführlichen. Eine kurze Repetition der theoretischen Grundlagen? Klar können wir machen. Aber 5 Minuten ersetzen keine 45 Minuten oder gar 90 Minuten.

    Wichtige Inhalten wiederholen sich doch immer mal wieder und kommen in anderen Zusammenhängen wieder vor. Wenn das Thema sonst nirgends mehr auftaucht, ist es auch egal wenn man es beim ersten Mal verpasst hat.

  • jeder hat mal irgendwann gefehlt. ich z.b. bei logarithmen. daher checke ich die bis heute nicht so gut. na und? konnte trotzdem studieren.

    Wenn du diese später nicht mehr gebraucht hast, ist es doch auch egal. Eigentlich schade, weils so einfach ist damit umzugehen ;)

  • Das bestreitet ja auch niemand.

    Vielleicht liegt's an mir, aber ich finde, doch, das bestreitest du, sogar direkt in deinem nächsten Beitrag wieder:

    Wichtige Inhalten wiederholen sich doch immer mal wieder und kommen in anderen Zusammenhängen wieder vor. Wenn das Thema sonst nirgends mehr auftaucht, ist es auch egal wenn man es beim ersten Mal verpasst hat.

    Für mich klingt das, wie auch schon in deinen Beiträgen vorher, als sei ein Nachlernen außerhalb des Unterrichts eben gerade nicht nötig.

  • Wichtige Inhalten wiederholen sich doch immer mal wieder und kommen in anderen Zusammenhängen wieder vor. Wenn das Thema sonst nirgends mehr auftaucht, ist es auch egal wenn man es beim ersten Mal verpasst hat.

    Es gibt halt nen Unterschied zwischen "wird wieder gebraucht" und "wird ausführlich noch mal von Grund auf erarbeitet".

  • Wie die müssen nicht nachgeschrieben werden? Was macht ihr denn dann mit denen? Wie überprüft ihr, ob die SuS den erforderlichen Kenntnisstand haben? Und wenn du sagst, du gibst einen Überblick, meinst du dann, dass du denen den Stoff ausführlich erklärst, oder einfach sagst, "das, das und das musst du nachholen?"
    Das Nachschreibeklausuren nicht schwerer sein dürfen ist ja denke ich normal. Noten haben keine Bestrafungsfunktion

    Das sind auch gar keine Nachschreibearbeiten, sondern Ersatzleistungen! Und der Lehrer entscheidet, ob und in welcher form der bei der Arbeit fehlende Schüler das macht. Der Lehrer kann also sagen, dass der Schüler keine Ersatzleistung erbringt. Der Schüler hat darauf auf keinen Anspruch und darf sich die Art der Ersatzleistung auch nicht aussuchen. Ich kann also zb auch eine mündliche Prüfung abhalten. Oder, wenn zb schon eine Arbeit geschrieben wurde, auf eine Ersatzleistung verzichten

  • Das sind auch gar keine Nachschreibearbeiten, sondern Ersatzleistungen! Und der Lehrer entscheidet, ob und in welcher form der bei der Arbeit fehlende Schüler das macht. Der Lehrer kann also sagen, dass der Schüler keine Ersatzleistung erbringt. Der Schüler hat darauf auf keinen Anspruch und darf sich die Art der Ersatzleistung auch nicht aussuchen. Ich kann also zb auch eine mündliche Prüfung abhalten. Oder, wenn zb schon eine Arbeit geschrieben wurde, auf eine Ersatzleistung verzichten

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass so gleiche Prüfungsbedingungen für alle SuS erreicht werden. Was die Feedbackfunktion sagen wir einschränkt

  • Das sind auch gar keine Nachschreibearbeiten, sondern Ersatzleistungen! Und der Lehrer entscheidet, ob und in welcher form der bei der Arbeit fehlende Schüler das macht. Der Lehrer kann also sagen, dass der Schüler keine Ersatzleistung erbringt.

    Das stimmt in dieser Pauschalität schlicht nicht. Zumindest in der Sek II muss im Regelfall eine Ersatzleistung erbracht werden (vgl. 7.15 EB-VO-GO).

    Der Schüler hat darauf auf keinen Anspruch (..)

    Und auch das ist falsch:

    Zitat von §9 Rd.Erl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen"

    Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.


    Edit: Nur zur Info für alle. Ich habe mich für die Widerlegung der Aussagen von DennisCicero erst einmal nur auf NDS bezogen, da er laut eigenen Angaben ebenfalls in NDS tätig sei. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern da andere Regelungen im Detail gibt.

  • Das stimmt in dieser Pauschalität schlicht nicht. Zumindest in der Sek II muss im Regelfall eine Ersatzleistung erbracht werden (vgl. 7.15 EB-VO-GO).

    Und auch das ist falsch:


    Edit: Nur zur Info für alle. Ich habe mich für die Widerlegung der Aussagen von DennisCicero erst einmal nur auf NDS bezogen, da er laut eigenen Angaben ebenfalls in NDS tätig sei. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern da andere Regelungen im Detail gibt.

    Der Schüler hat also keinen Anspruch darauf, eine Klassenarbeit als Ersatzleistung abzulegen. Man kann eben auch eine mündliche Prüfung anordnen (entweder selbst den Schüler dazu verpflichten oder auf dessen Wunsch nach einer Ersatzleistung ihm eben eine mündliche Prüfung anzubieten.

  • Das stimmt in dieser Pauschalität schlicht nicht. Zumindest in der Sek II muss im Regelfall eine Ersatzleistung erbracht werden (vgl. 7.15 EB-VO-GO).

    Und auch das ist falsch:


    Edit: Nur zur Info für alle. Ich habe mich für die Widerlegung der Aussagen von DennisCicero erst einmal nur auf NDS bezogen, da er laut eigenen Angaben ebenfalls in NDS tätig sei. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern da andere Regelungen im Detail gibt.

    Wenn nachweislich gewichtige Gründe für das Versäumnis vorliegen, kann die Lehrkraft von einer Ersatzleistung absehen. Krankheit ist gewiss ein gewichtiger Grund .

  • Das stimmt in dieser Pauschalität schlicht nicht. Zumindest in der Sek II muss im Regelfall eine Ersatzleistung erbracht werden (vgl. 7.15 EB-VO-GO).

    Und auch das ist falsch:


    Edit: Nur zur Info für alle. Ich habe mich für die Widerlegung der Aussagen von DennisCicero erst einmal nur auf NDS bezogen, da er laut eigenen Angaben ebenfalls in NDS tätig sei. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern da andere Regelungen im Detail gibt.

    Fraglich ist aber ob der Lehrer in der SEK 1 in einem kurzfach das nur 1 Arbeit pro Halbjahr vorsieht, auf eine Ersatzleistung verzichten kann. Rechtlich ja schon wenn der Schüler keine Ersatzleistung fordert aber de facto würde die Endnote dann ja zu 100 Prozent aus der mündlichen Leistung bestehen …. Ich weiß nicht ob das rechtskomforn wäre

  • Ich bin tatsächlich sehr froh, dass es bei uns Aufgabe der fehlenden Schüler ist, sich das Material oder einen Heftaufschrieb zu besorgen und den verpassten Unterricht nachzuarbeiten. Wenn ich das für jeden erkrankten Schüler innerhalb der Unterrichtszeit leisten müsste, würde der reguläre Unterricht für die anderen Schüler sehr leiden.


    Das bedeutet aber nicht, dass ich die Schüler komplett alleine lasse. Ich erwarte aber, dass sie sich nach ihrer Krankheit selbst kümmern.

    Von Schülern, die nur einen Tag gefehlt haben, erwarte ich selbstverständlich, dass sie vor der nächsten Stunde nachlesen, was wir gemacht haben und sich möglichst auch an den Hausaufgaben versuchen, damit sie nicht komplett verloren sind, sondern gleich entsprechend nachfragen können. Insbesondere, wenn sie zwischendurch schon wieder in der Schule waren. Manche Klassen hat man ja nur einmal in der Woche. Je länger sie krank waren, desto mehr Zeit räume ich zum Nacharbeiten ein. Und sogar in der Mathematik gibt es Themen, die in späteren Jahren nicht wieder benötigt werden.


    Wie mit verpassten Klassenarbeitn umzugehen ist, ist wiederum landesspezifisch. In BW entscheidet die Lehrkraft, ob eine weitere Leistung und wenn ja, welche, eingeholt werden muss. In andern Bundesländern muss man immer einen Nachtermin anbieten.

  • Seph


    du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Schüler alle ernsthaft "krank" wären. Bei uns am Weiterbildungskolleg kommt es regelmäßig vor, dass von so einem Mathe GK glatt die Hälfte bei der Klausur fehlt. Am Folgetag haben diese Schüler dann Wundergenesungen erlebt und fragen dreist, wann denn nachschrieben wird. Das ist in der Regel erst Wochen später. Denkst du, dass die dann eine vom Niveau gleiche Klausur bekämen, am besten nachdem die reguläre bereits zurückgegeben ist.

  • bei uns hat es Wunder bewirkt, die notorischen SpontanheilerInnen unmittelbar bei Rückkehr zT aus dem Unterricht zu holen und nachschreiben zu lassen. das ist zunächst ne Menge Ressourcen- und Planungsaufwand, aber wenn man es ne Weile durchzieht und es sich rumspricht, dann werden es deutlich weniger Termine.

  • bei uns hat es Wunder bewirkt, die notorischen SpontanheilerInnen unmittelbar bei Rückkehr zT aus dem Unterricht zu holen und nachschreiben zu lassen. das ist zunächst ne Menge Ressourcen- und Planungsaufwand, aber wenn man es ne Weile durchzieht und es sich rumspricht, dann werden es deutlich weniger Termine.

    In der Einführungsphase mache ich das immer so. Aber wie organisiert ihr das für die ewig langen Klausuren in der Q-Phase?

    Ein Problem ist auch häufig die schiere Masse der Nachschreiber: Dass die alle zufällig am nächsten Tag da sind ist auch eher eine Seltenheit. Und wenn ich sowieso ein paar in den zentralen Termin setzen muss, kann ich sie auch gleich alle dort rein setzen. :/

  • wie gesagt: man muss erstmal Ressourcen reinbuttern. Also gute Vorbereitung: prüfen, ob die Personen bei anderen Klausuren mitschreiben können, ggf weitere Aufsichten organisieren und Klausurenvarianten erstellen. Kann man sein lassen, wenn es einen nicht stört, dass immer die selben SuS beim regulären Termin krank sind und es nach Corona mit den zusätzlichen Nachschriften nicht so ausgeartet ist, dass drei Nachschreibetermine nicht mehr ausgereicht haben.

  • wie gesagt: man muss erstmal Ressourcen reinbuttern. Also gute Vorbereitung: prüfen, ob die Personen bei anderen Klausuren mitschreiben können, ggf weitere Aufsichten organisieren und Klausurenvarianten erstellen. Kann man sein lassen, wenn es einen nicht stört, dass immer die selben SuS beim regulären Termin krank sind und es nach Corona mit den zusätzlichen Nachschriften nicht so ausgeartet ist, dass drei Nachschreibetermine nicht mehr ausgereicht haben.

    Bei uns haben drei Nachschreibetermine noch nie ausgereicht. :D Wir haben Schüler die schreiben pro Halbjahr locker 6 Klausuren nach.

  • Seph


    du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Schüler alle ernsthaft "krank" wären. Bei uns am Weiterbildungskolleg kommt es regelmäßig vor, dass von so einem Mathe GK glatt die Hälfte bei der Klausur fehlt. Am Folgetag haben diese Schüler dann Wundergenesungen erlebt und fragen dreist, wann denn nachschrieben wird. Das ist in der Regel erst Wochen später. Denkst du, dass die dann eine vom Niveau gleiche Klausur bekämen, am besten nachdem die reguläre bereits zurückgegeben ist.

    Nein, natürlich nicht. Das darf aber andersherum nicht dazu führen, dass man die tatsächlich erkrankten Schülerinnen und Schüler dadurch bestraft, dass Nachreibarbeiten "grundsätzlich schwerer gestaltet werden". Und gerade in unseren Fächern ist es doch nun wirklich kein Thema, zu nahezu jedem Zeitpunkt im Schuljahr eine vergleichbar schwere Arbeit mit anderen Aufgaben zu gestalten, die über einen reinen Austausch von Zahlen hinausgeht. Das darf dann durchaus auch schon neu erarbeitete Teilthemen beinhalten und kann dennoch vergleichbar sein.

  • Nein, natürlich nicht. Das darf aber andersherum nicht dazu führen, dass man die tatsächlich erkrankten Schülerinnen und Schüler dadurch bestraft, dass Nachreibarbeiten "grundsätzlich schwerer gestaltet werden".

    Ach glaub mir, das bekommen wir ganz gut gefiltert, wer "echt" krank war und wer nicht.

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