Ich habe einen kleinen Grad der Behinderung (20) anerkannt bekommen. Ich kann nun nur abwarten.
Rechtliche Prüfung Attest
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Ich kann dir sagen, dass Amtsärzte dich nur noch verbeamten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten 5 Jahren dauerhaft dienstunfähig bist. Alles andere hat keinen Bestand vor Gericht.
Ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung gilt das so gerade nicht, auch wenn die Hürden für die gesundheitliche Eignung vor einem knappen Jahrzehnt erheblich abgesenkt wurden. Es darf für eine Verbeamtung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Nichterreichen der Altersgrenze geben.
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Du benötigst wenigstens einen GdB von 30 um eine Gleichstellung zu beantragen. Gehe bitte nochmal Deine Unterlagen zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung durch, ob da irgendwo die Möglichkeit für einen Verschlimmerungsantrag gegeben ist
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Entschuldigt, ich bin davon ausgegangen, dass sie mit der Hüftprothese einen GdB hat.
Dass dieser "nur" bei 20 liegt, ist natürlich insofern "schlecht", da du ab 30 eine Gleichstellung vom Arbeitsamt erhalten würdest und dann mit dem gleichgestellten GdB von 50 gute Chancen für meine zuerst genannte Begründung hättest.
Mach dir aber auf jeden Fall keine Sorge. Dass du keine "höhere" Schwerbehinderung attestiert bekommen hast, könnte ja umgekehrt ebenfalls ein gutes Argument sein, dass du eben dienstfähig bist - und das auch mit Prothese
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