Mutterschutzleistungen Bayern

  • Ich bin gerade in Elternzeit und hätte im neuen Schuljahr wieder in Teilzeit begonnen.

    Nun bin ich aber erneut schwanger und unterbreche zum Juli die Elternzeit für Mutterschutzleistungen.

    Das Schulamt sagt nun, ich solle den Teilzeitantrag für nächstes Jahr dennoch ausfüllen, sollte mit der Schwangerschaft was schiefgehen.


    Habe ich dadurch Nachteile? Bekomme ich im Mutterschutz trotzdem volles Gehalt oder nur den Teilzeitanteil?

    War jemand bereits in der Situation?

  • Warst du vor der Elternzeit Vollzeit und gehst du direkt von Elternzeit in Mutterschutz?

    Dann solltest du im Mutterschutz deine Vollzeitbezüge bekommen.

  • Ja, ich war davor immer Vollzeit.


    Der Mutterschutz fällt dann aber teilweise ins neue Schuljahr, in dem ich ja dann nur Teilzeitlehrkraft wäre, würde ich den Antrag abgeben.


    Könnte ich sonst irgendwelche Nachteile haben?

  • Sollst du den Antrag "Teilzeit in Elternzeit" abgeben, dann hast du damit keinerlei Nachteile, weil der ja nach der Beendigung der Elternzeit nicht geht.

    Wenn du einen normalen Teilzeitantrag abgeben sollst, dann bekommst du im neuen Schuljahr nur Teilzeitgehalt.

    Ehrlich gesagt würde ich es nicht machen.

  • Ja, es geht um Teilzeit in Elternzeit, weil ich noch bis nächsten März Elternzeit habe.

    Was ab April dann ist?? Keine Ahnung.


    Aber der Teilzeit in Elternzeit - Antrag brächte mir tatsächlich keine Nachteile?

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