Schülerbeurteilung: NRW, BK, Anlage C

  • Moin,


    ich habe bei einem Schüler ein Problem mit der Notenfindung. Da wir ein Lernfeld-Curriculum haben, unterrichten wir ein Fach mit insg. drei KuK und müssen fürs Zeugnis die Note bilden. Es handelt sich, wie der Titel schon sagt, um einen Vollzeitschüler an einem Berufskolleg in NRW.


    Mein Problem ist jetzt, dass ich diesen Schüler im kompletten Halbjahr insg. nur zwei Stunden gesehen habe. Den Rest der Zeit war er beurlaubt, entschuldigt und auch unentschuldigt „erkrankt“.


    Wenn ich ehrlich bin, muss ich dem Schüler die Note „nicht bewertbar“ geben, zumal ich ihn nicht die Mindestzeit von vier Unterrichtsstunden gesehen habe. Würde dies dazu führen, dass am Ende bei der Gesamtnote auch ein „nicht bewertbar“ steht, weil die Gesamtnote nicht gebildet werden kann, wenn eine Teilleistung fehlt?


    Aufgrund der unentschuldigten Fehlstunden könnte ich ggf. auch die Note 6 für meine Teilleistung vertreten.

  • Hallo plattyplus,

    ich würde es so machen, spreche aber von einer Schule im allgemeinbildenen System mit SI und SII:


    > unentschuldigte Fehlstunden: 6

    > Stunden, in denen er da war, normal bewerten

    > dann ggf. schauen, ob man eine Note bilden kann oder eine Feststellungsprüfung anberaumen und die Note dann zusätzlich mit in die Note einfließen lassen.


    Wie war es denn bei den beiden anderen KuK? Können die eine Note bilden?

  • Bei den anderen beiden KuK war er in ausreichendem Umfang anwesend.


    Ich bin aktuell zugeneigt die Note „nicht bewertbar“ zu geben und eben keine 6, eben weil ich ihn wirklich nicht bewerten kann.

  • Den Ansatz, für unentschuldigte Fehlstunden 6 zu erteilen, halte ich für rechtswidrig. Zwar können unentschuldigte Fehlzeiten bei (angekündigten) Leistungssituationen zu einer Bewertung mit ungenügend führen, normale Unterrichtsstunden sind aber gerade keine Leistungs- sondern Lernsituationen. Dass ein solcher Ansatz auch absurd ist, kann man sich schnell verdeutlichen, wenn man mal versucht, der ganzen Lerngruppe für ausgewählte Einzelstunden wirklich belastbare Noten zu geben. Auf welcher Bewertungsgrundlage macht man so etwas mit 20+ Schülern in 45 Minuten?

  • Den Ansatz, für unentschuldigte Fehlstunden 6 zu erteilen, halte ich für rechtswidrig.

    Dazu:


    Zitat von Schulgesetz NRW; §48, Abs. 2

    Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

    Und weiter:

    Zitat von Schulgesetz NRW; §48, Abs. 5

    Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.

    Ich sehe da irgendwie keinen Entscheidungsspielraum. Unentschuldigte Fehlzeiten sind mit der Note 6 im SL-Bereich zu werten und da ich keine schriftlichen Leistungen habe, fußt dann die Zeugnisnote ausschließlich auf der SL-Note.

  • da ich keine schriftlichen Leistungen habe

    War das vorgesehen, dass es keine gibt? Auch keine Ausarbeitungen?



    nterrichten wir ein Fach mit insg. drei KuK und müssen fürs Zeugnis die Note bilden

    Aber es könnte doch auch eine Lehrkraft unterrichten?
    Wenn die anderen eine Note haben wüsste ich nicht, warum da ein NB stehen sollte.


    Ich würde aber ggf. auch eher in Richtung Feststellungsprüfung gehen, wenn das möglich ist. Wobei das auch eher Richtung Versetzung.

    Jetzt zum Halbjahr würde ich unentschuldigte Stunden = 6 setzen, und damit legitimieren, wenn dein Anteil die anderen Noten runter zieht.

  • War das vorgesehen, dass es keine gibt? Auch keine Ausarbeitungen?

    War so natürlich nicht vorgesehen. Ich habe ihn aber im ganzen Halbjahr nur einmal für 90 Minuten gesehen. Am Klausurtag war er beurlaubt und zweimal am jeweils anberaumten Nachschreibtermin mit Attest erkrankt.

  • War so natürlich nicht vorgesehen. Ich habe ihn aber im ganzen Halbjahr nur einmal für 90 Minuten gesehen. Am Klausurtag war er beurlaubt und zweimal am jeweils anberaumten Nachschreibtermin mit Attest erkrankt.

    Das wäre für mich dann eine mündliche Feststellungsprüfung. Da sind wir auch gut vernetzt im Kollegium, dass man sich schnell 1-2 schnappen kann. In deinem Fall vielleicht sogar die beteiligten Kollegen. Nachschreibetermine muss man ja auch nicht ankündigen.

  • Dazu:


    Und weiter:

    Ich sehe da irgendwie keinen Entscheidungsspielraum. Unentschuldigte Fehlzeiten sind mit der Note 6 im SL-Bereich zu werten und da ich keine schriftlichen Leistungen habe, fußt dann die Zeugnisnote ausschließlich auf der SL-Note.

    Der von dir zitierte Passus richtet sich explizit auf Leistungssituationen. Auf diese bin ich eingegangen. Nicht jede Unterrichtsstunde stellt aber eine Leistungssituation dar und das Fehlen kann selbst im Fall des unentschuldigten Fehlens nicht einfach als Leistungsverweigerung umgedeutet werden.

  • Naja, wer ohne legitimen Grund fehlt, verweigert doch sehr offensichtlich sowohl Leistung als auch Lernen an sich. Bei mir ist das auch 6.


    Ich würde ihm eine Feststellungsprüfung anbieten und ansonsten die 6 setzen, wenn dafür ausreichend viele unentschuldigte Fehlstunden vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist und alles entschuldigt war, dann für deinen Teil des Faches n.b. In der Gesamtnote kann dann ja trotzdem eine Note stehen, wenn er insgesamt mehrheitlich bewertbar war.

  • dann für deinen Teil des Faches n.b. In der Gesamtnote kann dann ja trotzdem eine Note stehen, wenn er insgesamt mehrheitlich bewertbar war.

    Das ist ja meine Frage: Wenn ein Teil "nicht bewertbar" ist, muss dann zwingend die Gesamtnote auch "nicht bewertbar" sein?

  • Das ist ja meine Frage: Wenn ein Teil "nicht bewertbar" ist, muss dann zwingend die Gesamtnote auch "nicht bewertbar" sein?

    Ich würde sagen ja, ich vermute aber, dass unser System das Gegenteil sagt. Und das finde ich in so einem Fall fatal. Da hast du ein Bündelfach, der Schüler kann A und B gut, C aber gar nicht, also erscheint er da einfach nicht, kriegt ein nicht bewertbar und für A und B dann eine gute Gesamtnote.

  • Wir sind auch immer wieder in der Situation unsere Schulleitung ist der Meinung, wenn ich jemanden mal gesehen habe, muss ich dafür eine Note geben können. Finde ich sehr kritisch, aber ich habe bis dato nichts gefunden, wo steht, ab wann jemand als nicht mehr bewertbar gilt.

    Ich habe bei gewissen Kandidaten inzwischen einen sehr schnell zu korrigierenden Test in der Tasche. Tauchen sie doch mal wieder auf, schreiben sie mal eben den Test und ich habe etwas schriftliches für die SOMI-Note, Setzt aber voraus, dass diese Personen wenigstens sporadisch mal auftauchen.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich hier um ein Lernfeld, was mit mehreren KuK-Unterrichtet wird, nicht um ein Bündlungsfach oder?

  • Naja, wer ohne legitimen Grund fehlt, verweigert doch sehr offensichtlich sowohl Leistung als auch Lernen an sich. Bei mir ist das auch 6.

    Steile These, aber nicht zu halten. Insbesondere sind Lernsituationen keine Leistungssituationen. Insofern kann hier auch nicht die Leistung verweigert werden, wie das bei (angekündigten) Leistungserhebungen der Fall wäre. Dass das Vorgehen sehr widersprüchlich ist, kann man sich selbst wie gesagt daran klar machen, dass die Kollegen, die so vorgehen, häufig nur den fehlenden Schülern selektiv ungenügende Leistungen attestieren, den anwesenden hingegen keine separaten Leistungen für die Stunden.

  • Ich mache nach jeder Stunde im Schnellverfahren Noten. Wer im Unterricht pennt oder nur körperlich anwesend ist und am Tablet zockt, bekommt natürlich auch eine 6, denn der lernt und leistet ja ebenfalls nix. Wenn Unterricht keine Leistungssituation ist, dürfte ich auch konsequenterweise gar nichts bewerten (was mir auch recht wäre, so ist es nicht, aber ich MUSS Mitarbeit ja nunmal bewerten).

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