Habt Ihr die SL eigentlich schon mal gebeten, die Uhrzeiten zu definieren, die die Kernarbeitszeit kennzeichnet oder um entsprechende Rechtsquellen gebeten?
Umgang mit Fehlinformationen der Schulleitung
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Wenn Begrifflichkeiten bewusst eingesetzt werden, um Dinge zu suggerieren, die ggf Menschen psychisch unter Druck setzen, sollte man sich durchaus an Begrifflichkeiten abarbeiten.
Der Begriff der Kernarbeitszeit (der im übrigen nur sinnvoll ist, wenn ansonsten Gleitzeit herrscht) wird hier neben einer Vielzahl anderer Formulieren ganz bewusst eingesetzt, um dem Kollegium Abhängigkeiten deutlich zu machen, die es so nicht gibt und zu unterstellen, dass Arbeitsverpflichtungen nicht eingehalten würden.
Unsere Empfindlichkeit ist vielleicht dadurch begründet, dass diese Art uns gegenüber aufzutreten durchgehend misstrauisch ist.
Wenn du "wir" sagst, bist du schon mal nicht alleine, was gut ist. Wie seid ihr bislang damit umgegangen?
Was würde zum Beispiel passieren, ehrlich zu sein?
Liebe Frau/Herr X, die Begriffe bla und blub geben mir das Gefühl, dass Sie denken, ich würde nicht genug arbeiten. Liege ich da richtig?
Oder: Was genau meinen Sie mit Kernarbeitszeit? Welche Uhrzeit sollte das betreffen und wo genau ist die nordrheinwestfälische Lehrkräftekernarbeitszeit festgeschrieben, ich habe das nirgends finden können.
Wer fragt, der führt. Allerdings neige ich zu Konfrontation und karriereförderlich ist das nicht.
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Ein Weg könnte wie folgt aussehen:
1. Lehrerrat
2. Personalrat
3. Remonstrieren beim Dezernenten- aber dann Edeka
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Warum nicht erst einmal der SL signalisieren, dass man die Wortwahl als Angriff empfindet? Vielleicht ist ihr das gar nicht klar.
Ein solches Gespräch könnte jede Lehrkraft suchen, oder auch der Personalrat.
Ich finde aber auch, dass es eher nach Nebenkriegsschauplatz klingt und die wahre Problematik eine andere ist. Dann dürfte die Vorgehensweise, auf einzelnen Worten herumzureiten und Paragraphen zu suchen, eher zur Verhärtung der Fronten beitragen. Eine Art Mediation scheint mir dann die sinnvollere Lösung.
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Hinweis: Entgegen deiner Schilderung zu Punkt 1 Veranstaltungen ist kein Lehrer verpflichtet an Klassenfahrten teilzunehmen. Das ist einfach sachlich falsch .
Das ist für fast alle Bundesländer anders als bei uns in NDS durchaus korrekt und immer wieder auch durch Verwaltungsgerichte als Dienstpflicht bestätigt. Insofern bitte vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen sein.
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Das ist für fast alle Bundesländer anders als bei uns in NDS durchaus korrekt und immer wieder auch durch Verwaltungsgerichte als Dienstpflicht bestätigt. Insofern bitte vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen sein.
Das finde ich bemerkenswert. Wieso sind Lehrer in NDS dazu nicht verpflichtet alle anderen aber doch ?
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Das finde ich bemerkenswert. Wieso sind Lehrer in NDS dazu nicht verpflichtet alle anderen aber doch ?
Ich meine, weil Niedersachsen irgendwann nicht mehr die Reisekosten erstatten wollte.
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Das finde ich bemerkenswert. Wieso sind Lehrer in NDS dazu nicht verpflichtet alle anderen aber doch ?
Wow.
Jetzt entdeckt jemand den Bildungsföderalismus und dass jedes BL eine eigene Dienstordnung hat.
(zum Beispiel auch unterschiedliche Dienstzeiten, unterschiedliche Deputate, ..) -
In der Praxis macht dieser Punkt eh keinen großen Unterschied, auch in Niedersachsen werden die üblichen Fahrten durchgeführt und auch erstattet und auch in anderen Bundesländern zwingt man möglichst keine KuK, die auf keinen Fall wollen, zu Fahrtbegleitungen.
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Vielleicht ist jemand gar kein Lehrer?
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Vielleicht ist jemand gar kein Lehrer?
Wieso schaust du mich an?
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In der Praxis macht dieser Punkt eh keinen großen Unterschied, auch in Niedersachsen werden die üblichen Fahrten durchgeführt und auch erstattet und auch in anderen Bundesländern zwingt man möglichst keine KuK, die auf keinen Fall wollen, zu Fahrtbegleitungen.
Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist. In den anderen BL kommt man in Rechtfertigungsdruck, denn man würde sich weigern, denn man täte etwas nicht, wozu man eigentlich verpflichtet ist. Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .
Zudem mag ich die Praxis nicht dass man sich so eine Fahrt erstmal genehmigen lassen muss und danach als Bittsteller auftreten Muss um sein Geld wieder zu bekommen. Ich finde daher man sollte nur selten auf Klassenfahrt/ Kursfahrt fahren. Meine Linie ist so alle 4 Jahre einmal
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Ich meine, weil Niedersachsen irgendwann nicht mehr die Reisekosten erstatten wollte.
Die Reisekosten werden aus dem Budget aus dem auch Fortbildungen finanziert werden, bezahlt
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Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist.
Moebius hat vollkommen recht damit, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht. Mal abgesehen von 2015, als wirklich flächendeckend viele (Gymnasial-)Lehrkräfte Klassenfahrten aus Protest gegen die (dann zurecht als rechtswidrig erkannte) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung haben wegfallen lassen, finden diese an allen mir bekannten Schulen ziemlich problemlos und regelmäßig statt.
Andersherum habe ich auch aus den anderen Bundesländern noch kaum davon gehört, dass Lehrkräfte wirklich gegen ihren Willen auf Dienstreise geschickt wurden. Eine SL, die so verfährt, würde sich wahrlich keinen Gefallen tun. Von
Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .
kann da überhaupt keine Rede sein.
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Die Erstattung von Fahrtkosten ist inzwischen sowieso durch Rechtsprechung geregelt und kann nicht mehr ausgeschlossen werden.
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Die Reisekosten werden aus dem Budget aus dem auch Fortbildungen finanziert werden, bezahlt
Nein, das werden sie sicher nicht.
Wenn das bei euch so gemacht wird, ist das Zweckentfremdung
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Nein, das werden sie sicher nicht.
Wenn das bei euch so gemacht wird, ist das Zweckentfremdung
Gewiss nicht. In Niedersachsen ist das ein Topf an jeder Schule
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Moebius hat vollkommen recht damit, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht. Mal abgesehen von 2015, als wirklich flächendeckend viele (Gymnasial-)Lehrkräfte Klassenfahrten aus Protest gegen die (dann zurecht als rechtswidrig erkannte) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung haben wegfallen lassen, finden diese an allen mir bekannten Schulen ziemlich problemlos und regelmäßig statt.
Andersherum habe ich auch aus den anderen Bundesländern noch kaum davon gehört, dass Lehrkräfte wirklich gegen ihren Willen auf Dienstreise geschickt wurden. Eine SL, die so verfährt, würde sich wahrlich keinen Gefallen tun. Von
kann da überhaupt keine Rede sein
eine Praxis kann sich ändern
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Gewiss nicht. In Niedersachsen ist das ein Topf an jeder Schule
Fortbildungsetat wird für Klassenfahrten verwendet? Genau mein humor.
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Fortbildungsetat wird für Klassenfahrten verwendet? Genau mein humor.
Das ist ein Topf aus dem beides finanziert wird. Das ist Rechtslage in Niedersachsen. Ich empfehle sich erst zu informieren bevor man hier Nonsens Kommentare abgibt
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