Private Krankenversicherung und Migräne

  • Hallo zusammen,


    da ich in Berlin tätig bin, steht aktuell die Frage an, ob ich mich verbeamten lasse oder nicht.

    In diesem Zusammenhang steht die Frage nach der KV. Ich leide seit meiner Jugend an Migräne mit aktuell 10-15 Anfällen im Monat.

    Gibt es hier Kolleg*innen, die ebenfalls mit Migräne zu tun haben und mir mal verraten, in welcher PKV sie sind und wie dort der Risikozuschlag aussieht??


    Vielen lieben Dank.

  • Ich befürchte ja, dass man mit 10-15 Anfällen gar nicht verbeamtet wird. Migräne ist eine chronische Erkrankung, mit der es fraglich ist, ob die Dienstfähigkeit bis zum Erreichen des Pensionierungsalters bestehen wird. Und das muss der Arzt ja bestätigen.

    Hast du einen GdB, Gleichstellung?

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Wie heftig sind die Anfälle - bzw. sind sie so heftig, dass Du im Extremfall 10 bis 15 Tage im Monat arbeitsunfähig wärst?

  • So ohne weitern Kontext und Einordnung der Schwere stellt sich tatsächlich die Frage, ob man mit so einer Problematik überhaupt in der Lage ist, zuverlässig seine Dienstpflichten zu erfüllen, gerade in der genannten Schulform, wo auch eine permanente Aufsicht gewährleistet sein muss. Da müsstest du schon mal konkretisieren, wie schwerwiegend die Anfälle sind welche medizinische medizinische Notwendigkeit jeweils sich daraus ergibt.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte auch wie Conni geantwortet, sehe aber: du bist seit 15 Jahren schon im System, dann würde man dir nicht die Möglichkeit der Verbeamtung geben, wenn du soviel fehlen würde.
    Bei Erstverbeamtung ist der Risikozuschlag auf 30% gedeckelt, die Höhe wirst du sicher haben, allerdings bist du jetzt nicht mehr sooo jung, du steigst mit einem verhältnismäßig hohen Beitrag ein und es potenziert sich alles (also der 30%-Zuschlag bleibt und jede Erhöhung ist dann prozentual von den "130%".) (Ich habe in den letzten 10 Jahren natürlich die ganz krassesten Erhöhungswellen der letzten Jahrzehnten mitgenommen, aber mein Beitrag von ca. 300 Euro (mitte 30, inklusive Zuschlag) ist jetzt bei 500 Euro.
    Wenn du nicht gerade VZ- UND kinderlos bist, vermute ich, dass es finanziell ganz klar sein sollte, zumal Berlin die pauschale Beihilfe hat.

  • Ich hätte auch wie Conny geantwortet, sehe aber: du bist seit 15 Jahren schon im System, dann würde man dir nicht die Möglichkeit der Verbeamtung geben, wenn du soviel fehlen würde.

    Man kann einen Antrag stellen. Ich habe den ersten Beitrag gelesen, als wäre der noch nicht gestellt worden, aber vielleicht habe ich da zu viel hineininterpretiert.

    Ich habe ihn jedenfalls wegen Migräne nicht gestellt, da jetzt aber der finanzielle Nachteilsausgleich wegfällt, überlege ich auch. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das klappen würde, würde ich freiwillig in der GKV bleiben und die Pauschale des Arbeitsgebers wählen, das hatte ich als Angestellt schon mal.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Also, ich habe GsD Anfälle, die mit einem Akutmedikament in der Regel gut zu behandeln sind, wenn ich es früh genug einnehme. Ich habe in den letzten zehn Jahren genau 2x mit Krankschreibung gefehlt (Tod meiner Mama und Bronchitis). Aufgrund der Migräne fehle ich im Schuljahr etwa 2-4mal. Entweder schaffe ich es mit Medikament, den Schultag zu überstehen oder die Migräne kommt Nachmittags bzw. am Wochenende. Um eine medikamentöse Prophylaxe schleiche ich gerade rum. Nach meinen Recherchen steht eine Migräne einer Verbeamtung nicht im Weg.

    Ich würde mich wirklich auch über Erfahrungen Betroffener freuen. Vielen Dank.


    Nachtrag: Ich bin kinderlos, verheiratet und arbeite Vollzeit. Ich habe meine Unterlagen gerade erst erhalten, die Mühlen mahlen langsam in Berlin.

  • Nach meinen Recherchen steht eine Migräne einer Verbeamtung nicht im Weg.

    Ich würde mich wirklich auch über Erfahrungen Betroffener freuen. Vielen Dank.

    Migräne ist nicht gleich Migräne. Es gibt Leute, die haben 4 Attacken im Jahr oder eine im Monat. Das ist ein kalkulierbares Risiko.

    Aber 10 - 15 Attacken (oder Tage?) im Monat ist bereits eine schwerwiegende Migräneverlaufsform. Der Arzt muss sicherstellen, dass du wahrscheinlich die normale Dienstaltersgrenze erreichst, das könnte bei einer derart hohen Zahl von Migränetagen im Monat eventuell problematisch werden - wenn der Arzt weiß, was Migräne ist.

    Wer hat denn die Diagnose gestellt? Hast du eine Neurologin, die dich behandelt? An wie vielen Tagen im Monat nimmst du Medikamente?

    Eine Prophylaxe ist lt. meiner Neurologin ab 4 Attacken im Monat angebracht.

    Wie bereitest du deinen Unterricht vor, wenn du an 10 bis 15 Nachmittagen und Wochenendtagen Migräne hast?

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ich habe zwar Migräne, aber wegen einer anderen Erkrankung einen GdB und diese andere Erkrankung stand bei meiner Verbeamtung ganz klar im Vordergrund. Daher keine Erfahrungswerte was das angeht. Da für mich die Öffnungsklausel nicht galt, kann ich auch nichts zur PKV sagen, da auch da die andere Erkrankung schon Ausschlussgrund war.


    Bezüglich Prophylaxe, ich teste gerade ein Magnesium, Vitamin B, Q10 Präparat und hoffe das ich so um andere Medikamente drum rum komme. Zumindest ist die Migräne schon etwas abgeschwächter, für ein endgültiges Urteil, nehme ich das noch nicht lang genug.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich Prophylaxe, ich teste gerade ein Magnesium, Vitamin B, Q10 Präparat und hoffe das ich so um andere Medikamente drum rum komme. Zumindest ist die Migräne schon etwas abgeschwächter, für ein endgültiges Urteil, nehme ich das noch nicht lang genug.

    Ich drücke die Daumen, dass es hilft.

  • Migräne ist nicht gleich Migräne. Es gibt Leute, die haben 4 Attacken im Jahr oder eine im Monat. Das ist ein kalkulierbares Risiko.

    Aber 10 - 15 Attacken (oder Tage?) im Monat ist bereits eine schwerwiegende Migräneverlaufsform. Der Arzt muss sicherstellen, dass du wahrscheinlich die normale Dienstaltersgrenze erreichst, das könnte bei einer derart hohen Zahl von Migränetagen im Monat eventuell problematisch werden - wenn der Arzt weiß, was Migräne ist.

    Wer hat denn die Diagnose gestellt? Hast du eine Neurologin, die dich behandelt? An wie vielen Tagen im Monat nimmst du Medikamente?

    Eine Prophylaxe ist lt. meiner Neurologin ab 4 Attacken im Monat angebracht.

    Wie bereitest du deinen Unterricht vor, wenn du an 10 bis 15 Nachmittagen und Wochenendtagen Migräne hast?

    Das stimmt, Migräne ist nicht Migräne. Sie kann zBsp auch weniger werden.

    Ich hatte jahrelang einen Neurologen, der mich mit einem Triptan versorgt hat-nicht mehr, nicht weniger. Inzwischen habe ich eine Neurologin, mit der ich nun in eine richtige Behandlung gehen kann.

    Zur Vorbereitung: ich sitze dann eben oft abends, wenn die Attacke soweit vorbei ist. Ich versuche, so viel wie möglich an eine, Tag vorzubereiten. Aber manchmal muss ich tatsächlich improvisieren in der Schule.

  • Ich befürchte ja, dass man mit 10-15 Anfällen gar nicht verbeamtet wird. Migräne ist eine chronische Erkrankung, mit der es fraglich ist, ob die Dienstfähigkeit bis zum Erreichen des Pensionierungsalters bestehen wird. Und das muss der Arzt ja bestätigen.

    Hast du einen GdB, Gleichstellung?

    ist es nicht so dass die prognosen der amtsärztin sich nur noch auf die nächsten fünf (?) jahre beziehen dürfen?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    ist es nicht so dass die prognosen der amtsärztin sich nur noch auf die nächsten fünf (?) jahre beziehen dürfen?

    https://www.gew-berlin.de/tarif/faq-verbeamtung

    "Mit der amtsärztlichen Untersuchung wird festgestellt, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass der*die Bewerber*in gesundheitlich in der Lage sein wird, die Tätigkeit als Lehrkraft dauerhaft auszuüben und keine Gesundheitsstörungen erkennbar sind, die zur Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze führen könnten."

    https://www.berlin.de/sen/fina…tersuchung-endfassung.pdf

    Nicht für Lehrkräfte, aber da steht ähnliches wie bei der GEW.

    Ein kürzerer Zeitraum gilt für Schwerbehinderte.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ein monoklonaler Antikörper könnte in deiner Situation sehr hilfreich sein. Alles Gute!

    Wenn man in der GKV ist, muss man vor Aimovig eine andere Prophylaxe (Betablocker, Amitriptylin, Topiramat, Flunarizin) ausprobieren. Vor den anderen 3 Antikörpern müssen alle anderen nicht kontraindizierten Prophylaxen ausprobiert worden sein.

    Hier übrigens sehr gute und aktuelle Informationen bzgl. Migräne. Mit einer Ausnahme: Die Aussage über Erenumab (Aimovig) ist nicht mehr aktuell und auch Valproat ist für Frauen nicht mehr als Prophylaxe vorgesehen.

  • Beitrag von Junikind ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: falsch zitiert ().
  • Hallo Conni,

    dass zuerst die anderen 3 Medikamente ausprobiert werden müssen (mussten?), liegt vor allem an den höheren Kosten. Hier würden übrigens auch schon hochdosiertes Magnesium und auch Botox als Prophylaxe zählen. In Bezug auf das Nutzen-Risiken-Verhältnis und gerade auch bei den Voraussetzungen det TE (Anzahl Migränetage und Ansprechen auf Triptane) sind die monokl. Antikörper den oben genannten Medikamenten überlegen und werden heutzutage insbesondere von auf Kopfschmerzen spezialisierten Neurologen vermehrt verordnet.

Werbung