Aber das ist eben großer Käse. Die einzige Zeit die Dienstherr und Arbeitgeber irgendwo verankern, sind die Unterrichtsstunden. Wenn ich ein halbes Deputat habe, dann arbeite ich eben nur in 50 %-iger Teilzeit. Wenn ich das so regle, dass ich an einem oder zwei Tagen tatsächlich keinen Unterricht habe, dann möchte ich, dass das auch für Fortbildungen, Sprechtage, Schulfest und ähnliches gilt. Ist nicht immer einzuhalten, das verstehe ich schon. Dann muss es aber bitte einen anderen Freizeitausgleich geben.
Der Ausgleich für die nicht teilbaren Aufgaben muss in einem TZ-Konzept festgeschrieben sein. Realität? Tja.